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Quelle: imago images/A.Popov

Fragen und Antworten

Strom- und Gaspreise sinken: Das sollten Verbraucher nun beachten

Der Winter wurde weniger schlimm als befürchtet, die Engpässe bei Gas und Strom blieben aus: Die Preise fallen deutlich, Neukunden bekommen mitunter günstigere Angebote als Bestandskunden. Welche Möglichkeiten hat man, davon zu profitieren?

Warum sinken die Preise wieder?

Kurz gesagt: Weil die Versorgungssituation weniger dramatisch wurde, als vor dem Winter befürchtet. Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind inzwischen wieder deutlicher gesunken, als Expertinnen und Experten erwartet haben [tagesschau.de]. Das hat mehrere Gründe. Der Verbrauch von Privatkunden und Industrie ist insgesamt geringer als gedacht, der Winter war vergleichsweise mild, auch die erneuerbaren Energien lieferten etwas mehr Leistung als erwartet. Auf der anderen Seite hat Deutschland Alternativen zu russischem Gas gefunden, um seine Gasspeicher zu füllen. Diese sind ein Puffer, der Schwankungen beim Gasverbrauch ausgleicht.

Am vergangenen Mittwochmorgen lag der Gesamt-Füllstand bei 66,1 Prozent. Das waren knapp 0,7 Prozentpunkte weniger als am Vortag, wie am Donnerstag aus Daten des europäischen Gasspeicherverbandes GIE hervorging. Allerdings fließt nicht nur Gas aus ihnen ab, sondern durch Importe auch zu. Am vergangenen Dienstag zum Beispiel erhielt Deutschland laut Bundesnetzagentur Erdgas aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien. Gas fließt mittlerweile auch über neue LNG-Terminals an den deutschen Küsten in das deutsche Fernleitungsnetz.

tagesschau.de

Was Strom gerade kosten sollte

Gaspreis ist gesunken, ebenso der Strompreis

Das alles führt dazu, dass die Gaspreise in den zurückliegenden Wochen wieder zurückgegangen sind. Nach Berechnungen des Vergleichsportals "Verivox" liegen sie derzeit bei knapp 17 Cent pro kWh bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh. Im September 2022 mussten dafür noch knapp 22 Cent gezahlt werden. Zu Beginn der Woche fiel der Preis für europäisches Erdgas bis auf 42,50 Euro je Megawattstunde (MWh), so niedrig war er zuletzt im August 2021.

Der Stadtwerkeverband VKU sagt allerdings, dass die Großhandelspreise für Energie gesunken, aber immer noch mindestens doppelt so hoch wie vor der sogenannten Energiekrise seien. Trotz der leichten Entspannung am Gaspreismarkt liegen die derzeitigen Durchschnittspreise immer noch über der mit der Gaspreisbremse festgelegten Schwelle von 12 Cent. Gaskunden profitieren also nach wie vor von der staatlichen Hilfe, die seit 1. März gilt.

Auch die Strompreise für Neukunden sind laut "Verivox" von 47 Cent im November auf inzwischen rund 36 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto gesunken sind. Der durchschnittliche Strompreis bezieht sich auf einen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh bei Neuabschluss (Stand: 28.02.2023).

Infos im Netz

Tipps der Verbraucherzentrale

Zuletzt sind viele Kunden zu Grundversorgern gewechselt. War das ein guter Deal - und was sollte ich nun als Kunde eines Grundversorgers beachten?

Im vergangenen Herbst stiegen die Preise rasant, plötzlich waren die örtlichen Grundversorger oft günstiger als vormalige Billiganbieter. Das hat sich geändert. "Als die Preise so rasant gestiegen sind, war die beste Entscheidung, in die Grundversorgung zu wechseln. Inzwischen aber ist der Wettbewerb auf dem Markt wieder eröffnet, manche Anbieter sind wieder günstiger als die Grundversorger", sagt Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin.

Kunden von Grundversorgern haben den Vorteil, dass sie binnen 14 Tagen kündigen können, dafür zahlen sie in der Regel mehr. Kunden von längerfristigen Laufzeitverträgen dagegen müssen den Vertrag in der Regel bis zum Ende der abgeschlossenen Laufzeit erfüllen.

Nachdem sie zwischenzeitlich die Preise kräftig erhöht haben, gehen nun auch die Grundversorger wieder den umgekehrten Weg: Mehrere Unternehmen haben bereits angekündigt, ihre Preise im Frühjahr zu senken. Kunden der Berliner Gasag oder der Brandenburger Anbieter Energie Mark Brandenburg (EMB) und Spree-Gas sollen in der Grundversorgung ab 1. Mai 20 Prozent weniger bezahlen, Kunden von EWE können ab April mit 15 Prozent niedrigeren Preisen in der Grundversorgung rechnen.

Preise für Strom und Gas

Wie stark können die Energiepreisbremsen den Verbraucher entlasten?

Am 1. März tritt die Gas- und Strompreisbremse in Kraft. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar die Haushalte entlasten. Doch wie genau soll das möglich sein? Was muss man dafür tun? Fragen und Antworten aus Verbrauchersicht.

Als Bestandskunde war man früher im Vergleich zu Neukunden oft besser dran. Warum ist es jetzt andersrum?

Fest steht: Im Moment gibt es durchaus unterschiedliche Tarife für Neu- oder Bestandskunden, wie Fälle bei Lichtblick, Eprimo und Vattenfall zeigen. Wer seinen Vertrag fristgerecht kündigt, kriegt mitunter direkt anschließend beim gleichen Versorger für die gleiche Leistung einen günstigeren Preis. "Wir haben mehrere Beschwerden von Verbrauchern darüber. Solche Lockangebote sind allerdings nichts Neues. Das Problem ist, dass man keinen Einblick in die Geschäftsbücher von Versorgern bekommt", sagt die Berliner Energieberaterin Dündar. "Man kann also nicht nachvollziehen, wann der Versorger die Menge Gas oder Strom eingekauft hat, mit der die Preise in meinem Vertrag begründet. Das müsste ich aber können, wenn ich aus meinem Vertrag raus will, weil ich den Preis für ungerechtfertigt halte."

Häufig werden Gas- und Stromverträge langfristig abgeschlossen. Kunde und Anbieter legen sich beispielsweise für zwölf Monate auf einen Fixpreis für die Kilowattstunden fest. Kurzfristige Schwankungen an den Märkten ändern an diesem Preis dann nichts.

Die Versorger argumentieren: Sie haben die meiste Energie bereits im Vorjahr zu den viel höheren Preisen eingekauft und langfristige Verträge mit ihren Lieferanten. Diese Verträge wiederum haben meistens die Preise aus dem Vorjahr fixiert – die bereits laufenden Verträge mit den Bestandskunden spiegeln diese höheren Preise dann wider. Inzwischen könne man durch die gesunkenen Preise auch wieder günstigere Konditionen anbieten. Manche Versorger argumentierten auch, sie hätten die Preissteigerungen im Herbst und Winter gar nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben, die Senkungen jetzt kompensierten das daher, sagt Hasibe Dündar von der Verbraucherzentrale.

Wer also vor dem Winter, mit der Erwartung weiter und weiter steigender Preise, einen Vertrag abgeschlossen hat, um wenigstens Schlimmeres zu verhindern, hat jetzt einen Nachteil. Blickt man jetzt, im März, darauf, gilt für viele Kunden leider: Hinterher ist man immer schlauer.

Trotz gesunkener Marktpreise

Ostbrandenburger Stadtwerke planen keine Absenkung der Strompreise

Die Preise sind an den Energiemärkten deutlich gesunken, Strom und Gas sind derzeit wieder günstiger. Die meisten Stadtwerke in Ostbrandenburg werden ihre Strompreise aber vorerst nicht senken. Die Energiepreisbremsen treten am 1. März in Kraft.

Kann ich meinen Vertrag, jetzt wo die Preise wieder sinken, kündigen?

Nein, wer einen Laufzeitvertrag mit seinem Versorger abgeschlossen hat, zum Beispiel über die oft üblichen zwölf Monate, muss diesen in der Regel erfüllen. "Ich kann nur in Ausnahmefällen kündigen, zum Beispiel wenn der Anbieter die Preise erhöhen oder senken will, seine AGB ändern möchte oder insolvent geht", sagt Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Preise senken könnte er zum Beispiel, wenn der Vertrag eines Kunden bald ausläuft - damit der Kunde nicht zu einem anderen Anbieter wechselt, sondern wenigstens zu neuen Konditionen bleibt.

Das bestätigt auch der Versorger EWE in Frankfurt (Oder). "Für Laufzeitverträge gilt der vertraglich vereinbarte Preis bis zum Ende der Laufzeit. Danach können Kunden zu den dann gültigen Preisen erneut einen Laufzeitvertrag abschließen. Ein Kunde kann aber auch heute schon eine Vertragsverlängerung zum aktuellen Preis abschließen, der für ihn aber auch erst nach Ende der Erstlaufzeit gültig wird", sagt die Brandenburger EWE-Sprecherin Nadine Auras dem rbb. Der frühzeitig gesicherte Preis gelte dann aber auch, wenn der Preis für das betreffende Laufzeitprodukt nochmals sinken sollte.

Grundsätzlich gilt: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, sinkende Preise an Bestandskunden weiterzugeben und ihnen die Energie billiger anzubieten - auch wenn er es könnte.

Für länger oder für kürzer unterschreiben? Die drei magischen Worte: Kommt drauf an. | Quelle: dpa/C.Klose

Sollte ich lieber einen Vertrag über eine kürzere oder über eine längere Laufzeit unterschreiben?

Ob man kurz- oder langfristig unterschreiben wolle, hänge vom jeweiligen Bedürfnis ab, sagt Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Viele, die zur Beratung zu uns kommen, möchten sich gar nicht mit dem Thema befassen, sie bleiben in der Grundversorgung, auch wenn es dann mehr kostet. Dann gibt es andere, denen das Preis-Argument am wichtigsten ist. Sie schließen dann günstige Verträge mit sehr kurzer Laufzeit ab, um sich dann wieder umzuschauen. Aber das erfordert viel Beschäftigung mit dem Marktgeschehen, weil es sich schnell ändert", sagt Dulinski.

Wer sich neu orientieren möchte: Bei Vergleichen im Internet werden die ausgewiesenen Preise von Gasversorgern betrachtet. Die staatliche Gaspreisbremse ist in der Regel nicht eingerechnet. Sie gilt seit 1. März und begrenzt den Gaspreis rückwirkend ab Januar für ein Jahr auf zwölf Cent pro Kilowattstunde.

Preisbremsen und Energiepauschale

Das ändert sich im März

Auch im März treten wieder neue Regelungen in Kraft oder laufen aus. Besonders in Sachen finanzieller Entlastung für viele Menschen gibt es Neuerungen. Verschwinden werden die PCR-Testzentren.

So funktioniert die Strompreisbremse

Diese Grenze gilt für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Für die übrigen 20 Prozent zahlt man als Privatkunde den vollen Preis. Das gilt auch für die entsprechende Strompreisbremse: Hier zahlen private Verbraucher und kleine sowie mittlere Firmen maximal 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Wenn ein Stromversorger bei Vertragsverlängerungen oder für Neukunden seriös kalkuliert, kann er Haushaltskunden im Moment einen Endpreis ab etwa 35 Cent anbieten. Machen aber nicht alle, manche profitieren von den Zuschüssen der staatlichen Preisbremse. Deshalb sollten Kunden beispielsweise beim Strom zu einem Anbieter wechseln, der mit einem Strompreis von deutlich unter 40 Cent je Kilowattstunde die aktuellen Börsenpreise nutzt, ohne sich selbst unangemessen hohe Gewinne zu verschaffen.

Diese Preisbremsen gelten erst einmal bis zum 31. Dezember 2023, sie können höchstens bis Ende April 2024 verlängert werden. Wieviel die Entlastung jeweils bei der eigenen Rechnung ausmacht, können Kunden und Kundinnen bei vielen Versorgern via Entlastungsrechner herausfinden [verbraucherzentrale.de].

Ich habe von meinem Versorger immer noch keine Info, wieviel ich für das vegangene Jahr nachzahlen muss. Ist das normal?

Leider geht das vielen Kunden und Kundinnen in Berlin und Brandenburg so, wie die Verbraucherzentralen berichten. In vielen Fällen, in denen die Kunden ihre Infoschreiben bereits bekommen hätten, seien diese wiederum fehlerhaft gewesen, sagt die Berliner Energieberaterin Dündar. "Häufig war die Jahresprognose zu niedrig, auch der Abschlag stimmte nicht. Wenn einem diese Zahlen im Vergleich zu anderen Jahren auffällig abweichend vorkommen, sollte man sie unbedingt selber nachrechnen", rät Dündar.

Der Brandenburger Berater Rico Dulinski berichtet von Ratsuchenden, denen der Anbieter den Abschlag trotz Energiepreisbremse noch erhöhte. In solchen Fällen sollte man sich sofort mit seinem Versorger in Verbindung setzen und Widerspruch einlegen.

Um die Zahlen gegenzuchecken, kann man Rechner im Internet nutzen, bei mehreren Anbietern, aber auch der Verbraucherzentrale selbst [verbraucherzentrale.de]. Man kann dort außerdem nachrechnen, wieviel weniger man durch die Dezember-Entlastung des Bundes zahlt [verbraucherzentrale.de]. Auch diese Angaben seien in Infoschreiben der Versorger häufig fehlerhaft, sagen Dündar und Dulinski. Manche Versorger bieten Kunden an, die Höhe von Abschlag und Verbrauch selber online im Kundenprofil anzupassen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.03.2023, 13:00 Uhr

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