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Corona-Maßnahmen

Welche Kontaktbeschränkungen Ostern gelten

Wegen der nun bereits dritten Corona-Welle hat der Senat für Ostern und die darauf folgenden Tage die Kontaktbeschränkungen verschäft. Zunächst gelten die Einschränkungen nur für die Nacht, ab Dienstag gilt dann: Nur noch Kontakt zu einer Person.

Der Berliner Senat hat für die Zeit nach Ostern weitere Kontaktbeschränkungen verfügt. Grund sind die weiter steigenden Corona-Neuinfektionen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Ab Karfreitag

Zwischen 21 und 5 Uhr sind Aufenthalte im Freien nur noch alleine oder zweit erlaubt.

Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.

Ab Dienstag, den 6. April

Private Zusammenkünfte (zu Hause) sind tagsüber nur noch im Kreise der Ehe- oder Lebenspartner erlaubt, sowie der Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Dazukommen darf höchstens eine weitere Person eines anderen Haushalts. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.

Nachts zwischen 21 und 5 Uhr sind private Zusammenkünfte mit haushaltsfremden Personen verboten. Ehe- oder Lebenspartner und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sind davon ausgenommen.

Sendung: rbb 88,8, 02.04.2021, 18 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 03.04.2021, 15:31 Uhr geschlossen

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