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Video: Abendschau | 06.07.2021 | D. Knieling | Quelle: dpa-Zentralbidl

Corona-Lockerungen in Berlin

Kontaktbeschränkungen entfallen weitgehend, mehr Menschen bei Großveranstaltungen

Der Berliner Senat beschließt neue Lockerungen der Corona-Beschränkungen: Bald sollen wieder Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen möglich sein, auch in Innenräumen dürfen sich wieder mehr Menschen treffen.

Die Personenobergrenze für Treffen in Berliner Privaträumen fällt nahezu weg. Die Vorgaben für Veranstaltungen werden ebenfalls gelockert. Das verkündete Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Berlin.

In Innenräumen galt bislang, dass zehn Menschen aus fünf Haushalten zusammenkommen dürfen. Das ist nun aufgehoben. Kalayci nannte die Entscheidung "sehr mutig". Bei privaten Feiern gibt es allerdings eine Obergrenze von 50 Personen in Innenräumen. Draußen bleibt es für private Zusammenkünfte bei einer Obergrenze von 100 Personen.

Gestrichen wurden außerdem alle Regelungen, die Arbeitgeber verpflichten, ihren Mitarbeitern Home-Office-Arbeitsplätze anzubieten. Die Änderungen treten am Samstag, 10. Juli, in Kraft.

Großveranstaltungen wieder möglich

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, gibt es eine maschinelle Lüftung, sind es 2.000 Personen. Ab 50 Teilnehmern bei Innen-Veranstaltung besteht Testpflicht.

Bei Veranstaltungen im Freien liegt die Obergrenze bei 2.000 Personen. Eine Testpflicht gilt ab 750 Teilnehmern.

Die neuen Regeln sehen auch vor, dass Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen wieder möglich sein sollen. Das ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft:

Dazu wurden bereits bundesweite Regelungen abgestimmt - etwa für Großveranstaltungen der deutschen Sport-Profiligen und Pokalwettbewerbe. Grundlage für die Genehmigungen sollen die Schutz- und Hygienekonzepte der Liga- und Sportverbände sein.

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

In Berlin gelten weiterhin die sogenannten Basis-Schutzmaßnahmen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Test- und Maskenpflicht. Ein Überblick, was sonst aktuell noch gilt.

OP-Masken reichen in Zukunft fast überall aus

Neuerungen gibt es auch bei der Maskenpflicht. Der Senat hat die Regeln an dieser Stelle entschlackt und gelockert. Grundsätzlich reicht in Zukunft eine medizinische Maske aus. Die FFP2-Maske muss nur noch in Bussen und Bahnen sowie bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden.

Geschäfte, Museen und Galerien dürfen in Zukunft mehr Besucher gleichzeitig empfangen: Eine Person pro fünf Quadratmeter ist jetzt erlaubt - zuvor war es eine Person pro zehn Quadratmeter.

"Tanzlustbarkeiten" in Innenräumen bleiben dagegen verboten: "Da sind wir weiter vorsichtig", sagte Kalayci. Draußen gilt für Veranstaltungen, bei denen getanzt wird, eine Obergrenze von 1.000 Personen. Zuvor lag sie bei 500 Menschen.

Das Alkoholverbot auf Parkplätzen wird aufgehoben.

Bei Schiffs- und Stadttouren entfällt eine Terminbuchung. Teilnehmer müssen nur noch getestet sein, sofern geschlossene Räume aufgesucht werden.

Sendung: Abendschau, 06.07.2021, 19:30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 06.07.2021 um 21:18 Uhr geschlossen

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