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Video: rbb24 Abendschau | 06.10.22 | Franziska Hoppen | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Debatte über Wahldebakel im Abgeordnetenhaus

Senator Geisel übersteht Anträge mit Rücktrittsforderungen

Wegen der vielen Wahl-Pannen in Berlin steht Senator Geisel unter Druck. Einen Missbilligungsantrag lehnte das Parlament ab, ebenso wie einen Antrag zu seiner Entlassung. Derweil gelobt Rot-Grün-Rot eine bessere Wahlorganisation.

Der Berliner Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hat einen Missbilligungs- sowie einen Entschließungsantrag im Abgeordnetenhaus überstanden. Damit muss er weder zurücktreten, noch wird er entlassen.

In einer ersten namentlichen Abstimmung votierten am Donnerstagvormittag im Parlament 124 Abgeordnete gegen einen entsprechenden Missbilligungsantrag der AfD. 12 stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen. Bei dem Entschließungsantrag gab es am Nachmittag 80 Nein-Stimmen, 38 Ja-Stimmen sowie 11 Enthaltungen.

Pannen-Wahl in Berlin

Verfassungsgericht entscheidet am 16. November über Wahlwiederholung

Nach etlichen Pannen bei den Wahlen in Berlin will das Landesverfassungsgericht im November über eine Wahlwiederholung entscheiden. Damit ist auch klar, wann die Berliner und Berlinerinnen spätestens nochmal an die Urne müssten.

Die AfD schreibt Geisel eine Mitverantwortung an den Pannen bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im vergangenen September zu. Er habe vor der Wahl Hinweise auf Probleme ignoriert, so der Vorwurf. Geisel stand damals als Senator der für das Thema Wahlen zuständigen Innenverwaltung vor. In dem Antrag forderte die Fraktion, Geisel deswegen das Misstrauen auszusprechen, sowie seine Entlassung.

Den Entschließungsantrag der AfD unterstützte auch die CDU-Fraktion. Die Opposition forderte von Geisel, Verantwortung für die Probleme bei der Wahl zu übernehmen und rief die Regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey (SPD) dazu auf, ihren Senator zu entlassen. Sie hatte sich zuvor bereits hinter Geisel gestellt.

Fragen und Antworten

Das sollten Sie zu einer möglichen Wahlwiederholung in Berlin wissen

Nach dem Chaos bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten könnten die Berliner:innen erneut an die Urnen gerufen werden. Doch was, wenn man inzwischen umgezogen ist? Und gibt es jetzt wieder Wahlkampf?

CDU und AfD sehen in Geisel den Hauptverantwortlichen

In der Aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus hatten die Fraktionen über das Wahldebakel vor einem Jahr debattiert. Neben der Kritik von CDU und FDP gab es die Zusicherung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die unabhängigen Wahlorgane so auszustatten, dass Wahlen in Zukunft reibungslos verlaufen könnten. Auch sollten die Zuständigkeiten klarer geregelt werden, damit die Innenverwaltung ihre Kontrollpflicht wahrnehmen könne.

Spranger verwies auf Änderungen bei der Organisation von Wahlen, die die Innenverwaltung bereits angeschoben habe. Die Durchführung der Wahlen liege in erster Linie in der Verantwortung der unabhängigen Landeswahlleitung, betonte die Innensenatorin. Ihre Aufgabe als Innensenatorin sei es allerdings, die notwendige Unterstützung zu gewährleisten.

Grüne und Linke kritisierten ebenfalls die mangelhafte Vorbereitung der Wahl, versicherten aber, als Koalition in Zukunft alles dafür zu tun, dass Wahlen reibungslos ablaufen könnten.

Verfassungsgericht entscheidet über Wahlwiederholung

In Berlin gab es am 26. September 2021 bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag massive Probleme. So lagen in manchen Wahllokalen falsche Stimmzettel, in anderen fehlten sie ganz. Vielerorts gab es zu wenige Wahlurnen, zeitweise wurden Wahllokale geschlossen, es kam zu teils stundenlangen Wartezeiten. Mitunter stimmten Wähler weit nach 18 Uhr oder auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub fehlte.

Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof kündigte am Donnerstag an, seine Entscheidung zu einer möglichen Wahlwiederholung am 16. November verkünden zu wollen. Eine solche Wiederholungswahl müsste dann spätestens binnen 90 Tagen nach dieser Verkündung geschehen. Das entspricht spätestens dem 14. Februar 2023. Landeswahlleiter Stephan Bröchler peilt für den Fall der Fälle Sonntag, den 12. Februar, an, wie er dem "Spiegel" sagte.

Ampel-Koalition im Bund will Wiederholung in rund 300 Wahllokalen

In der vergangen Woche hatte die Diskussion um die Wahlen nochmals Fahrt aufgenommen. So will die Ampel-Koalition der Bundesregierung die Abstimmung in 300 der knapp 2.300 Wahllokalen wiederholen lassen.

Der Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschuss, Daniela Ludwig (CSU) hatte dies als nicht weitgehend genug kritisiert. Man sei im Sommer mit dem Vorschlag auseinandergegangen, die Wahl in über 400 Wahllokalen zu wiederholen. Jetzt werde dies "runterreduziert", so Ludwig.

Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen. Vertreter der Ampel-Koalition halten dort die Mehrheit.

Sendung: rbb24 Abendschau, 06.10.22, 19:30 Uhr

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