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Quelle: rbb

Geplante Putenmastanlage

Reitwein prüft Gang vors Berliner Oberverwaltungsgericht

Die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes zu der umstrittenen Putenmastanlag in Reitwein stößt in der Gemeinde auf Ablehnung. Das Gericht hatte den Baustopp für die Anlage aufgehoben, damit darf sie theoretisch ab sofort errichtet werden. Reitweins Bürgermeister Detlef Schieberle sprach von einer "enttäuschenden Entscheidung".

Es sei noch keine Änderung der Gesamtsituation in Reitwein erfolgt, betonte er. "Die unmittelbaren Anwohner in einem Abstand von 250 Metern müssen mit den Immissionen der geplanten Putenmast leben, auch wenn das Verwaltungsgericht jetzt sagt, dass diese für das Wohlbefinden nicht so bedeutend seien", setzt Schieberle nach. Das stimme aber nicht: Wer 250 Meter von so einer Anlage lebe, habe auch mit Schadstoff-Immiossionen zu leben. Konkret geht es ihm um möglichen Gestank und die Angst der eventuell übertragenen Viren und Bakterien. Er kündigte an, dass er zusammen mit der Bürgerinitiative "Unser Reitwein" prüft, ob nicht Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einlegt wird.

Seit 2017 gehen Einwohner von Reitwein gegen den geplanten Putenmastbetrieb in ihrem Dorf vor. Die Bürgerinitiative "Unser Reitwein" hatte im vergangenen Sommer eine Demo veranstaltet. Unterschriftenlisten wurden ausgehangen und acht Familien sind in Widerspruch gegangen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.06.2021, 12:30 Uhr

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