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Audio: Inforadio | 23.11.2021 | A. Marschner | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Geimpfte, genesene oder getestete Fahrgäste

3G-Regel gilt ab Mittwoch in Bahnen und Bussen

Fahrgäste von Bussen und Bahnen - ausgenommen Schüler und unter Sechsjährige - müssen ab Mittwoch einen Nachweis über ihre Impfung, Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test mitführen. Es gilt nun bundesweit die 3G-Regelung.

In Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg gilt von Mittwoch an die 3G-Regel. Fahrgäste müssen also ab dann geimpft, genesen oder getestet sein.

Fahren ohne 3G-Nachweis ist nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden. Wer erwischt wird, muss das Fahrzeug verlassen und muss zudem damit rechnen, dass Kontrolleure die Daten an die Behörden weitergeben.

Neues Infektionsschutzgesetz

Wirtschaftsvertreter kritisieren 3G-Regel am Arbeitsplatz

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetzes gilt ab Mitte kommender Woche 3G im öffentlichen Nah- und Fernverkehr - und auch am Arbeitsplatz. Wirtschaftsvertreter sehen die Betriebe in der Umsetzung mit großen Problemen konfrontiert.

BVG soll mit Polizei und Ordnungsamt kontrollieren

Entsprechende Nachweise könnten sowohl ausgedruckt als auch in digitaler Form auf dem Handy vorgezeigt werden, teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf Anfrage mit. Die Nachweise sollen stichprobenartig kontrolliert werden. Dafür arbeite die BVG auch mit Polizei und Ordnungsamt zusammen, hieß es.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht mehr als 24 Stunden alt ist. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

Dass die sogenannte 3G-Regel in Bussen und Bahnen gelten soll, hatte die Bundesregierung vergangene Woche im neuen Infektionsschutzgesetz beschlossen. Seit Dienstag stehen die Änderungen im Bundesgesetzblatt und sind damit ab Mittwoch gültig.

Kritik von der Gewerkschaft GDL

Die 3G-Regel gilt ab dem 24. November außerdem bundesweit in den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB). Die Kontrolle in den Zügen erfolge stichprobenartig durch DB Sicherheits- und Kontrollpersonal, hieß es am Dienstag in einer Pressemitteilung der Bahn. Allein im Fernverkehr seien in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, sei laut der Mitteilung vereinbart, dass sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten kann.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, hatte die bundesweite 3G-Regel in Bussen und Bahnen am Sonntagabend scharf kritisiert. "Kein Mensch beantwortet die Frage, wer das umsetzen beziehungsweise auch kontrollieren soll", sagte Weselsky in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Das Zugbegleitpersonal werde das nicht machen, stellte Weselsky klar. "Das gehört nicht zu ihren Aufgaben." Weselsky beklagte das "erhöhte Aggressionspotenzial", das schon seit mehreren Jahren festzustellen sei. "Und angespannte Situationen" wie derzeit in der Corona-Pandemie beförderten das noch.

Ab dieser Woche gilt laut Infektionsschutzgesetz in Bussen und Bahnen bundesweit, dass die Fahrgäste einen negativen Test vorlegen müssen, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind. Die 3G-Regelung gilt auch für Inlandsflüge. Ausgenommen sind Taxen und Schülerbeförderung. Die Art und Weise der Kontrollen bleibt laut Gesetz den Verkehrsunternehmen überlassen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.11.2021, 19 Uhr

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