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Quelle: dpa/Stratenschulte

Angst vor Corona-Ansteckung

Berliner Schülerin scheitert mit Eilantrag gegen Abiprüfungen

Eine Berliner Schülerin, die aus Angst vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus die schriftlichen Abiturprüfungen nicht mitschreiben wollte, ist mit ihrem Eilantrag vor dem Berliner Verfassungsgerichthof gescheitert.

Die Abiturientin hatte erreichen wollen, so lange an den - ab dem 20. April beginnenden - Prüfungen nicht teilnehmen zu müssen, bis sichergestellt sei, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Die 14. Kammer des Verfassungsgerichtshof vertrat jedoch die die Ansicht, dass die Durchführung der Abiturprüfungen "unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig" sei, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts.

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Gericht: Schutzmaßnahmen sind ausreichend

Die zuständige Senatsverwaltung habe den Schulen eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Dazu zählten etwa, dass nur maximal acht bis zehn Schüler gleichzeitig im Prüfungsraum sein dürfen und der Abstand zwischen ihren Plätzen zwei Meter beträgt. Die Abiturienten sollen außerdem zeitversetzt zur Prüfung eintreffen. Wenn Schüler zu einer Risikogruppe gehören, sollen sie einen seperaten Prüfungstermin erhalten.

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass diese und weitere Vorkehrungen während des Prüfungsgeschehens am Gymnasium der Antragstellerin nicht eingehalten würden, so das Gericht.

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