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Audio: rbb24 Fritz | 13.08.2022 | Nachrichten | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Barrierefreiheit und Rassismus im Fokus

Berliner Antidiskriminierungsgesetz führt zu rund 1.000 Beschwerden

Gut zwei Jahre nach Einführung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) sind rund 1.000 Beschwerden eingegangen. Etwa 700 von ihnen beziehen sich auf Barrierefreiheit und Rassismus, teilte die zuständige Ombudsstelle mit.

Ein Großteil der Beschwerden gehe auf Vorfälle bei den Bezirksämtern und in den Schulen zurück. Auf Platz drei landeten die Polizei und die Senatsverwaltung für Gesundheit. Kurz dahinter rangiert die BVG. An die Berliner Verkehrsbetriebe richteten sich viele Beschwerden aufgrund von fehlender Barrierefreiheit. Neben der Barrierefreiheit werde vor allem das Verhalten von Busfahrern und von Kontrolleuren kritisiert, sagte die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher. Ein mutmaßlicher Fall von Rassismus bei einer Fahrkartenkontrolle beschäftigt die Berliner Justiz.

Klage nach Antidiskriminierungsgesetz

BVG-Fahrgast klagt wegen mutmaßlichem Rassismus-Vorfall

Berlin einziges Bundesland mit Antidiskriminierungsgesetz

Berlin ist bislang das einzige Bundesland mit einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz. Es soll die Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land ermöglichen. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an die Ombudsstelle, die seit Oktober 2020 bei der Justizverwaltung angesiedelt ist. Dann wird der Vorwurf geprüft und zunächst nach Lösungen jenseits von Klagen gesucht. Betroffene werden aber auch bei Klagen unterstützt.

"Die Beschwerden helfen uns, als Behörde besser zu werden", sagte Liebscher. Diskriminierung sei ein relativ normales Phänomen in der Gesellschaft. Mit dem LADG verfolge Berlin einen professionellen Umgang damit. "Wir wollen über den Einzelfall an die Strukturen ran, um so als Behörde professioneller werden zu können", so Liebscher.

Sendung: Fritz, 13.08.2022, 11:00 Uhr

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