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Audio: Antenne Brandenburg | 04.05.2023 | Quelle: Georg-Stefan Russew/rbb

Landgericht Frankfurt (Oder)

42-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Im Mai vergangenen Jahres wird ein 27-Jähriger in Rüdersdorf mit vier Kopfschüssen ermordet. Der Täter soll ein Bekannter gewesen sein. Jetzt hat ein Gericht diesen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch das Motiv bleibt im Dunklen.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat am Donnerstag einen Mann aus Jänickendorf (Oder-Spree) wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der 42-Jährige soll im Mai vergangenen Jahres einen 27 Jahre alten Mann in Rüdersdorf mit vier Kopfschüssen getötet haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige sein Opfer, mit dem er befreundet war, heimtückisch ermordet hat.

Mann mit vier Kopfschüssen getötet

Angeklagter Hobby-Jäger in Rüdersdorfer Mordfall schuldfähig erklärt

Seit Jahresbeginn muss sich ein Hobby-Jäger vor Gericht verantworten. Er soll einen Mann aus Rüdersdorf mit vier Kopfschüssen ermordet haben. Dabei soll es um Drogengeschäfte gegangen sein. Nun wurde der Angeklagte für schuldfähig erklärt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass er den 27-Jährigen aus Habgier getötet habe, konnte vor dem Frankfurter Landgericht nicht erhärtet werden. Laut Anklage holte der 42-Jährige sein Opfer am 11. Mai 2022 unter dem Vorwand eines Waffengeschäfts von zu Hause ab. Anstatt einen Waffenverkäufer zu treffen, sei der 42-Jährige mit dem Opfer in ein abgelegenes Waldstück bei Rüdersdorf nahe des Berliner Rings gefahren. Hier habe er lden 27-Jährigen sofort mit mehreren Kopfschüssen erschossen. Dann soll der 42-Jährige seinem toten Opfer sein Handy und mehrere Tausend Euro Bargeld abgenommen haben.

Tatmotiv im Dunkeln

Doch obwohl unzählige Zeugen vor Gericht gehört wurden, sich Gutachter mit dem 42-Jährigen befassten und das Gericht sämtliche Tatvarianten abklopfte, blieb das Tatmotiv im Dunklen. "Das Mordmerkmal der Habgier konnte die Kammer nicht nachweisen. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme war das Gericht nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte das Opfer getötet hat, um an dessen Bargeld und Handy heranzukommen", erklärte Gerichtssprecherin Kathleen Labitzke auf rbb-Anfrage.

Das Gericht war zwar davon überzeugt, dass der Angeklagte der Täter ist. Allerdings habe der Prozess kein wirkliches Motiv für die Tat ergeben. Klar sei, so das Gericht, dass der 42-Jährige viermal auf den Kopf des arg- und wehrlosen Opfers schoss. Die Tatwaffe wurde bei ihm gefunden und sein Wagen war voll mit Blutspuren des 27-Jährigen.

Mordprozess vor Frankfurter Landgericht

Angeklagter beschuldigt unbekannten Dritten als Täter

Mit vier Kopfschüssen aus nächster Nähe wurde im Mai 2022 ein Mann in Märkisch-Oderland getötet. War es ein Raubmord oder steckt vielleicht etwas ganz anderes dahinter? Das Frankfurter Landgericht sucht nach einem Tatmotiv.

Widersprüchliche Aussagen

Der 42-jährige passionierte Hobby-Jäger hatte die Tat während des gesamten Verfahrens bestritten. Er beschuldigte einen unbekannten Mann aus dem Rockermilieu, das Opfer, das in Drogengeschäfte verwickelt war, erschossen zu haben. "Der Angeklagte hatte in seiner letzten Einlassung eine Geschichte geschildert, die die objektiven Tatsachen zu seiner Beteiligung an der Tat hätten erklären können. Diese Geschichte hat das Gericht auch geprüft", so Gerichtssprecherin Labitzke. Jedoch habe sich der 42-Jährige in massive Widersprüche verstrickt, die nicht zu Aussagen und Begleitumständen passten, die er zuvor geäußert hatte. All dies habe der Überprüfung durch das Gericht nicht standgehalten, so Labitzke.

In einer fast dreistündigen Urteilsbegründung am Donnerstag widerlegte das Gericht die Geschichte des Angeklagten und bezeichnete sie als "Lügenkonstruktion". Zwar habe das Gericht am Anfang auch Zweifel daran gehabt, ob der Richtige auf der Anklagebank sitze. Aber im Laufe des seit Januar dauernden Prozesses kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass sich der Angeklagte eine Geschichte ausgedacht hatte, die er immer wieder änderte und den Beweisen anpasste.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Woche haben alle Prozessbeteiligten Zeit, dagegen Revision einzulegen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 04.05.2023, 19:30 Uhr

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