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Video: rbb|24 | 23.09.2021 | Material: Brandenburg aktuell, Abendschau | Quelle: imago/Pacific Press Agenc

Corona-Pandemie

Keine Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte ab November

Angedroht wurde es schon länger, nun will die Bundesregierung ernst machen: Ungeimpfte sollen bald keine Entschädigung bei Verdienstausfall nach einer angeordneten Quarantäne mehr erhalten. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder geeinigt.

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung.

Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Zuvor hatte "Business Insider" darüber berichtet.

Ausreichend Impfstoff für alle

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch
schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

In Berlin gelten weiterhin die sogenannten Basis-Schutzmaßnahmen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Test- und Maskenpflicht. Ein Überblick, was sonst aktuell noch gilt.

Spahn: "Geht nicht um Druck, sondern um Fairness"

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. "Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?", sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.

"Wir müssen reden"

Müller erwartet indirekten Impfdruck

Eine Impfpflicht soll es nicht geben - das hat Berlins Regierender Bürgermeister Müller in der rbb-Sendung "Wir müssen reden" noch einmal betont. Allerdings rechnet er damit, dass der Impfdruck durch Private aus Hotellerie und Gastronomie weiter steigt.

Nonnemacher lobt Neuregelung

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) begrüßte die Regelungen und betonte in einer Mitteilung am Mittwoch, ihr Land habe sich für dieses Vorgehen stark gemacht: "Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können", so Nonnemacher.

Es stünden Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit würden weiterhin Corona-Impfungen angeboten. "Und bis zum 1. November werden noch einmal knapp sechs Wochen zusätzliche Übergangszeit eingeräumt, einen vollständigen Impfschutz zu erhalten", erklärte Nonnemacher.

Ab 11. Oktober keine kostenlosen Bürgertests mehr für die meisten Menschen

Bereits ab 11. Oktober müssen Corona-Schnelltests selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt. Bund und Länder hatten zuvor vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose "Bürgertests" für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.

Für Personen ohne Impfempfehlung

Berlin will weiter kostenlose Schnelltests anbieten

Ab dem 11. Oktober müssen all diejenigen, die sich gegen Corona impfen lassen könnten, ihre Schnelltests selbst bezahlen. Ausnahmen soll es nur für Schwangere oder Kinder geben. Für die will Berlin seine Teststationen weiter geöffnet halten.

Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere können noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit
eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben. Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.

Sendung: Inforadio, 22.09.2021, 14:30 Uhr

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