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Quelle: dpa/Christophe Gateau

Sinkende Corona-Fallzahlen

Was möglich ist, wenn die Notbremse wegfällt - und was nicht

Weniger Neuinfektionen, sinkende Inzidenzen in Berlin und Brandenburg gutes Wetter am Wochenende. Die Hoffnung, dass die Bundesnotbremse wegfällt, wächst also. Doch welche Lockerungen wären damit überhaupt verbunden und wie realistisch sind sie? Ein Überblick.

Um die Corona-Fallzahlen runterzubringen, wurde im April die Bundesnotbremse beschlossen. Durch sie gelten strengere Regeln, sollte die Inzidenz die 100-Marke knacken. Aktuell zeigen die Maßnahmen offenbar Wirkung, die Fallzahlen sind in Berlin und Brandenburg rückläufig. Bedeutet das nun die Lockerung der Regeln? Und wenn ja, was wäre dann (wieder) erlaubt?

Hintergrund

Corona-Grafiken

Das sind die aktuellen Fallzahlen in Berlin und Brandenburg

Was regelt die Bundesnotbremse, wann gilt sie, wann fällt sie weg?

Die Bundesnotbremse gilt seit dem 24. April und sieht bundeseinheitliche Regeln vor, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten. Konkret bedeutet das:

Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen, von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung und Sport ist nur alleine bis 24 Uhr erlaubt. Für Schulen gilt: Es gibt Wechselunterricht und zwei Mal pro Woche eine Testpflicht. Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 165 liegt, findet der Unterricht ausschließlich zu Hause statt.

Liegt die 7-Tages-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Das heißt: Ab dem übernächsten Tag können die Regeln gelockert werden. Allerdings: Sonn- und Feiertage fließen in die Rechnung nicht mit ein, Samstage hingegen schon, denn sie gelten als Werktage. Lockerungen kann es demnach vom ersten Tag unter 100 an gerechnet frühestens nach acht Tagen geben. Datengrundlage für die Berechnung sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) [rki.de] veröffentlichten Zahlen.

Die Bundesländer können auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes strengere Regeln beschließen, sie dürfen die Bundesnotbremse aber nicht lockern.

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Sind die Berliner und Brandenburger Verordnungen strenger als die Bundesverordnung?

Ja, beide Bundesländer haben vereinzelt striktere Regeln als der Bund. Die Berliner Verordnung ist in drei Punkten strenger als die des Bundes: So dürfen in Berlin höchstens 50 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro arbeiten. Bei privaten Treffen auch im Freien sind in Berlin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren erlaubt. Und: Die Testpflicht an Schulen bezieht sich auf alle Beschäftigten, also auch auf nicht-pädagogisches Personal.

Auch Brandenburg ist in einzelnen Punkten strenger: So ist Gruppensport in Innenräumen untersagt und auch das Thema Versammlungen regelt Brandenburg strikter: Bei einer Inzidenz von mehr als 100 dürfen nur 100 Personen zusammenkommen, steigt sie auf über 200, sind Demonstrationen in Brandenburg grundsätzlich untersagt.

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Was passiert, wenn die Inzidenz unter 100 liegt?

Bei Inzidenzen unter 100 entscheiden die Länder über Corona-Maßnahmen. Es greifen dann theoretisch wieder die Regeln, die vor dem Inkrafttreten der Bundesnotbremse galten.

Brandenburg

In Brandenburg [brandenburg.de] bedeutet eine Rückkehr zu den alten Regeln, dass sich wieder insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren treffen dürfen. Also auch das Picknick unter freiem Himmel in diesem Personenkreis wäre erlaubt.

Der geschlossene Einzelhandel darf mit gesteuertem und beschränktem Zutritt wieder öffnen. Kunden müssen medizinische Masken tragen und einen Termin vereinbaren.

Körpernahe Dienstleistungen wären wieder erlaubt. Aber auch hier muss der Zutritt gesteuert werden. Heißt: Negative tagesaktuelle Tests sind notwendig, wenn Kunden keinen Mundschutz tragen können (z.B. bei einer Rasur).

Präsenzunterricht an Schulen würde untersagt bleiben. Ausgenommen ist Präsenz- bzw. Wechselunterricht für Schüler*innen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, von Abschlussklassen und in Förderschulen sowie die Durchführung von Prüfungen.

Bei kontaktfreien Sportarten könnten unter freiem Himmel maximal zehn Personen zusammenkommen, im Falle von Kindern bis 14 liegt die Grenze bei 20. Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder bleiben jedoch geschlossen

Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Freizeitparks und Konzerthäuser würden geschlossen bleiben. Lediglich Museen, Planetarien, Bibliotheken und Tierparks dürften unter Auflagen öffnen.

Gaststätten dürften nach wie vor nur abholen lassen oder liefern. Touristische Übernachtungen müssten ebenfalls untersagt bleiben. Übernachtungen wären nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken erlaubt. Untersagt bleiben müssten ebenso Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote.

Bei ortsfesten Versammlungen unter freiem Himmel dürften auf Grundlage eines Hygienekonzeptes wieder bis zu 500 Personen zusammenkommen. Und: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung fiele weg.

Hintergrund

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Berlin

Auch in Berlin [berlin.de] wären beim Wegfallen der Bundesnotbremse die aktuellen Ausgangsbeschränkungen hinfällig. Zudem wären die Kontaktregeln wieder differenzierter. Im Freien durften sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Also ein Treffen unter freiem Himmel zum Picknick wäre in dieser Konstellation kein Problem. Nachts zwischen 21 und 5 Uhr dürften sich Menschen nur noch alleine oder zweit im Freien aufhalten - auch hier gegebenenfalls plus Kinder.

In geschlossenen Räumen dürften sich nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Kinder bis 14 ausgenommen. Nachts wären zwischen 21 Uhr und 5 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner müssten unter sich bleiben.

Schüler und Schülerinnen lernten vor der Bundesnotbremse grundsätzlich im Wechselunterricht. Das wäre folglich auch nach Wegfallen der Bundesnotbremse so.

Das Einkaufen wäre wieder über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich - ohne vorherige Terminvereinbarung.

Und: vor der Notbremse waren in Berlin viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test als Voraussetzung für den Besuch. Aber: Kinos und Clubs und Restaurants bleiben auch beim Wegfallen der Bundesnotbremse geschlossen. Liefern lassen oder abholen bleiben aber gestattet.

Auch Schwimmbäder bleiben dicht. Ebenso bleiben touristische Übernachtungen verboten, genauso Ausflugfahrten wie Schiffs- und Stadtrundfahrten.

Was heißt das konkret für das kommende Wochenende?

In Berlin liegt die Inzidenz derzeit bei 105 (Stand: Mittwoch, 5. Mai 2021), Tendenz sinkend. Doch selbst wenn die Inzidenz am Donnerstag unter 100 liegen sollte, gilt die Bundesnotbremse auch noch am bevorstehenden Wochenende. Somit sind in der Hauptstadt erst mal keine der möglichen Lockerungen in Sicht.

Auch im Land Brandenburg sinken die Zahlen seit Tagen. Derzeit beträgt die Inzidenz im gesamten Bundesland 101 (Stand: Mittwoch, 5. Mai 2021). Einige Landkreise wie Barnim oder Potsdam-Mittelmark liegen schon seit deutlich mehr als fünf Tagen unter der Grenze von 100 oder waren nie darüber. Nur dort sind teilweise Lockerungen möglich, es gelten aber auch hier noch die Regeln, die vor Inkraftreten der Bundesnotbremse galten.

Die Kommentarfunktion wurde am 05.05.2021 um 21:31 Uhr geschlossen

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