Sinkende Corona-Fallzahlen - Was möglich ist, wenn die Notbremse wegfällt - und was nicht

Mi 05.05.21 | 17:31 Uhr
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Zahlreiche Menschen genießen im Mauerpark das gute Wetter. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Bild: dpa/Christophe Gateau

Weniger Neuinfektionen, sinkende Inzidenzen in Berlin und Brandenburg gutes Wetter am Wochenende. Die Hoffnung, dass die Bundesnotbremse wegfällt, wächst also. Doch welche Lockerungen wären damit überhaupt verbunden und wie realistisch sind sie? Ein Überblick.

Um die Corona-Fallzahlen runterzubringen, wurde im April die Bundesnotbremse beschlossen. Durch sie gelten strengere Regeln, sollte die Inzidenz die 100-Marke knacken. Aktuell zeigen die Maßnahmen offenbar Wirkung, die Fallzahlen sind in Berlin und Brandenburg rückläufig. Bedeutet das nun die Lockerung der Regeln? Und wenn ja, was wäre dann (wieder) erlaubt?

Was regelt die Bundesnotbremse, wann gilt sie, wann fällt sie weg?

Die Bundesnotbremse gilt seit dem 24. April und sieht bundeseinheitliche Regeln vor, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten. Konkret bedeutet das:

Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen, von 22 bis 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung und Sport ist nur alleine bis 24 Uhr erlaubt. Für Schulen gilt: Es gibt Wechselunterricht und zwei Mal pro Woche eine Testpflicht. Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 165 liegt, findet der Unterricht ausschließlich zu Hause statt.

Liegt die 7-Tages-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Das heißt: Ab dem übernächsten Tag können die Regeln gelockert werden. Allerdings: Sonn- und Feiertage fließen in die Rechnung nicht mit ein, Samstage hingegen schon, denn sie gelten als Werktage. Lockerungen kann es demnach vom ersten Tag unter 100 an gerechnet frühestens nach acht Tagen geben. Datengrundlage für die Berechnung sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) [rki.de] veröffentlichten Zahlen.

Die Bundesländer können auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes strengere Regeln beschließen, sie dürfen die Bundesnotbremse aber nicht lockern.

Sind die Berliner und Brandenburger Verordnungen strenger als die Bundesverordnung?

Ja, beide Bundesländer haben vereinzelt striktere Regeln als der Bund. Die Berliner Verordnung ist in drei Punkten strenger als die des Bundes: So dürfen in Berlin höchstens 50 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro arbeiten. Bei privaten Treffen auch im Freien sind in Berlin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren erlaubt. Und: Die Testpflicht an Schulen bezieht sich auf alle Beschäftigten, also auch auf nicht-pädagogisches Personal.

Auch Brandenburg ist in einzelnen Punkten strenger: So ist Gruppensport in Innenräumen untersagt und auch das Thema Versammlungen regelt Brandenburg strikter: Bei einer Inzidenz von mehr als 100 dürfen nur 100 Personen zusammenkommen, steigt sie auf über 200, sind Demonstrationen in Brandenburg grundsätzlich untersagt.

Was passiert, wenn die Inzidenz unter 100 liegt?

Bei Inzidenzen unter 100 entscheiden die Länder über Corona-Maßnahmen. Es greifen dann theoretisch wieder die Regeln, die vor dem Inkrafttreten der Bundesnotbremse galten.

Brandenburg

In Brandenburg [brandenburg.de] bedeutet eine Rückkehr zu den alten Regeln, dass sich wieder insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder unter 14 Jahren treffen dürfen. Also auch das Picknick unter freiem Himmel in diesem Personenkreis wäre erlaubt.

Der geschlossene Einzelhandel darf mit gesteuertem und beschränktem Zutritt wieder öffnen. Kunden müssen medizinische Masken tragen und einen Termin vereinbaren.

Körpernahe Dienstleistungen wären wieder erlaubt. Aber auch hier muss der Zutritt gesteuert werden. Heißt: Negative tagesaktuelle Tests sind notwendig, wenn Kunden keinen Mundschutz tragen können (z.B. bei einer Rasur).

Präsenzunterricht an Schulen würde untersagt bleiben. Ausgenommen ist Präsenz- bzw. Wechselunterricht für Schüler*innen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, von Abschlussklassen und in Förderschulen sowie die Durchführung von Prüfungen.

Bei kontaktfreien Sportarten könnten unter freiem Himmel maximal zehn Personen zusammenkommen, im Falle von Kindern bis 14 liegt die Grenze bei 20. Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder bleiben jedoch geschlossen

Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Freizeitparks und Konzerthäuser würden geschlossen bleiben. Lediglich Museen, Planetarien, Bibliotheken und Tierparks dürften unter Auflagen öffnen.

Gaststätten dürften nach wie vor nur abholen lassen oder liefern. Touristische Übernachtungen müssten ebenfalls untersagt bleiben. Übernachtungen wären nur zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken erlaubt. Untersagt bleiben müssten ebenso Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote.

Bei ortsfesten Versammlungen unter freiem Himmel dürften auf Grundlage eines Hygienekonzeptes wieder bis zu 500 Personen zusammenkommen. Und: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung fiele weg.

Berlin

Auch in Berlin [berlin.de] wären beim Wegfallen der Bundesnotbremse die aktuellen Ausgangsbeschränkungen hinfällig. Zudem wären die Kontaktregeln wieder differenzierter. Im Freien durften sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder. Also ein Treffen unter freiem Himmel zum Picknick wäre in dieser Konstellation kein Problem. Nachts zwischen 21 und 5 Uhr dürften sich Menschen nur noch alleine oder zweit im Freien aufhalten - auch hier gegebenenfalls plus Kinder.

In geschlossenen Räumen dürften sich nur Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Kinder bis 14 ausgenommen. Nachts wären zwischen 21 Uhr und 5 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner müssten unter sich bleiben.

Schüler und Schülerinnen lernten vor der Bundesnotbremse grundsätzlich im Wechselunterricht. Das wäre folglich auch nach Wegfallen der Bundesnotbremse so.

Das Einkaufen wäre wieder über den Lebensmittelhandel hinaus mit aktuellem negativen Testergebnis unabhängig vom Infektionsgeschehen möglich - ohne vorherige Terminvereinbarung.

Und: vor der Notbremse waren in Berlin viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test als Voraussetzung für den Besuch. Aber: Kinos und Clubs und Restaurants bleiben auch beim Wegfallen der Bundesnotbremse geschlossen. Liefern lassen oder abholen bleiben aber gestattet.

Auch Schwimmbäder bleiben dicht. Ebenso bleiben touristische Übernachtungen verboten, genauso Ausflugfahrten wie Schiffs- und Stadtrundfahrten.

Was heißt das konkret für das kommende Wochenende?

In Berlin liegt die Inzidenz derzeit bei 105 (Stand: Mittwoch, 5. Mai 2021), Tendenz sinkend. Doch selbst wenn die Inzidenz am Donnerstag unter 100 liegen sollte, gilt die Bundesnotbremse auch noch am bevorstehenden Wochenende. Somit sind in der Hauptstadt erst mal keine der möglichen Lockerungen in Sicht.

Auch im Land Brandenburg sinken die Zahlen seit Tagen. Derzeit beträgt die Inzidenz im gesamten Bundesland 101 (Stand: Mittwoch, 5. Mai 2021). Einige Landkreise wie Barnim oder Potsdam-Mittelmark liegen schon seit deutlich mehr als fünf Tagen unter der Grenze von 100 oder waren nie darüber. Nur dort sind teilweise Lockerungen möglich, es gelten aber auch hier noch die Regeln, die vor Inkraftreten der Bundesnotbremse galten.

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32 Kommentare

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  1. 32.

    @RBB genau dort wo sich die Menschen nahe kommen wird nichts getan oder es wird nicht durchgesetzt. Beispiel ÖPNV im IFSG 28b Abs.9 den schaue man sich an. FFP2 Maskenpflicht. Brandenburg meint es hätte die Bundesnotbremse voll in die Landesverordnung übernommen. Dann schau man sich selbst die aktualisierte an. OP-Maske und das wird um so unsinniger wenn in LOS die Landesverordnung greift und in Frankfurt das IFSG. Oder man fahre von LOS nach Berlin. In Brandenburg OP-Maske in Berlin FFP2. Egal was da steht und greift in Brandenburg wird dies weder Kontrolliert noch umgesetzt. @RBB fragen sie doch einmal nach was dieser Quatsch soll. Warum hält das Land den ÖPNV für weniger gefährlich als der Bund oder Berlin. Auch warum man dies nicht Umsetzt obwohl das IFSG Stand heute noch greift.

  2. 31.

    Naja, fast richtig. Die Einleitung des VG Urteils vom 01.04.21:
    Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) schreibt in § 15 Absatz 1 vor,....Gegen diese Öffnungsbeschränkungen wandten sich mehrere Inhaber von (zum Teil auch größeren) nichtprivilegierten Geschäften per Eilantrag, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.
    ......
    Dann war da aber jetzt noch der § 28b, Absatz4, Buchstabe b des IFSG (Bundesrecht seit 22.04.2021):
    ...die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt ... mit den Maßgaben ausgenommen sind, dass ... oder einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche eingehalten wird,
    .....
    Rechtsprechung kann so gemein sein. Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen.

  3. 30.

    In dem Artikel wurden Kitas - wie so oft - vergessen. Bei der Notbremse ist Notbetreuung erst ab 165 Inzidenz vorgesehen. In Berlin sind aber Kitas weiterhin zu, kein Ende im Sicht.

  4. 29.

    Du hast zwei Sachen vergessen.
    1. Eine fadenscheinige Brücke zum GG zu basteln (wie immer bei dir der Lacher des Tages).
    2. Und deinen sinnlosen Hinweis ausf die Gerichte in Deutschland los zu werden, die deiner Meinung nach sowieso alles kippen.

  5. 28.

    Geht es eigentlich nur mir so?
    Das ich bei den Regeln und Werten überfordert bin.

  6. 27.

    Ich kann Ihren Gedankengang nachvollziehen. Ich selbst bin Vater zweier Grundschulkinder und arbeite als Erzieher im Hortbereich einer Grundschule. Trotzdem kann ich verstehen, dass man bei Schulen und Kitas noch nicht lockert und gleichzeitig Außenbreiche der Gastronomie öffnen lassen möchte. Kinder sind in diesem Alter einfach oft sehr eng zusammen und befinden sich während eines großen Teils der Zeit - erst Recht bei einem solchen Wetter- in geschlossenen Räumen. Da ist das mit Abstand draußen sitzen - Betonung vor allem auf draußen- doch gesundheitlich deutlich unbedenklicher. Daher kann ich die Reihenfolge unter den aktuellen Umständen als gerechtfertigt ansehen. Da die Kinder als letztes geimpft werden - zumindest solche im Grundschulalter und jünger- bleibt einem nichts übrig als noch eine Weile vernünftig zu bleiben. Die Anzahl der Geimpften geht zur Zeit stetig nach oben und es steht zu erwarten, dass ab Mitte/Ende Juni (Stichwort Impfungen durch Praxisärzte)alles besser w

  7. 26.

    Ganz ehrlich, liebe Journalist*innen, es ist mir so egal, wie lange ich nachts draußen bleiben darf. Es verwundert mich, dass kein Wort zu den Kitas fällt... Nirgends. Ich rufe täglich mehrmals die Kita Hotlines des Senats an und keiner geht ran. Ich frage mich, gibt es für die Kitas einen Plan und sollte ich mich dauerhaft auf eine zwei Klassen Gesellschaft einstellen. Die, die am Rande des Burnouts sind durch arbeiten und Kind betreuen parallel und die jenigen, die ganz normal ihr Leben leben, da sie systemrelevant sind. Warum berichtet keiner darüber?

  8. 25.

    Einmal mal abwarten,wer zu früh plant, könnte wieder enttäuscht werden.Wichtig ist,dass unsere politischen Entscheider sich darüber Gedanken machen und entsprechende Pläne in der Schublade habe.
    Ich stelle mich darauf ein,mit Negativtest Muttertag bei meiner Mutter bei hoffentlich tollem Wetter mit ihr auf dem Balkon bei Kaffee und Kuchen sitzen zu können.
    Natürlich mit Abstand und bester Laune.
    Alles andere wird sich zeigen.
    Das Glas ist halb voll.

  9. 24.

    Mal angenommen, im Sommer gibt es keine Infektionen mehr in DE, muss ich dann trotzdem geimpft sein, wenn ich z.B. in ein Hotel will?

  10. 23.

    Mein Kind war dieses Jahr noch immer NUR 5 Tage in der Schule. Ich bin gespannt, ob es in diesem Schuljahr noch was wird.

    Was ist mit Friseur ab 100?
    In Brandenburg ohne Test und in Berlin mit?
    Bleiben meine Kundrn wohl in Brandenburg oder bei ihrem Kellerfriseur

  11. 22.

    Wozu denn Lockerungen und Öffnungen? Nach konsequenter Umerziehung zur Büroarbeit am Küchentisch statt in der Kanzlei und zum Urlaub im Garten statt am Gardasee wäre es doch total rückwärtsgewandt, überkommene Gewohnheiten wieder zuzulassen. Mit einer dauerhaft unterdrückten Mobilität retten wir schließlich das Weltklima und können am Heimatort viel besser behütet werden als irgendwo auf der großen weiten Welt.

  12. 20.

    Für den Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung bringt das in Berlin null, weil man hier ja unter 100 auch einen Test bringen soll (einmalig in Deutschland?)? Brandenburg ohne Test.

  13. 19.

    Mich nervt tierisch das von bundesnotbremse gequatscht wird aber völlig vergessen wird das in Berlin die Kitas bis auf 3 Wochen seit Dezember im Notbetrieb sind. Das zwar viele durch systemrelevant oder bestimmte Gründe in die Kitas gehen können aber viele Eltern seit Dezember nicht diesen Anspruch haben. Wir gehören zwar nicht dazu erlebe aber die Kinder die nicht in die Kita dürfen und das schmerzt. Besonders da wir nur in Berlin diese Härte spüren. Wir haben eine mittlerweile eine inzidenz die weit unter dem Bundesnotbremse liegt und viel weiter unten als in vielen andern Bundesländern.
    Wenn Corona vorbei ist bzw. wir unsern Alltag leben können wird der Scherbenhaufen den wir unnötiger Weise verursacht haben erst richtig interessant werden. Kinder monatelang von ihrem Alltag trennen den sie vorher hatten. Erklären sie mal ein kleinen Kind warum es nicht darf und die freundin darf.

  14. 18.

    Bitte, gehen Sie nach Israel.
    Ich vermute, Sie haben keinen Schimmer, wovon Sie hier reden...

  15. 16.

    Öffnen oder Nichtöffnen, wer darf wann , mit wem wohin und wie wird das erfasst. Ich glaube das wir hier in Deutschland an dem beschissenen Thema Datenschutz noch mal zu grunde gehen werden. Da gefällt mir Israel schon besser, die veranstalten nicht so ein Affentheater. Jeder schleppt sein persönlichen Daten ins Internet und jammert über die Kontrollen im Zusammenhang mit der Wiedererlangung ganz normaler Rechte.

  16. 15.

    Wenn ich höre, dass über Öffnung der Aussengastronomie nachgedacht wird, während Schulen und Kitas immer noch im minimalbetrieb laufen, werd ich echt sauer. Ich verstehe die Nöte der Gastronomen, aber die Kinder und ihre Zukunft sind mir dann doch schlicht wichtiger.

  17. 14.

    Der geschlossene Einzelhandel darf mit gesteuertem und beschränktem Zutritt wieder öffnen?
    War das nicht geklärt?

    "Verkaufsflächenbezogene Kundenbegrenzung ist unverhältnismäßig"

    VG Berlin, Beschluss vom 01.04.2021 - VG 14 L 91/21; VG 14 L 92/21; VG 14 L 96/21

  18. 13.

    "Aktuell zeigen die Maßnahmen [der Bundesnotbremse] offenbar Wirkung."
    Ja, gut, dass Sie dieses unscheinbare Wörtchen eingefügt haben und nicht, wie Helge Braun, von (nicht nur offenbarer) Wirkung sprechen. ;-)
    Ich bin überzeugt, dass die Notbremse aber auch gar nichts mit den sinkenden Zahlen zu tun hat. Allerhöchstens psychologisch, weil sich der eine oder andere möglicherweise noch etwas mehr zusammengerissen hat. Das Gros der Leute hat sich nicht nennenswert anders verhalten.
    Die sinkende Inzidenz ist schon vor der Notbremse absehbar gewesen. Und gerade das kommende gute Wetter wird zusätzlich zur Senkung beitragen.

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