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Video: rbb24 Abendschau | 18.04.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/Daniel Schoenen

Senat will geänderte Bauordnung

Installation von Solaranlagen soll in Berlin einfacher möglich werden

Mieter, die ein Solarpaneel auf ihrem Balkon installieren möchten, bekommen in Berlin seit einigen Wochen einen Zuschuss. Nun will der Senat auch die Bauordnung verändern, damit es einfacher wird, Solaranlagen aufzustellen - nicht nur für Mieter.

Die Installation von Solaranlagen soll in Berlin erleichtert werden. So sollen unter anderem Abstandsregelungen geändert und die Installation von Balkonkraftwerken für Mieter landeseigener Wohnungsgesellschaften von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden vereinfacht werden.

Der rot-grün-rote Senat hat dafür am Dienstag eine entsprechende Novellierung der Bauordnung beschlossen. "Eine der ganz großen Herausforderungen ist, Berlin zu einer klimaresilienten Stadt zu machen", sagte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos). Berlin sei beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gut vorangekommen. Das Ziel von 25 Prozent Strom aus Solarenergie sei allerdings noch nicht erreicht. Derzeit seien es gerade 4,4 Prozent.

Zuschuss von bis zu 500 Euro

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Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden

Mit den Beschlüssen soll es auch Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen erleichtert werden, Strom aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. So sollen unter anderem vorgeschriebene Abstände von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern zu Brandwänden so weit wie möglich reduziert werden, hieß es in einer Mitteilung des Senats. Diese Regelung gilt als Bremsfaktor bei der Entscheidung für eine Solaranlage.

Außerdem möchte der Senat die Nutzung von Solarenergie an und auf Gebäuden erleichtern, die unter Denkmalschutz stehen. "Zwölf Prozent Berliner Dachfläche sind denkmalgeschützt", sagte Schwarz. "Schon da wird deutlich, dass es hier noch große Potenziale gibt." Das Landesdenkmalamt hat bereits einen Kurzleitfaden dazu vorgelegt, wie sich Denkmalschutz und Solartechnik vereinbaren lassen. "Dem soll eine Langfassung folgen, die stärker ins Detail geht", so der Wirtschaftssenator.

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Verfahren für Balkonkraftwerke wird vereinfacht

Einfacher soll es auch für Mieterinnen und Mieter landeseigener Wohnungsunternehmen werden, die auf ihrem Balkon Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, installieren möchten. Immerhin gebe es bei den sechs landeseigenen Gesellschaften rund 352.000 Wohnungen. "Nicht alle haben einen Balkon, aber das Potenzial ist hier groß", erläuterte der Wirtschaftssenator. Noch hakt es aber oft, wenn sich Mieter für Solarstrom interessieren. "Das Verfahren soll vereinfacht und vereinheitlicht werden."

Das Interesse sei da, sagte Schwarz, es gebe ein großes Bedürfnis der Berliner Bevölkerung, bei der Energiewende mitzumachen. Bei dem im Februar gestarteten Förderprogramm für Balkonkraftwerke, bei dem für die Anschaffung ein Zuschuss von 500 Euro möglich ist, habe es in den ersten Wochen bis Ostern rund 700 Anträge gegeben, sagte Schwarz. "Wir rechnen mit insgesamt 14.000."

Energiewende

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Keine Tabu-Flächen für Windkraftanlagen in Berlin

Auch beim Thema Windenergie gibt es aus Sicht der Wirtschaftsverwaltung Handlungsbedarf: Nach Bundesrecht müssen bis Ende 2032 alle Flächenländer 2 Prozent der Flächen für Windenergie ausweisen, die Stadtstaaten 0,5 Prozent. Eine sogenannte Potenzialstudie soll klären, wo in Berlin geeignete Flächen zu finden sind.

Für den Bau von Windkraftanlagen solle es keien Tabu-Flächen geben, so Schwarz. Bei der gerade laufenden Analyse zu geeigneten Gebieten für neue Windenergie-Anlagen würden Gewerbeflächen und Bauflächen genauso geprüft wie Landschaftsschutzgebiete. Mitte des Jahres solle es eine Positivliste möglicher Standorte geben, vermutlich zwei bis drei Monate später dann konkrete Flächen benannt werden. Bis zum Jahr 2032 soll in Berlin 0,5 Prozent der Stadtfläche mit Windkraftanlagen bebaut sein.

Sendung: rbb24 Abendschau, 18.04.2023, 19:30 Uhr

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