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Audio: Inforadio | 15.12.2021 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/James Arthur Gekiere

Mittel zum Aufholen von Lernrückständen

Berliner Schulen nutzen bislang nur Bruchteil der Gelder aus Pandemie-Hilfsfonds

Den Berliner Schulen stehen rund 44 Millionen Euro zur Verfügung, um Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Lernlücken zu unterstützen. Doch davon wurde bislang nur ein kleiner Teil genutzt. Ein Grund dafür könnte das Verfahren sein.

Für das Aufholen von Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen sind in Berlin bisher fünf von 44 Millionen Euro abgerufen worden. Das geht aus der Antwort der Bildungsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Abgeordneten Katharina Günther-Wünsch hervor.

Die Mittel sind demnach dafür da, um in der Corona-Pandemie entstandene Lernlücken etwa in Mathe und Deutsch aufzuholen. Dabei können Schulen Kinder und Jugendliche beispielsweise mit Hilfe freier Träger unterstützen. Bisher haben 176 Schulen Verträge mit Anbietern, so die Bildungsverwaltung - die meisten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die wenigsten in Marzahn-Hellersdorf.

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Programm "Stark trotz Corona"

Die 44 Millionen Euro, um Lernlücken aufzuholen, sind ein Baustein des Gesamtprogramms "Stark trotz Corona". Insgesamt stehen damit in Berlin 64 Millionen Euro zur Verfügung, um durch die Corona-Pandemie entstandene Defizite bei Kindern und Jugendlichen auszugleichen.

Das Geld ist für vier Bereiche gedacht: Neben dem Aufholen von Lernrückständen kann es auch für die frühkindliche Bildung und die Stärkung der Jugendarbeit sowie für mehr Sozialarbeit eingesetzt werden. Für alles zusammen wurden in Berlin bisher knapp 14 Millionen Euro abgerufen.

Kritik: Mittel kommen nicht in den Schulen an

Die CDU-Abgeordnete Katharina Günther-Wünsch kritisierte, es müsse schneller vorangehen. Die seit Mai zur Verfügung stehenden Mittel kämen nach wie vor nicht in den Schulen an. Bis Ende kommenden Jahres müssen die Bundesmittel laut der Bildungsverwaltung verwendet werden.

Katharina Günther-Wünsch kritisiert zudem das Verfahren. Eine Hürde sei, dass Schulen ihre Verträge mit Anbietern über eine Datenbank abschließen sollten. Sie fordert, die Schulen müssten die Corona-Mittel selbstständig mit ihnen bekannten freien Trägern für ihre Schülerinnen und Schüler einsetzen können. Die Bildungsverwaltung argumentiert dagegen, der Weg solle die Schulen bei den Abrechnungen entlasten.

Sendung: Abendschau, 15.12.2021, 19:30 Uhr

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