Corona-Maßnahmen - Welche Kontaktbeschränkungen Ostern gelten

Sa 03.04.21 | 10:44 Uhr
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Wegen der nun bereits dritten Corona-Welle hat der Senat für Ostern und die darauf folgenden Tage die Kontaktbeschränkungen verschäft. Zunächst gelten die Einschränkungen nur für die Nacht, ab Dienstag gilt dann: Nur noch Kontakt zu einer Person.

Der Berliner Senat hat für die Zeit nach Ostern weitere Kontaktbeschränkungen verfügt. Grund sind die weiter steigenden Corona-Neuinfektionen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Ab Karfreitag

Zwischen 21 und 5 Uhr sind Aufenthalte im Freien nur noch alleine oder zweit erlaubt.

Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.

Ab Dienstag, den 6. April

Private Zusammenkünfte (zu Hause) sind tagsüber nur noch im Kreise der Ehe- oder Lebenspartner erlaubt, sowie der Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Dazukommen darf höchstens eine weitere Person eines anderen Haushalts. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.

Nachts zwischen 21 und 5 Uhr sind private Zusammenkünfte mit haushaltsfremden Personen verboten. Ehe- oder Lebenspartner und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sind davon ausgenommen.

Sendung: rbb 88,8, 02.04.2021, 18 Uhr

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72 Kommentare

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  1. 72.

    Ein kleiner Teil hält sich an alle Regeln, der große Teil ist für Regeln, hält sie aber nicht ein. Die Dauer hängt von der Mitarbeit aller ab. Das bedeutet, wir als Gesellschaft machen etwas in der Umsetzung der Regeln falsch. Würden wir alle Solidarität leben, könnten wir längst wieder in die Gaststätte gehen. Frohes Fest.

  2. 71.

    Hallo RBB,
    Sie schreiben, nachts seien "Zusammenkünfte" mit haushaltsfremden personen verboten, ab 6. april. in der Verordnung steht aber, es seien private "Veranstaltungen" verboten. da die verordnung streng zwischen Veranstaltungen und Zusammenkünften unterscheidet, bedeutet das m. e. , dass einfache treffen mit einer haushaltsfremden person auch nach 21 uhr erlaubt sind. draußen sowieso, aber auch drinnen

  3. 70.

    Und Sie meinen „Testen und Bummeln“ hilft? Und die nächtliche Ausgangssperre bewirkt was? An Ostern anderer Regeln als danach. Hin und Her. Erst macht Berlin ein Pilot in der Kultur. Dann wird der wieder beendet, dafür die Läden geöffnet. Usw..... Nee, bei dem Durcheinader schalten viele einfach ab.

  4. 69.

    https://www.parlament-berlin.de/de/Lexikon/Inkrafttreten
    Ein Gesetz entfaltet nur dann Rechtswirkungen, wenn es in Kraft getreten ist. In der Regel bestimmt das Abgeordnetenhaus, dass ein Gesetz am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft tritt.
    Als Tag der Verkündung gilt derjenige Tag, an dem das Verkündungsblatt ausgegeben wird. Bestimmt das Abgeordnetenhaus den Tag des Inkrafttretens nicht, so tritt das Gesetz mit dem 14. Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es verkündet worden ist.

    Also wo bitte steht im GVBl etwas von den Änderungen?
    Die Veröffentlichung eines "Schmierzettels" oder eine Textänderung auf einer Webseite wie Berlin.de reicht als Rechtsgrundlage eher nicht aus.

  5. 68.

    Der war gut! Sieht man wie der Staat mit einem funktionierenden Gesundheitswesen, Vorsorgemaßnahmen, Impfen und Testen seine Bürger schützt.

  6. 67.

    Es wird so kommen (müssen), nicht weil irgendjemand dem Lockdown an sich etwas abgewinnen kann, sondern weil es die entscheidende Maßnahme ist, um schwerste Covid19-Verläufe und steigende Todesraten zu verhindern. In ein paar Monaten mag das anders aussehen, wenn wir weltweit und zwar weltweit ausreichende Impfquoten haben.

    Wütend sind derzeit sehr viele Menschen aus sehr unterschiedlichen Gründen und wegen vielen unterschiedlichen Ansichten.
    Theorien treffen auf Realitäten, denn jeder lebt anders und hat andere Sorgen.
    Deshalb geht alles nur mit Kompromissen. Alles andere ist Utopie.


  7. 66.

    In welchem Bezirk gerade die höchsten Inzidenzen sind, wechselt ja immer wieder mal. Berlinweit sind sie mit Beginn der Schnelltests erst ist Kita, dann in Schulen gestiegen. Seit Beginn der Ferien Anfang der Woche stagnieren sie bzw. sind leicht rückläufig. Zum Glück noch vor Ostern, so dass es nicht am Ende nur darauf geschoben werden kann. Das meinte ich mit meiner Bemerkung zu den Inzidenzen.

  8. 65.

    Denken sie es geht um eine tödliche Krankheit nicht um die Regel die Regierung weiß was sie tut und es sind auch nur Menschen wie du und ich
    Die Regeln sind ein Hilferuf an uns alle

  9. 64.

    Man brauch nicht weit blicken wenn man die jungen Toten Corona auf der Intensivstation sieht oder davon hört

  10. 63.

    Also im Dezember hätte die Verordnung am Dienstag (15.12.) im GVBl erscheinen müssen, um am Mittwoch in Kraft zu treten. Erschienen ist sie am Wochenende, ich glaube am Samstag, also dann am 19.12. Schauen wir mal, wie es dieses Mal läuft.
    Dieses mal steht auf der Senatswebseite in der geplanten Verordnung noch nicht mal drin, auf welcher Rechtsgrundlage sie in Kraft treten soll. Bei der Dezemberverordnung ist ihnen Wochen später das Problem ja aufgefallen und es wurde auf der Senatsseite noch ein uraltes Verwaltungsverfahrensgesetz ergänzt.

  11. 61.

    Mein Freund und ich wohnen in getrennten Haushalten, er allein in Brandenburg, ich allein in Berlin. Er darf glücklicherweise laut Verordnung bei mir übernachten (da sind Lebenspartner ausdrücklich mit aufgeführt). Wir dürfen auch noch alles machen, was man als Paar so macht, das ist netterweise noch nicht reglementiert. Aber im Auto muss ich jetzt eine FFP2-Maske tragen, wenn ich neben oder hinter ihm sitze (er fährt). Wer denkt sich das aus?

  12. 60.

    Da irren Sie sich aber.
    Da steht nämlich "ab Dienstag" und nicht bis Dienstag.
    Und es gibt doch tatsächlich Menschen, die um die Zeit arbeiten.
    Warum gibt es immer noch Geschäfte, die 24 Stunden am Tag geöffnet sind? Wohlgemerkt Lebensmittelgeschäfte

  13. 59.

    Nein natürlich nicht! Mir ging es nur darum ob es nach Coronaverordnung möglich wäre, da Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden bei den Kontaktbeschränkungen.

  14. 58.

    Glaube nicht, dass die Zahlen nach Ostern steigen, war ja nach Weihnachten auch nicht der Fall. Da kamen auch auch die Familien zusammen. Wird sich auch zu Ostern keiner verbieten lassen im engsten Familienkreis zusammen zu sein. Diese bekloppten Regeln versteht kein Mensch mehr, alles widersprüchlich. Einkaufen im Gedränge, Busse voll wie immer, da sind alle dabei aber Zuhause nur eine Person, die spinnen doch. Ostern ist ein Fest der Familie und basta.

  15. 56.

    Gehen alle einzeln zur Familienfeier oder Party. So blöd sind die Leute nicht,aber es wird vom Senat ja so gewollt!

  16. 55.

    Wie # 52 schon schreibt wem interessiert das noch . Mich jedenfalls nicht mehr.
    Da kann man noch so viel schreiben es ändert sich nicht. Deutschland befindet sich auf Talfahrt, kein Wunder bei der Regierung und eines Berliner Senates der für Ruhe hoch drei und Gelassenheit und einer völlig unfähigen Gesundheitsministerium besteht

  17. 54.

    Kein Impfstoff bietet 100 % Schutz. Die Geimpften sind in dem Irrglauben, dass sie weder erkranken noch weitergegeben können. Das ist falsch. Also auch hier gilt AHA.

  18. 53.

    Ist das neu? So läuft es seit einem Jahr. Und? Ändert sich etwas? Das ist doch das Problem. Sämtliche bisherigen Maßnahmen ähneln einander und Menschen verhalten sich seit einem Jahr auch immer ähnlich. Wo bleibt der Plan? Testen ist keine Antwort. Impfen lässt auf sich warten. Das ermüdet einen nur noch. Und die politisch Verantwortlichen bilden das Volk genau ab, nämlich Uneinigkeit und Ratlosigkeit. Deutschland ist unfähig auf solch eine Krise adäquat und schnell zu reagieren.

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