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Video: Abendschau | 13.04.2021 | S. Wendling | Quelle: dpa/P. Zinken

Corona-Pandemie

Berliner Senat beschließt mehr Freiheiten für geimpfte Menschen

Ohne negativen Corona-Test einkaufen oder ins Museum: Wer in Berlin schon gegen das Coronavirus geimpft worden ist, bekommt künftig 15 Tage nach Gabe der zweiten Impfdosis wieder etwas mehr Freiheiten. Die aktuellen Regelungen im Überblick.

Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie Menschen mit einem negativen Covid-19-Test behandelt. Betroffene dürfen demzufolge ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels einkaufen gehen oder ein Museum besuchen. Die Regelung greift 15 Tage nach der Zweitimpfung. Das Ganze tritt am Sonntag in Kraft.

Zuletzt hatte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) öffentlich für deutlich mehr Freiheiten für geimpfte Menschen plädiert. "Es geht nicht um Privilegien, sondern um die Freiheitsrechte jedes Einzelnen", sagte sie jüngst in einem Interview mit dem "Tagesspiegel". Im Senat setzten sich am Dienstag dem Vernehmen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) dafür ein.

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Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, "dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen". Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko "spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis". Rechtsexperten sind sich schon länger darin einig, dass an einer schrittweisen Lockerung der Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte kein Weg vorbeiführt.

Für alle, die weiterhin einen Coronatest machen müssen, hat der Senat die Auflagen ein bisschen erleichert. Ein Test muss nun nicht mehr tagesaktuell sein, sondern darf nur nicht älter als 24 Stunden sein.

Corona-Lockdown um drei Wochen verlängert

Der Senat hat außerdem den Corona-Lockdown um drei weitere Wochen verlängert. Die bisherige Regelung wäre am Sonntag ausgelaufen. Damit gelten weiter die Kontaktbeschränkungen. Restaurants bleiben geschlossen und Hotelübernachtungen sind verboten. Für Nicht-Geimpfte gelten auch die aktuellen Regeln beim Einkaufen weiter.

Allerdings dürften diese Regeln nicht mehr allzu lange so gelten, denn das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen am Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Corona-Regeln in Deutschland zu vereinheitlichen und eine bundesweit verbindliche Notbremse für Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro 100.000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das derzeit der Fall.

Sollte die Notbremse in der Hauptstadt zum Tragen kommen, müssten sich die Berlinerinnen und Berliner nicht nur auf die erneute Schließung vieler derzeit geöffneter Geschäfte einstellen, sondern auf nächtliche Ausgangssperren. So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein, es soll aber Ausnahmen geben.

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Maskenpflicht für Kinder gelockert

Beschlossen wurden außerdem weitere kleinere Anpassungen der Corona-Verordnung. So gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken künftig erst ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine normale OP-Maske, wie Senatssprecherin Melanie Reinsch am Dienstag nach der Senatssitzung mitteilte.

Kunden von Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen müssen künftig außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie zur Fahrstunde kommen. Generell gilt: Überall da, wo ein negatives Testergebnis vorgeschrieben ist, sind Kinder bis einschließlich 6 Jahren ausgenommen. Das war bisher in der Verordnung nicht geregelt.

Die Verordnung erlaubt nun Kindern Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen plus einer betreuenden Person. Bisher galt für die Kinder ein Höchstalter von 12 Jahren, künftig sind es 14 Jahre.

Testpflicht in Unternehmen

Vorgeschrieben ist nun auch, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Home-Office arbeiten können, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung unterbreiten müssen. Die Arbeitgeber müssen die Tests auch selber organisieren. Die Regelung gilt für private und öffentliche Arbeitgeber, einschließlich der Justiz. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, diese Testmöglichkeiten auch wahrzunehmen. Das gilt auch für Selbständige mit direktem Kundenkontakt und deren Beschäftigte.

Sendung: Abendschau, 13.04.2021, 19 Uhr

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