Beschlüsse der Bundesregierung - Ab wann welche Heizung ausgetauscht werden muss

Ein Montageverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2024 wird es nun doch nicht geben. Gleichwohl gibt es in Sachen Heizung einiges zu beachten. Wer muss schon bald tätig werden - und wer nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten. Von Frank Preiss
- Öl- und Gasheizungen dürfen nun doch auch nach 2024 installiert werden
- Neue Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betreibbar sein
- Neues Gebäudeenergiegesetz soll im Sommer greifen
- Bestimmte Ölheizungen müssen schon jetzt ausgetauscht werden
- Staat fördert Anschaffung und Installation moderner Heizsysteme
Bis wann dürfen jetzt noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wollte, dass ab 2024 Schluss ist mit neuen Öl- und Gasheizungen. Dafür kassierte er heftige Kritik. Während der zähen Gespräche beim Koalitionsausschuss der Bundesregierung wurde diese Vorgabe nun gestrichen.
Im 16-seitigen Papier, das alle Beschlüsse des Koalitionsausschusses zusammenfasst, heißt es nun, "möglichst" jede Heizung solle ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es werde genügend Übergangsspielräume geben. Konkreter wird das Papier an dieser und auch an vielen anderen Stellen nicht.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte am Donnerstagabend nach dem Koalitionsausschuss, dass Heizungen, die derzeit fossile Energieträger nutzen, weiter betrieben werden können. "Es wird keine Austauschpflicht geben für bestehende Heizungen", so Lindner. Vorgaben gibt es demnach nur für neue Heizungen. Neue fossile Heizungen müssten "Wasserstoff- oder Grüne-Gase-ready sein", damit sie künftig mit klimafreundlichen Gasen genutzt werden können. Das Ganze sei noch in Arbeit, so Lindner.
Bereits vor einem Jahr hatte die Koalition sich im Grunde schon geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Ab wann soll die entsprechende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen?
Das Kabinett will den entsprechenden Gesetzentwurf den Angaben zufolge im April beschließen, danach muss das Gesetz noch durch den Bundestag. Ziel ist, das Gesetz vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen.
Was, wenn ich mir einen Heizungsaustausch nicht leisten kann?
Die Koalitionsrunde hat festgelegt, dass es für den Austausch von Heizungen einen sozialen Ausgleich geben soll. Geld dafür soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, der außerhalb des Bundeshaushalts liegt. "Wir werden bei bestimmten Alters- und Einkommensgruppen automatisch darauf achten, dass die Vorgaben nicht belastend oder bindend sind", betonte Finanzminister Lindner nach Abschluss des Koalitionsausschusses.
Das Beschlusspapier enthält dazu keine weiteren Angaben. Darin steht lediglich: "Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter." Niemand werde im Stich gelassen.
Was sagen die Verbraucherschützer zu den Koalitionsbeschlüssen?
Sie bemängeln, vieles bleibe unklar. Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher "lässt das Ergebnis des Koalitionsausschusses leider viele Fragen offen", sagte die frühere Berliner Wirtschaftssenatorin und jetzige Chefin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Ramona Pop. "Denn die Beschlüsse bleiben schwammig."
Die erhoffte Klarheit und Planungssicherheit in Sachen Wärmewende "hat dieser Koalitionsausschuss nicht gebracht", kritisierte Pop. "Schlimmer noch, es steht zu befürchten, dass der Streit weitergeht." Dabei bräuchten die Menschen jetzt Klarheit darüber, wie verbindlich erneuerbare Energien in ihren Heizungskellern ab 2024 werden sollen.
Welche Fristen sieht das bisherige Gebäudeenergiegesetz vor?
Bislang sieht das GEG vor, dass ab 2026 keine reine Ölheizung mehr verbaut werden darf. Dann greift ein Ölheizungsverbot. Seit 2022 gibt es auch keine Fördergelder mehr für reine Öl- und Gasheizungen.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn im Gebäude aus technischen Gründen keine andere Wärmeerzeugung als Öl möglich ist, darf auch nach 2026 eine reine Ölheizung eingebaut werden. Das gilt beispielsweise für Gebäude, bei denen kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können.
In Kombination mit erneuerbaren Energien sind Öl-Hybridheizungen auch nach 2026 noch erlaubt. Auch Gasheizungen sollen nach bisherigem Gesetz weiterhin erlaubt bleiben.
Als endgültiges Ziel wurde ausgerufen, bis 2045 alle fossilen Heizungen abzuschalten, um eine Klimaneutralität zu erreichen.
Welche Austauschpflichten gibt es bislang in Deutschland?
Dem nach wie vor geltenden GEG aus dem Jahr 2020 zufolge müssen veraltete und ineffiziente Öl- und Gasheizungen durch energiesparendere Heizungen ausgetauscht werden, wenn sie über mehr als 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel verfügen. Diese heizen besonders ineffizient und verbrauchen deutlich mehr Energie als nötig, warnen Verbraucherschützer.
Nicht alle Hausbesitzer müssen ihre Heizung nach 30 Jahren tauschen. So sind jene Verbraucher ausgeschlossen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit dem 1. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen. Zum Tausch verpflichtet sind jene, die das Eigentum durch Kauf, Schenkung oder Erbe übernehmen. Für die Erfüllung dieser Pflicht haben sie dabei zwei Jahre Zeit.
Falls das Haus oder die Wohnung vor dem 1. Februar 2002 erworben wurde, kann die alte Ölheizung bleiben.
Wo kann ich nachschauen, wie alt meine Heizung ist?
Das Alter beziehungsweise das Herstellungsjahr einer Heizung steht auf dem Typenschild der Heizung. Falls das Typenschild inzwischen unlesbar ist, kann man im Schornsteinfegerprotokoll, in alten Bauunterlagen oder Rechnungen nachsehen.
Welche staatlichen Förderungen gibt es für neue Heizungsanlagen?
Der Bund beteiligt sich an den Anschaffungs- und Montagekosten einer Biomassenheizung mit 20 Prozent, an einer Wärmepumpe je nach Typ mit bis zu 40 Prozent, an Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizung sowie an Anschlüssen an Gebäudenetze mit 35 Prozent, am Anschluss an ein Wärmenetz mit 40 Prozent.
Zudem gewährt die KfW-Bank günstige Kredite für eine energieeffiziente Umrüstung der Heizungsanlage.
Übrigens beteiligt sich der Staat auch an Kosten für sogenannte "Umfeldmaßnahmen". Muss also beispielsweise für eine Wärmepumpe auch eine Fußbodenheizung installiert werden, beteiligt sich der Staat analog zum Fördersatz für die Wärmepumpe auch an den Kosten für die entsprechenden Bodenarbeiten.
Wichtig: Die Beantragung einer Förderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Falls ich auf eine Wärmepumpe umsteigen will – ist die in jedem Haustyp nutzbar?
Experten bezweifeln, dass Wärmepumpen ihre effiziente Wirkung auch in älteren, unsanierten und schwach gedämmten Häusern entfalten können. Wissenschaftler am Freiburger Fraunhofer Institut ISE [ise.fraunhofer.de] sind genau dieser Frage nachgegangen und haben in einer Feldstudie die Effizienz von Wärmepumpen in Bestandsbauten untersucht.
Deutschlandweit wurden in 41 älteren Häusern mit Wärmepumpe umfangreiche Messelektronik eingebaut und über ein Jahr alle Verbrauchswerte kontinuierlich aufgezeichnet. Marek Miara, der Leiter der Studie, fasst das Ergebnis so zusammen: "Wir haben eindeutig herausgefunden, dass es geht." Dass man mit Wärmepumpen auch alte, nicht sanierte Gebäude heizen kann. Dass auch Gebäude mit Heizkörpern und nicht unbedingt mit Fußbodenheizung für die Wärmepumpe geeignet sind und dass auch die Preise und die Kosten nicht explodieren, wenn die Wärmepumpe nicht perfekt läuft.
Auch wenn die in der Studie untersuchten Luft-Wasser-Wärmepumpen teilweise schon recht alt waren, erzielten sie übers Jahr eine Effizienz von durchschnittlich 3,1. Das heißt: Aus einem Kilowatt Strom erzeugten die Wärmepumpen im Durchschnitt drei Kilowatt Wärme. Bei den Erdwärmepumpen lag der Wert sogar bei 4,1.
Es zeigte sich, dass das Alter der Häuser nur eine geringe Rolle spielt. Viel wichtiger waren der Wärmeverbrauch und die Heizkörpersituation im Haus. Der Heizungsinstallateur kann die Heizkörper durchrechnen und prüfen, ob sie ausreichen oder eventuell einzelne gegen größere ausgewechselt werden müssen. Gleichwohl sieht auch der Wärmepumpenexperte Miara Grenzen für Wärmepumpen: Bei Häusern, die einen individuellen Heizwärmeverbrauch von über 150 kWh pro Quadratmeter und Jahr haben, sollte man zunächst über eine thermische Sanierung nachdenken.
Wie sieht es mit der Lieferbarkeit von Wärmepumpen aus?
Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen höheren Energiekosten haben die Nachfrage nach Wärmepumpen als Alternative zu Öl- oder Gasheizungen in den vergangenen Monaten kräftig angekurbelt. In den ersten drei Quartalen 2022 wurden in Deutschland knapp 243.200 Wärmepumpen hergestellt, fast die Hälfte mehr als im Vorjahreszeitraum, teilte das Statistische Bundesamt Anfang März mit. Im Vergleich zu 2017 hat sich die Zahl der hergestellten Wärmepumpen mehr als verdoppelt.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) rechnet für dieses Jahr bereits mit 350.000 neuen Wärmepumpen in Deutschland. Nach BWP-Angaben hat die Wärmepumpen-Industrie auf die erhöhte Nachfrage reagiert und ihre Produktionskapazitäten erhöht. Die Wartezeiten lägen derzeit bei sechs bis 18 Monaten.
Sendung: Antenne Brandenburg, 29.03.2023, 18:30 Uhr