Klares Ergebnis beim Volksentscheid - Berliner stimmen mehrheitlich für Enteignung von Wohnungskonzernen

Mo 27.09.21 | 17:07 Uhr
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Anhänger des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co enteignen" am 26.09.2021. (QUelle: rbb)
Video: Abendschau | 27.092021 | Anna-Maria Deutschmann | Bild: rbb

Jubel bei den Initiatoren des Volksbegehrens zur Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin: Am Sonntag haben ausreichend Berlinerinnen und Berliner ihre Zustimmung für die Initiative gegeben. Damit ist nun der künftige Senat am Zug.

Die Berlinerinnen und Berliner haben sich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. 56,4 Prozent der Wähler stimmten am Sonntag in einem Volksentscheid dafür, 39,0 Prozent lehnten das Vorhaben ab, wie die Landeswahlleitung am Montagmorgen mitteilte.

Gleichzeitig wurde das nötige Mindestquorum für die Zustimmung von einem Viertel der Wahlberechtigten erreicht. Damit ist der Berliner Senat laut Beschlusstext nun aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten.

Allerdings ist das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend. Denn abgestimmt wurde nicht über einen konkreten Gesetzentwurf, der durch einen erfolgreichen Volksentscheid direkt beschlossen wäre. Dennoch werden sich der neue Senat und das am Sonntag neu gewählte Abgeordnetenhaus mit dem Votum auseinandersetzen müssen.

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Es geht um mehr als 200.000 Wohnungen

Dem Wortlaut des Berliner Volksbegehrens zufolge ist der künftige Senat nun dazu aufgefordert, ein Gesetz zur Vergesellschaftung von rund 240.000 Wohnungen in Berlin zu erarbeiten. Betroffen wären alle privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt, ausgenommen die Genossenschaften. Im Visier der Initiative stehen derzeit ein Dutzend Immobilienunternehmen.

Initiative: "Verschwinden nicht so schnell wieder"

Entsprechend groß war am Abend die Freude bei den Initiatoren. "Gemeinsam haben wir die Stadt bewegt und die Politik aufgerüttelt – das feiern wir heute. Bei uns sind Tausende aktiv geworden. Wir haben uns mit mächtigen Gegner:innen angelegt und gewonnen. Wir verschwinden so schnell nicht wieder”, so Joanna Kusiak, Sprecherin der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen".

"Die Forderung zur Vergesellschaftung vereint weit mehr Stimmen hinter sich als jede Partei. Wir Berliner:innen haben entschieden: Niemand darf mit unseren Wohnungen spekulieren", so Kusiak weiter.

Die Initiative will die kommenden Koalitionsverhandlungen nach eigenen Angaben nun intensiv begleiten. "Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien, noch Abfangversuche. Eine Missachtung des Volksentscheids wäre ein politischer Skandal. Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist", sagt Kalle Kunkel, Sprecher der Initiative.

Des weiteren könne sich die Initiative einen weiteren Volksentscheid vorstellen, sagte ihr Sprecher Rouzbeh Taheri am Montag in Berlin. Dabei könne die Bevölkerung dann direkt über einen Gesetzesentwurf abstimmen. "Direkte Demokratie hat auch die Möglichkeit, ein Gesetz selbst durchzubringen", sagte Taheri. "Das ist nicht unser Vorhaben aktuell, aber das ist eine der Möglichkeiten, die uns offen stehen".

Giffey pocht auf juristische Abklärung

Die Berliner SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey will den erfolgreichen Volksentscheid respektieren. "Es muss jetzt auch die Erarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes erfolgen", sagte sie am Montag im Inforadio des rbb. "Aber dieser Entwurf muss dann eben auch verfassungsrechtlich geprüft werden." Der künftige Senat müsse sehr genau schauen, was verfassungsrechtlich möglich sei. Berlin dürfe sich kein weiteres negatives Urteil beim Bundesverfassungsgericht holen, warnte Giffey. Das höchste deutsche Gericht hatte zuletzt den Berliner Mietendeckel gekippt.

Nach Ansicht der Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch muss der Senat das Ergebnis des Volksentscheids ernstnehmen. "Das gehört in Koalitionsverhandlungen", sagte Jarasch am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Die Politik müsse nun prüfen, ob eine Umsetzung des Bürgervotums für Enteignungen machbar sei. "Es gibt für ein solches Gesetz aber noch viele rechtliche und praktische Fragen zu klären." Jarasch warb als Alternative für ihr Konzept eines "Mietenschutzschirms", also eines freiwilligen Pakts zwischen Politik, Vermietern und anderen Beteiligten für Neubau und faire Mieten. "Die Wohnungsunternehmen haben das in der Hand", sagte sie.

Linke sieht "klaren Auftrag" - Vonovia bietet Mietenbegrenzung an

Die Berliner Linke sieht in dem positiven Votum einen klaren Auftrag für die Politik. "Daran kann man nicht vorbeigehen", sagte die Landesvorsitzende Katina Schubert am Montag der Deutschen Presse-Agentur. "Da muss man jetzt die allerbesten Juristinnen und Juristen dransetzen, um ein Gesetz zu erarbeiten, welches rechtssicher funktioniert. Das ist der Auftrag für den neuen Senat."

Das Wohnungsunternehmen Vonovia, das inzwischen die Mehrheit an der Deutsche Wohnen hat, warnte nach der Zustimmung zum Enteigungs-Volksentscheid vor einer jahrelangen Hängepartie: "Enteignungen lösen nicht die vielfältigen Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt", sagte Vonovia-Chef Rolf Buch am Montag. Die Politik könne auch nach dem Entscheid konstruktivere Lösungen erarbeiten, die die Sorgen vieler Menschen aufgriffen, sich ihre Wohnung nicht mehr leisten zu können.

"In der neuen Legislaturperiode brauchen wir deutlich mehr Miteinander statt Konfrontation", forderte Buch. Als nächsten Schritt würden die beiden Unternehmen ihre Mieten in Berlin freiwillig für die kommenden fünf Jahre begrenzen. Darüber hinaus seien sie bereit, 13.000 Wohnungen in Berlin zu bauen.

Geteiltes Echo bei Verbänden

Der Berliner Mieterverein sprach von einem "fulminanten Erfolg", über den die Berliner Politik nicht hinweggehen könne. Der Mieterverein erwarte, dass der zukünftige Senat diesen Auftrag ernst nehme und unter Einbindung aller Fraktionen ein entsprechendes wasserdichtes Gesetz erarbeite, erklärte die stellvertretende Geschäftsführerin Wibke Werner. Sie warnte die Politik zugleich davor, jetzt Zweifel an der Umsetzung zu säen.

Auch die Initiative Mehr Demokratie e.V. forderte eine rasche Umsetzung. "Zwar ist der Volksentscheid rechtlich nicht bindend, trotzdem haben die Berlinerinnen und Berliner entschieden", erklärte der Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg, Oliver Wiedmann. "Direkte Demokratie hat in Berlin Verfassungsrang."

Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg sprachen dagegen von einem Akt der Willkür, der Investoren abschrecken und die Landesfinanzen ruinieren werde. "Die Annahme des Volksentscheids bringt den Berliner Wohnungsmarkt keinen Millimeter voran",
kritisierte Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck. Enteignungen schafften keine einzige zusätzliche Wohnung: "Die Hoffnung, dass nun die Mieten rasch sinken, ist Augenwischerei. Nur eine Neubau-Offensive führt zu mehr bezahlbarem Wohnraum."

Drei Stufen der Mitbestimmung

  • Die Volksinitiative ist vor allem Mittel, um die politischen Organe mit der Nase auf ein bestimmtes Thema zu stoßen. In Berlin und Brandenburg sind die Modalitäten zu Ablauf und Erfolg ähnlich. Stadt und Land messen der Volksinitiative jedoch unterschiedliches Gewicht bei.

    Berliner Bürgern soll die Volksinitiative ermöglichen, sich unkompliziert mit Anliegen im Parlament Gehör zu verschaffen. In Brandenburg kann sie auch verlangen, dass Gesetze geändert oder sogar der Landtag aufgelöst wird. Tabu ist in beiden Ländern das Geld. Haushalt, Bezüge oder Personalentscheidungen können nicht zum Inhalt einer Volksinitiative gemacht werden.

    Teilnehmen können in Berlin alle Einwohner ab 17 Jahren, ebenso in Brandenburg. Hier gibt es allerdings für Ausländer gewisse Einschränkungen. Auf Unterschriftenlisten können sich die Bürger eintragen. Die Initiatoren der Volksinitiative sind dabei frei, wo und wann die Unterschriften gesammelt werden.

    Wichtig für den Erfolg ist, egal ob in Berlin oder Brandenburg: Die Initiative muss von mindestens 20.000 Einwohnern unterzeichnet werden. Geht es um einen Antrag auf Auflösung des Landtages müssen mindestens 150.000 Brandenburger unterschreiben.

    Sind die notwendigen Unterschriften geleistet, ist die Politik wieder am Zug: In Brandenburg muss der Landtag innerhalb von vier Monaten entscheiden, wie er mit den Forderungen der Bürger umgeht. Stimmt er einem Gesetzentwurf oder dem Antrag auf Auflösung des Landtages in dieser Frist nicht zu, können die Vertreter der Volksinitiative ein Volksbegehren verlangen.

    Dies ist in Berlin nicht möglich. Hat sich das Abgeordnetenhaus mit dem Thema befasst, egal mit welchem Ergebnis, ist der Verfahrensweg abgeschlossen.

  • Das Volksbegehren zielt, anders als die Volksinitiative, bereits in eine ganz konkrete Richtung. Gesetze sollen erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Die Bürger können auch eine Neuwahl fordern. Beim Volksbegehren gibt es in beiden Bundesländern große Unterschiede.

    Berlin hat ein zweistufiges Verfahren eingeführt. Da hier eine gescheiterte Volksinitiative nicht automatisch zu einem Volksbegehren führt, müssen die Initiatoren zunächst 20.000 Unterschriften sammeln und einen Antrag auf Volksbegehren stellen. Haben sie Erfolg, wird es zugelassen.

    In einem zweiten Schritt müssen sieben Prozent aller wahlberechtigten Berliner unterschreiben, um ein Volksbegehren zu einem einfachen Gesetz durchzusetzen.

    In Brandenburg sind es 80.000 Menschen, die sich innerhalb von sechs Monaten in die amtlichen Listen einschreiben müssen. Geht es um die Änderung der Verfassung oder Neuwahlen, sind noch mehr Unterschriften notwendig.

    Obwohl es in Brandenburg nur ein einstufiges Verfahren gibt, scheiterten hier bislang alle Volksbegehren bis auf zwei. Der Grund liegt vermutlich darin, dass die Teilnahme für die Bürger sehr aufwändig ist. Sie können ihre Unterschrift, anders als in Berlin, nur auf einem Amt abgeben und müssen sich dabei ausweisen. In Berlin können die Unterschriften für ein Volksbegehren hingegen auf der Straße gesammelt werden.

  • Zum Volksentscheid kommt es, wenn ein Volksbegehren erfolgreich war, Landtag oder Abgeordnetenhaus aber keine Gesetzesänderung beschließen. Stimmen die Bürger per Volksentscheid für ein Gesetz, gilt es und hat denselben Stellenwert, als wäre es von der gewählten Vertretung beschlossen worden.

    Die Spielregeln für Brandenburg und Berlin sind gleich: Der Volksentscheid läuft ab wie eine Wahl. Stimmt die Mehrheit der Bürger - mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten (das so genannte Quorum) - für das Gesetz oder die Vorlage, ist sie angenommen.

    Wie viele Menschen das Viertel der Wahlberechtigten eigentlich ausmachen, wird übrigens am letzten Tag des entsprechenden Volksbegehrens erst festgelegt. Da viele Menschen zu- und wegziehen, kann diese Zahl von Volksentscheid zu Volksentscheid schwanken. Beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld in Berlin im Mai 2014 waren 622.785 Ja-Stimmen nötig. Dieses Quorum wurde deutlich überschritten.

    In Brandenburg gab es noch nie einen Volksentscheid. In Berlin schafften seit 1999 von sieben Volksbegehren nur fünf die Hürde und nur zwei hatte Erfolg. So erzwangen die Berliner 2011 die Offenlegung von Verträgen, die beim Verkauf von Teilen der Wasserbetriebe abgeschlossen worden waren. 2014 stimmten sie gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes.

Sendung: Inforadio, 27.09.2021, 12:00 Uhr

124 Kommentare

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  1. 124.

    Dieses Wahlergebnis lässt mich wirklich an den Menschen zweifeln. Wie "liebevoll" sich die Stadt Berlin kümmert, kann ich überall in Berlin sehen. Wollen die Leute, dass ihre Wohnungen aussehen wie die Innenräume der Bahnen? Oder dass sie vier Monate auf den Hausmeister warten müssen, wie auf den Termin beim Bürgeramt?

    Außerdem kann ich die Kriminalisierung/ Politisierung von Eigentümern (ich bin selbst einer) nicht mehr hören. Enteignen ist nur die Art sich ohne Aufwand selbst Eigentum zu verschaffen. 90 Prozent der Bekannten, welche ich habe und die auch Eigentümer sind, haben ihre Immobilien bereits aufgrund der politischen Stimmung verkauft. Und keiner von ihnen ist die Art "Immobilienhai", welcher medial oder politisch nicht selten konzipiert wird. Ganz im Gegenteil, viele waren per Du mit ihren Mietern.

  2. 122.

    doch doch, die Kurse interessieren z.B. die Vorstände der AG's, deren Aufsichtsräte und auch deren Gesellschafter, die ja "entgesellschaftet" werden sollen damit anders "umvergesellschaftet" werden kann. Lustig oder, denn die sind ja bereits vergesellschaftet, nur eben in einer Gesellschaft, die manchen nicht passen will.
    Offenbar bleiben alle Stakeholder ganz gelassen, was die Diebstahlabsichten der jubelnden Enteigner angeht. Da flüchtet keiner raus und da finden keine Volatilitäten statt. Natürlich interessieren die Kurse die Enteigner derzeit weniger, die sind ja im Jubelrausch. Für die wird er wieder interessant, wenn sie dann tatsächlich und überraschend kaufen müssen, nämlich zu diesen ja nicht ganz schlechten Kursen. Aber der Zwangsverkauf wird nicht stattfinden. So oder so, für einen wird es kein gutes Geschäft - ganz sicher nicht, aber vermutlich sind das nicht die, über denen scheinbar das Damoklesschwert schwebt.

  3. 121.

    Ich denke, dass Sie das kaum beurteilen können.
    Doch wenn man Berlin kennt uns sieht, sieht man das schon.
    Als Berlin zur Jahrtausendwende Wohnungen verkaufte standen in Berlin 150000 Wohnungen leer, 65000 wurden verkauft, es war politisch und in der Entwicklung eine ganz andere Zeit. Und, Berlin hatte somit auch an die 1,5 Mrd Schulden weitergegeben.
    Hindert ja trotzdem nicht dran selber zu bauen,
    Und sehr viel Geld sparen.
    Ja, Eik, viel Erfolg dabei, Zusammenhänge zu erkennen.
    Brauch ich nicht Zeiten ändern sich.

  4. 120.

    Eik,
    ".. Platz gibt es noch viel in Berlin und das dürfte weniger als die hälfte kosten als was für zahlen hier rumkursieren..."
    Ich denke, dass Sie das kaum beurteilen können.
    ".. Kann doch nicht sein das man überteuert zurück kauft und dann noch alles saniert werden muß.. "
    Als Berlin zur Jahrtausendwende Wohnungen verkaufte standen in Berlin 150000 Wohnungen leer, 65000 wurden verkauft, es war politisch und in der Entwicklung eine ganz andere Zeit. Und, Berlin hatte somit auch an die 1,5 Mrd Schulden weitergegeben.
    ".. Schaltet auch irgeneiner mal den Kopf ein.."
    Ja, Eik, viel Erfolg dabei, Zusammenhänge zu erkennen.

  5. 119.

    Der Aktienstand interessiert im Zusammenhang mit dem Volksentscheid aber keine Sau. Sie sind Investor bzw Aktionär?
    Was denken Sie denn, warum die Konzerne Berlin Wohnungen nach den Diskussionen zum Verkauf anboten? Die wissen, dass es rechtlich möglich wäre, dass, wenn sie es übertreiben, tatsächlich Maßnahmen staatlicherseits eingeleitet werden könnten, auch wenn die Hürden sehr hoch sind.
    Und, bei einer Enteignung gäbe es "nur" den Sachwert, nicht den spekulativen, eventuellen Marktwert. Auf dem Dorf mögen die Eigentumsvethaltnisse so sein, dass fast jeder,sei es durch Familienerbschaft oder Häuslekauf so sein wie, dass fast alle in ihren "eigenen vier Wänden" wohnen, aber, in Berlin sind um die 83% der Wohnungen Mietwohnungen.

  6. 118.

    Wie kann man sich darüber nur freuen ein großen Erfolg zu haben.
    Wo ist das problem das Berlin für sich selber bezahlbare Immobilien baut, Platz gibt es noch viel in Berlin und das dürfte weniger als die hälfte kosten als was für zahlen hier rumkursieren.
    Kann doch nicht sein das man überteuert zurück kauft und dann noch alles saniert werden muß.
    Schaltet auch irgeneiner mal den Kopf ein.

  7. 117.

    Sibylle,
    Sie malen hier wieder panikmachend ein verteufelt Gespenst an die Wand. Es geht um Konzerne mit mehr als 3000 Wohnungen. Nicht um jemanden, der ein Mietshaus besitzt. Aber natürlich, auch dieser muss sein Haus in Schuss halten. Mein Vermieter, eine Investmentgruppe, wollte eine defekte Haustür aus dem baumarkt ausgetauscht, als Modernisierung auf die Miete umschlagen, obwohl es ja nur Instandsetzung war. Wenn Vermieten sooo ein Hungergeschaft wäre, würde es auch keiner machen. Gewinne soll ja ein Vermieter auch haben, aber, wenn man auf Gewinnmaximierung auf dem Rücken der Mieter betreibt, dann ist was faul. Z. Zt ist vermieten die reinste Gelddruckmaschine. Und wenn solch User, wie Sibylle, hier gleich den Untergang für die Vermieter propagierend suggerieren will, so beschleicht mich das Gefühl, dass sie sehr gut als Vermieter lebt.

  8. 116.

    Die Aktien von DW und Vonovia sind vor und nach dem Volksentscheid aber so was von "abgestürzt". Im Ernst: Das sieht so aus, als verschwendet man dort keine Sekunde auf den ideologischen Unsinn. Die Aktienkurse sind geradezu arrogant gegenüber den Aktivisten, denen ich für die Zukunft gelassenen Realismus wünsche.

  9. 115.

    Die Aktien von DW und Vonovia sind vor und nach dem Volksentscheid aber so was von "abgestürzt". Im Ernst: Das sieht so aus, als verschwendet man dort keine Sekunde auf den ideologischen Unsinn. Die Aktienkurse sind geradezu arrogant gegenüber den Aktivisten, denen ich für die Zukunft gelassenen Realismus wünsche.

  10. 114.

    Am Besten wäre die Abgabe der betroffenen Wohnungen an die Enteignungsideologen und dann sollen die allen beweisen, wie gut sie das bewirtschaften. Ich spekuliere auf massenhafte Zwangsversteigerungen, die dann die enteigneten Gesellschaften kostengünstig zurück ersteigern können, nachdem sie vorher zum Marktwert gefunden wurden.

  11. 113.

    Was bei der Traumtänzerei ausgeblendet wird: Wohnraum in Deutschland ist sehr teuer - unabhängig davon wer Eigentümer ist.

  12. 112.

    Du irrst gewaltig. Kommunen dürfen Bauland nur zum Höchstgebot verkaufen. Dieses Prinzip ist in jeder Haushaltsordnung verankert.
    Daher darf dann auch nur zu hochgeboren getaxt werden.
    Aber dieser Unsinn landet eh in Karlsruhe. Aber mit Genickschlägen durch das BVerfG haben die Berliner ja Erfahrung.

    Anstatt die Vorschriften zu ändern, die das bauen teurer machen, klaut man sich einfach was zusammen.

    Gott sei Dank ist ein Volksbegehren nicht verbindlich. So allmählich muss man die Berliner vor sich selbst schützen. Wenn ich mir das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl anschaue, kommen mir Zweifel an der Intelligenz vieler Berliner Wähler

  13. 111.

    Einfalt kann man nicht verbieten. Das es davon aber dermaßen extrem viel in unserer Hauptstadt gibt, au Backe, das tut schon weh.

  14. 110.

    "Berliner stimmen mehrheitlich für Enteignung von Wohnungskonzernen", so lautet die RBB Schlagzeile. Das stimmt doch so nicht. Wenn man bei einer angenommenen Wahlbeteiligung zum Volksentscheid von 70-80 % ausgeht und ca. 2,4 Mio Wahlberechtigte und 56,4 % Zustimmung zugrunde legt, kommt man auf ein wenig mehr als 1 Mio Leute, die das wollen!!!! Das ist doch nicht die Mehrheit!!! Oder denke ich da falsch? Und wenn nicht, wieso arbeitet der RBB nicht journalistisch korrekt? Es müsste doch heißen:
    "Die Mehrheit der Berliner und Berlinerinnen, die an der Wahl teilgenommen haben, stimmen für die Enteignung von Wohnungskonzernen."

  15. 109.

    toberg,
    ".. Zumal eine Enteignung immer mit Entschädigung verbunden ist. Und das kostet ja in etwa gleich viel wie der aktuelle Marktwert der Wohnungen..."
    Ist nicht so ganz richtig. Das Grundstück mit allem drauf wird getaxt, der tatsächliche Wert, hier und da sogar nur Zeitwert usw, nicht, was der Gegenstand evtl gerade auf dem freien Markt bringen KÖNNTE. Und, die öffentliche Hand entschädigt den Grund und Boden zu dem Wert, wie Sie ihn selbst verkaufen. Das dürfte weit tiefer liegen als es bei Spekulanten gehandelt wird. Man kennt das, stellt sich der zu Enteignende bockig, kann der Preis sogar weiter gedrückt werden. Wir reden ja von einer im Falle des Falles notwendigen Enteignung, nicht von einem Handel zwischen der Behörde und einem zukünftigen Alteigentumers.

  16. 108.

    Brandenburger,
    "... und wo dann überall in der Welt darüber gerichtet wird, weil andere Länder/Staaten/Gerichte dafür zuständig sind, weil internationale Gesetze (NY Börse, etc.) berücksichtigt werden müssen..."
    Das ist so nicht richtig. Grund und Boden, die rechtlichen Voraussetzungen ect., das ist alles in Old Germany. Auch die Gerichtsbarkeit. Ein New Yorker Besitzer oder Firma kann dann gern bei dem örtlich zuständigen Gericht im Falle des Falles klagen. Und örtlich zuständige Gericht ist dann wohl das Berliner Gericht. Und wenn die New Yorker Investment - Firma, sagen wir durch Wucher, gegen deutsches Recht verstößt, da werden hier Entscheidungen getroffen, nicht in NY

  17. 107.

    Besserwisser,
    Ihre Frage ist falsch, welcher Investor hat in den sozialen Wohnungsbau investiert? Eher kaum einer. Ist ja auch klar, die Privaten wollen so schnell, wie möglich, Renditen, und möglichst hohe, erwirtschaften. Sozialauflagen gibt's keine, dann wãren die Mieten ja nicht so horrent hoch. Klingt das für Sie logisch?

  18. 106.

    Bieten Sie Ihren Mietern dann konsequent auch Mietkauf für Ihre Wohnungen an? Alles andere wäre ein Widerspruch zu Ihrer Auffassung, die Initiative hätte ein durchdachtes und realisierbares Konzept.

  19. 105.

    Instandhaltung und Reparatur- das wird Fragen aufwerfen. Würden Sie in ein Haus investieren, welches man Ihnen übermorgen wegnehmen wird? Warum sollten die Wohnungskonzerne in ihren Wohnungsbestand investieren, solange sie der Gefahr der Enteignung ausgesetzt sind? Ich glaube, dass uns die Antwort in den kommenden Jahren die zunehmend bröckligen Fassaden und die marode Haustechnik der Mietshäuser geben werden!! Leider! Alle haben dann nur verloren!

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