Fragen und Antworten - Was sich für geimpfte Kinder in Kita und Schule ändert

Mo 07.02.22 | 09:39 Uhr
Blick in ein Klassenzimmer einebr Grundschule in Düsseldorf im Mai 2021 (Bild: imago images/Political Moments)
Bild: imago images/Political Moments

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg können sich Kinder zwischen fünf und elf Jahren gegen das Coronavirus impfen lassen. Was ändert sich für sie im Schul- und Kita-Alltag? Bleibt ihnen künftig Homeschooling erspart? Ein Überblick von Frank Preiss

Ab wann gilt ein Kind als vollständig geimpft?

Für 5- bis 11-Jährige gilt das Gleiche wie für Erwachsene: Zwei Wochen nach der Zweitimpfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer gelten auch Kinder als vollständig geimpft. "So wie bei über 12-Jährigen bekommen auch Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zwei Impfungen in den Oberarm, mit einem Abstand von drei Wochen", heißt es in der entsprechenden Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (Ema) [ema.europa.eu/englisch]. Somit gelten Kinder frühestens fünf Wochen nach der Erstimpfung als vollständig geimpft.

Müssen sich geimpfte Kinder in Schule und Kita noch testen lassen?

Nein - Genesene und vollständig Geimpfte werden Getesteten gleichgestellt. Sie können auf die verpflichtenden Corona-Tests in Schulen verzichten, heißt es in den jeweiligen Corona-Eindämmungsverordnungen beider Länder. Genesene müssen nachweisen, dass ihre Corona-Infektion höchstens drei Monate zurückliegt. Liegt sie länger zurück und haben sie sich in der Zwischenzeit impfen lassen, sind auch sie von der Testpflicht befreit.

Angesichts der inzwischen in Berlin und Brandenburg dominanten Omikron-Variante wird aber auch genesenen und vollständig geimpften Schülern empfohlen, sich regelmäßig freiwillig zu testen.

In Berliner Kitas gilt für alle Kinder ab einem Jahr eine dreimalige Testpflicht pro Woche. Genesene und geimpfte Kinder sind davon ausgenommen. Kommt es in ihrer Kitagruppe jedoch zu einem positiven Corona-Test, müssen auch sie sich so wie alle anderen Kinder fünf Mal die Woche testen. So sieht es die "Test-to-Stay"-Strategie vor, wie die Bildungsverwaltung auf ihrer Internetseite [berlin.de] mitteilt. Für die verpflichtenden Tests stellt der Berliner Senat kostenlose Lolli-Tests zur Verfügung.

In Berliner Schulen gilt ebenfalls eine dreimalige Testpflicht pro Woche. In den ersten beiden Wochen nach den Winterferien müssen an jedem Schultag Tests durchgeführt werden. Ist ein Schüler in derselben Klasse oder Lerngruppe infiziert, müssen sich die Kontaktpersonen eine Woche lang jeden Tag testen, um weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

In Brandenburg gilt nach den Winterferien (ab dem 7. Februar) eine Testpflicht für Kita-Kinder. In den Schulen bleibt es bei drei Tests pro Woche. Allerdings können sich Schülerinnen und Schüler in Brandenburg ab dem 14. Februar auch fünf Mal pro Woche auf Corona testen lassen.

Entfällt für geimpfte Grundschüler die Maskenpflicht?

Nein. Auch für geimpfte Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin sowohl in Berlin als auch in Brandenburg in Schulgebäuden die Maskenpflicht.

Welche Quarantäne-Regelungen gelten für geimpfte Kinder?

Berlin und Brandenburg gehen hier verschiedene Wege. Für Brandenburg gilt nach wie vor: Von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen sind enge Kontaktpersonen, die geboostert (wird von der Stiko bislang erst Personen ab 12 Jahren empfohlen), frisch geimpft (letzte Impfung darf höchstens drei Monate zurückliegen), frisch genesen (Genesung darf höchstens drei Monate zurückliegen) sowie Genesene, die eine Impfung absolviert haben.

Gleichwohl wird auch diesen Kindern empfohlen, im Fall eines Corona-Ausbruchs in ihrer Klasse einen Corona-Schnelltest durchzuführen und auf Krankheitszeichen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (Temperatur über 37,5 Grad, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- oder Gliederschmerzen, speziell bei Kindern auch Durchfall oder Erbrechen) zu achten. Kommt es bei geimpften Kindern zu einem Impfdurchbruch, müssen auch sie sich absondern.

Ungeimpfte Kinder oder jene, auf die obige Kriterien nicht zutreffen, müssen sich als Kontaktpersonen in eine zehntägige Quarantäne begeben, können sich aber schon nach fünf Tagen freitesten - mittels PCR- oder auch Antigen-Schnelltest.

In Berlin gilt sowohl in Kitas als auch in Schulen die "Test-to-Stay"-Strategie: Kommt es in einer Kita-Gruppe oder in einer Schulklasse oder schulischen Lerngruppe zu einer Infektion, kommen Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne. Sie müssen sich im Gegenzug an jedem Schultag testen. Das gilt in Kitas übrigens auch für geimpfte und genesene Kinder. So lange das Testergebnis negativ ist, können sie weiter in die Kita oder Schule gehen. Haben geimpfte und genesene Kinder Symptome, müssen sie sich in jedem Fall testen lassen.

Für Infizierte Kita-Kinder und Schüler gilt: Sie müssen sich zehn Tage lang isolieren, können sich aber nach fünf Tagen freitesten - ebenfalls mittels PCR- oder auch Antigen-Schnelltest.

Gilt für geimpfte Schüler in Brandenburg und Berlin durchgehend die Präsenzpflicht?

Nein, hier wird auch weiterhin nicht zwischen Geimpft und Ungeimpft unterschieden, erklärt die Sprecherin des Brandenburger Bildungsministeriums.

Derzeit können in Brandenburg die Eltern von Kindern folgender Jahrgangsstufen entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt: Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen.

Auch in Berlin wurde die Präsenzpflicht ausgesetzt - vorerst bis Ende Februar.

Müssen geimpfte Kinder nicht mehr ins Homeschooling?

"Geimpfte werden Genesenen und Getesteten gleichgestellt. Hier wird also niemand bevorzugt. Das würde auch den Grundsatz des gleichen Zugangs zu Bildung für jeden verletzten", betont die Sprecherin des Brandenburger Bildungsministeriums, Ulrike Grönefeld, im Gespräch mit rbb|24. Für Brandenburg gelte: Die Schulen sollten so lange wie möglich offengehalten werden. An Spekulationen über mögliche Szenarien wolle man sich nicht beteiligen, betont sie.

Auch in Berlin wird der Impfstatus keinen Einfluss auf die Art der Beschulung haben, sollte Wechselunterricht nötig werden, teilte der Sprecher der Berliner Bildungsverwaltung, Martin Klesmann, auf rbb|24-Anfrage mit: "Wenn eine Schule auf Stufe Gelb gestellt wird, dann wird in der Regel die Lerngruppe geteilt und die Schülerinnen und Schüler werden abwechselnd in Präsenz beschult, unabhängig vom Impfstatus. So wird es auch bereits jetzt an den weiterführenden Schulen praktiziert, wo ja schon etwa 50 Prozent der Schüler geimpft sind. Für den hoffentlich unwahrscheinlichen Fall, dass es zu Schulschließungen kommt, würde salzH (schulisch angeleitetes Lernen zu Hause) für alle Schülerinnen und Schüler gelten."

Können geimpfte Kinder unabhängig vom Beruf ihrer Eltern schulische oder auch Kita-Notbetreuungsangebote wahrnehmen, sollten solche nötig werden?


Nein - hier werden auch weiterhin die Systemrelevanz der Sorgeberechtigten und die soziale Situation der betroffenen Familien ausschlaggebend sein, betonte Grönefeld.

Auch in Berlin wird es bei dieser Regelung bleiben: "Derzeit gilt die Liste der systemrelevanten Berufe, aber auch Alleinerziehende könnten die Notbetreuungsangebote wahrnehmen. In der Regel handhaben Schulen das pragmatisch", so Behördensprecher Klesmann.

Sendung: Brandenburg aktuell, 14.01.2022, 19:30 Uhr

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