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Video: Abendschau | 10.08.2020 | Gespräch mit Michael Müller (SPD) | Quelle: dpa/O. Berg

Ab 11. Oktober

Bund und Länder beschließen Ende von kostenlosen Schnelltests

Ab dem 11. Oktober wird es nicht mehr kostenlose Corona-Schnelltests für alle geben. Darauf einigten sich Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag. Es soll aber einige Ausnahmen geben.

Corona-Schnelltests müssen ab dem 11. Oktober in Deutschland gezahlt werden. Darauf einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am Dienstag bei einer Videokonferenz. Demnach müssen alle, die bis dahin nicht geimpft sind, die Tests selbst bezahlen.

Ausnahmen für Schwangere, Kinder und Jugendliche

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests geben. Das gilt insbesondere für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Bund und Länder begründen das damit, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne. Eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit die Steuerzahler sei daher nicht angezeigt.

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Müller: "Inzidenz bei 15- bis 25-Jährigen liegt in Berlin bei 100"

Der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) zeigte sich auf der Pressekonferenz im Beisein der Bundeskanzlerin und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) besorgt über die Gruppe der Ungeimpften. Die sei einfach noch zu groß. "Da gibt es nichts drumherum zu reden. Dass wir immer noch bei einer Impfquote von 60 Prozent sind, ist gut, macht aber deutlich, dass wir noch viel zu tun haben", sagte er. Den Angaben nach sind inzwischen zwar gut 55 Prozent der Bevölkerung in Deutschland vollständig geimpft. Der Zulauf zu den Impfangeboten sinkt aber seit Wochen deutlich.

Müller appellierte auf der Pressekonferenz besonders an die jüngeren Berlinerinnen und Berliner sich impfen zu lassen: "Bei den Jüngeren steigen die Inzidenzen. Unter den 15- bis 25-Jährigen liegt die Inzidenz bei 100." Im Anschluss an die Pressekonferenz sagte Müller dem rbb, dass er nicht an einen erneuten Lockdown im Herbst glaube: "Wir haben deutlich mehr Testkapazitäten, andere Tests, mehr wissenschaftliche Erkentnisse - und eben dieses umfassende Impfangebot, das wir letztes Jahr nicht hatten."

Woidke: "Für Nicht-Geimpfte werden verstärkt Testauflagen gelten"

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) begrüßte das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz. "Um die vierte Corona-Welle flach halten zu können, müssen wir insbesondere die Impfkampagne verstärken. Wir wollen keinen neuen Lockdown und so viel Normalität wie möglich", erklärte Woidke. Er fügte hinzu: "Geimpfte und Genesene werden hier Vorteile haben. Für Nicht-Geimpfte werden verstärkt Testauflagen gelten."

Auch Woidke hatte im Vorfeld der Konferenz ein Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests befürwortet. "Wenn jeder einzelne bei uns im Land die Chance hatte, sich impfen zu lassen, wenn es keine Gründe gibt, die medizinisch bei jedem einzelnen dagegensprechen, warum soll die Allgemeinheit weiter für die einzelnen Tests bezahlen?", fragte er am Dienstag in einer Sondersitzung des Landtags.

Dass künftig Ungeimpfte für Schnelltests zahlen müssen, begrüßte auch Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK): "Wenn Schnelltests künftig Geld kosten, werden sich mehr Unentschlossene für eine Impfung entscheiden. Dieser Weg ist gut, richtig und notwendig", erklärte er am Dienstag in einer Mitteilung.

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Ab 23. August gilt verstärkt die sogenannte 3G-Regel

Außerdem soll dem Beschluss nach spätestens ab dem 23. August der Zutritt zu vielen Einrichtungen und Veranstaltungen auf die sogenannte 3G-Regel (Genesene, Geimpfte und Getestete) beschränkt werden.

Das gilt dem Bund-Länder-Beschluss zufolge für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Heimen, für Feste, Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen sowie die Innengastronomie.

Auch Fitness-Studios, Schwimm- und Sporthallen sowie Friseure, Kosmetikerinnen sowie Hotel-Betriebe müssen sich Tests oder Impfnachweise vorlegen lassen. Antigen-Schnelltests dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

In Berlin und Brandenburg ist ohnehin derzeit der Besuch der Außenbereiche von Restaurants, Cafés und Bars ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses erlaubt. Gaststätten dürfen ihre Innenräume nur für Personen öffnen, die einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis vorlegen können.

Keine Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene

Allerdings können die Länder dem Beschluss nach Regelungen vorsehen, wonach die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dafür muss ein Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern haben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Dienstag für Berlin eine aktuelle Inzidenz von 40,7, für Brandenburg eine von 13,0.

Geimpfte und Genesene sind dem Beschluss nach von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt jedoch für die gesamte Bevölkerung verbindlich.

Quelle: rbb24

Sendung: Inforadio, 10.08.2021, 16:00 Uhr


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