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Video: rbb|24 | 06.01.2021 | Material: Abendschau | Quelle: dpa/Kira Hofmann

Beschluss des Senats

Diese Lockdown-Verschärfungen gelten in Berlin ab Sonntag

Der Berliner Senat hat die Regeln des Lockdowns verschärft. Bei der Kontakt-Obergrenze sollen aber Ausnahmen für Kinder von Alleinerziehenden gelten. Und für manche Schülergruppen beginnt nächste Woche der Präsenzunterricht.

Der Berliner Senat hat sich am Mittwoch in einer Sondersitzung auf eine Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown-Verlängerung geeinigt. Die Infektionsschutzverordnung des Landes wird nun gemäß der Beschlüsse aktualisiert und angepasst und soll laut dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) in der neuen Form ab Sonntag gelten.

Müller warb am Mittwochnachmittag um Verständnis für die teils schärferen Regelungen. "Das sind noch mal drei wirklich harte Wochen, die vor uns liegen", sagte er nach dem Senatsbeschluss. "Da gibt es nichts drumherumzureden." Daher müssten die Berlinerinnen und Berliner weiter zusammenstehen und solidarisch sein. Denn die Lage in den Krankenhäusern sei weiter angespannt. Gerade bei den schwer an Covid-19 erkrankten Patienten gebe es noch keine Entlastung.

Müller betonte zudem, es seien aktuell wesentlich mehr Menschen in Berlin unterwegs als noch beim ersten Lockdown im Frühjahr. "Es war völlige Stille", sagte Müller über die Erfahrungen im März und April des vergangenen Jahres. "Die Menschen haben den Grundsatz 'Stay home', 'bleibt zu Hause', doch ernst genommen." Demgegenüber sei derzeit auf den Straßen sehr viel los. Die Menschen wollten Kontakte, sie bräuchten sie auch. "Aber die Infektionsketten entstehen genau aus diesen Kontakten."

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Treffen nur mit einer Person - Ausnahmen für Alleinerziehende

Ab Sonntag greift nun eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen mit einer neuen Obergrenze für private Zusammenkünfte. Diese sind künftig nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder unter zwölf Jahren nicht mitgezählt, dürfen also noch dazukommen.

Bisher gilt für private Treffen in Berlin eine Obergrenze von fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder zählen dabei nicht mit. Mit der neuen Regelung folgt der Berliner Senat dem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag; die Regel zu den Kindern alleinerziehender Menschen stellt eine berlinspezifische Ergänzung dar.

Ausgangsbeschränkungen gelten weiter

Verlängert werden damit auch die seit dem 16. Dezember geltenden Ausgangsbeschränkungen. Demnach ist das Verlassen der eigenen Wohnung in Berlin nur aus triftigen Gründen zulässig. Die Liste dieser Gründe ist allerdings recht lang: Dazu zählen etwa Einkaufen, die Wahrnehmung von Terminen, Sport und Bewegung an der frischen Luft und Gassigehen mit dem Hund.

Schulen sollen bald schrittweise öffnen

Laut Kultursenator Klaus Lederer (Linke) gibt es auch nach dem 10. Januar vorerst weiter keinen Regelunterricht - allerdings soll es ab der kommenden Woche für einige Gruppe wieder Unterricht in den Schulen geben.

Zunächst soll demnach für Abschlussklassen "in mindestens halber Klassenstärke" wieder Präsenzunterricht stattfinden. Ab dem 18. Januar sollen dann die Jahrgänge 1 bis 3 folgen, ebenfalls in halber Klassenstärke - mit mindestens drei Präsenzstunden. Ab 25. Januar gilt dies laut Lederer dann auch für die Klassen 4 bis 6.

Ab dem 8. Februar - also nach den Winterferien - ist für alle Jahrgänge Unterricht nach "Alternativszenario" geplant. Dies entspricht der im Herbst eingeführten Schul-Ampel der Stufe Rot [berlin.de, PDF]. Ab dem 15. Februar sollen die Berliner Schulen laut Senat dann wieder je nach Ampel-Einstufung unterrichten. Allerdings ist schon jetzt für Ende Januar ein neues Bund-Länder-Treffen zur Corona-Situation angedacht.

Das derzeit laufende Probejahr an Gymnasien für Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen wird ausgesetzt. Die Entscheidung über das Probejahr an den Gymnasien erfolgt erst am Ende der Jahrgangsstufe 8.

Mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen in der beruflichen Bildung sind ab 11. Januar wieder in Präsenzform möglich - unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen.

Neuregelungen für Fahrschulen und Kantinen

Fahrschulen müssen ab dem 10. Januar schließen – sie dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten. Ausgenommen davon sind Fahrstunden und Fahrprüfungen für Angehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken.

Neben Gaststätten dürfen ab dem 10. Januar auch Kantinen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Sie können aber Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

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15-Kilometer-Bewegungsradius gilt vorerst nicht

Alle Berlinerinnen und Berliner können sich weiter frei in der Stadt bewegen, sofern sie einen der bereits geltenden "triftigen Gründe" haben. In Landkreisen anderer Bundesländer, in denen sich binnen sieben Tagen mehr als 200 Menschen pro 100.000 Einwohner neu infiziert haben, soll der Bewegungsradius der Bürger allerdings auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt werden. In Berlin wird dieser Radius nicht um den jeweiligen Wohnort herum gezogen, sondern gilt erst ab Stadtgrenze.

Was das für Brandenburger in Bezug auf Berlin und umgekehrt bedeutet, dafür sind laut Bürgermeister und Kultursenator Lederer noch Abstimmungen mit Brandenburg nötig. Auch die Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sagte: "Natürlich gilt aber der Grundsatz, dass ich mich möglichst wenig bewege und keine Tagesausflüge nach Potsdam mache."

Für die Menschen in Berlin greift ein solches Szenario vorerst ohnehin nicht: Hier lag die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, am Mittwoch laut Gesundheitsverwaltung bei 130,6. Gleichzeitig betonte der Regierende Bürgermeister Müller, laut RKI gebe es erst ab dem 16. Januar belastbare Zahlen zum Infektionsgeschehen über die Weihnachtsfeiertage und Silvester. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Inzidenz auch in Berlin wieder ansteige und sich der kritischen Marke nähere. Zuletzt hatten mehrere Berliner Bezirke ihre Zahlen aus technischen Gründen nicht komplett melden können.

"Keine Kontroversen" bei Umsetzung der Maßnahmen

Der Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte im Vorfeld gefordert, Ausgangsbeschränkungen aus der Infektionsschutzverordnung zu streichen, da sie "juristisch zweifelhaft", unverhältnismäßig und "für die Pandemie-Bekämpfung überflüssig" seien.

Bei der Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen gab es laut dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller am Mittwoch offenbar dennoch keine Kontroversen über das Ob und Wie. Bei der Versorgung der Schwerstkranken, beispielsweise in der Charité, gibt es laut dem Regierenden bisher noch immer keine Entlastung: "Gemessen daran sind die Maßnahmen in Anbetracht der Lage eine Selbstverständlichkeit."

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Berlin folgt Vereinbarungen von Bund und Ländern

Bei einer Online-Konferenz hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder am Dienstag auf eine Verlängerung der ursprünglich bis 10. Januar vereinbarten Lockdown- Regeln bis zum Monatsende verständigt. Viele Geschäfte, die Schulen und Kitas bleiben demnach vorerst zu. Gleichzeitig beschlossen Bund und Länder noch strengere Kontaktbeschränkungen sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für Bewohner von besonders von Corona betroffenen Landkreisen.

Im Anschluss an die Konferenz nannte Müller, der als Berliner Regierender Bürgermeister momentan auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist, den Bund-Länder-Beschluss "unausweichlich". Die Einschnitte seien "belastend für viele Menschen, gar keine Frage". Mit Blick auf die Intensivstationen und Krankenhäuser sei aber klar, dass noch einiges zu tun sei, um die Pandemie einzudämmen.

Sendung: Abendschau, 06.01.2020, 19:30 Uhr

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