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Quelle: dpa/Boris Roessler

Prozess in Frankfurt am Main

Verurteilter Berliner legt in "NSU 2.0"-Prozess Revision ein

Gegen das Urteil im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben will der verurteilte 54-Jährige Revision einlegen. Das teilte sein Anwalt Ulrich Baumann am Dienstag auf Anfrage mit.

Der aus Berlin stammende Alexander M. war am vergangenen Donnerstag in Frankfurt am Main wegen einer Serie von Mails, Faxen und SMS mit Todesdrohungen und rassistischen Beleidigungen an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Urteil verkündet

Berliner im "NSU-2.0"-Prozess zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt

Urteil im "NSU 2.0"-Prozess in Frankfurt am Main: Ein Berliner, der über 100 Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens gerichtet hatte, muss für fast sechs Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Landgericht sieht Einzeltäterschaft als erwiesen an

Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten, das Landgericht sah eine Einzeltäterschaft des Berliners aber als erwiesen an.

Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und ihre Mordserie. Die Nebenklägerinnen in dem Frankfurter Prozess - die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) und die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz - und die Staatsanwaltschaft teilten auf Anfrage mit, sie würden nicht gegen das Urteil vorgehen.

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