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Quelle: dpa/Paul Zinken

Verwirrung um unterschiedliche Regelungen

Berlin will Genesenen-Frist einheitlich auf drei Monate begrenzen

Wie lange gilt man nach einer Corona-Infektion als genesen? In Berlin gibt es auf diese Frage momentan zwei Antworten: drei oder sechs Monate. Der Senat will nun die Vorgabe des Bundes umsetzen und die Frist vereinheitlichen.

Der Berliner Senat hat einheitliche Regeln zu der Frage in Aussicht gestellt, wie lange man nach einer Corona-Infektion als genesen gilt. Wie die Gesundheitsverwaltung am Donnerstag mitteilte, soll voraussichtlich am Dienstag eine entsprechende Anpassung von sechs auf drei Monate beschlossen werden.

Sechs Monate gelten im Restaurant, drei Monate im Bus

Aktuell gelten in Berlin zwei verschiedene Genesenen-Fristen. Das bestätigte der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich Klagen von Gastronomen gegen Corona-Maßnahmen vertreten hat, in der rbb-Abendschau am Mittwochabend.

In den Bereichen Kultur, Einzelhandel und Gastronomie gelte nach wie vor der Genesenen-Zeitrahmen von sechs Monaten - geregelt durch die Vierte Berliner Sars-CoV-2-Verordnung. Am Arbeitsplatz und im Personenverkehr gelte dagegen die dreimonatige Frist, weil für diese Bereiche das Infektionsschutzgesetz des Bundes zuständig sei, so Härting. Zuvor hatte der "Tagesspiegel"-Checkpoint berichtet.

Gesundheitssenatorin räumt Versäumnisse ein

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"Das verwirrt uns alle"

Auf Bundesebene war die Frist Mitte des Monats überraschend verkürzt worden. "Das ist ein weiteres Thema, das alle verwirrt", sagte Gote am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Die Entscheidung sei sehr kurzfristig gekommen.

"Und dadurch gibt es tatsächlich Inkonsistenzen, die in den Verordnungen bestehen. Grundsätzlich soll es keineswegs so sein", sagte die Gesundheitssenatorin. "Wir können unsere Verordnung immer nur im Nachlauf anpassen an das, was sich geändert hat", sagte Gote. "Und das werden wir auch prüfen."

Nachweise von Anfang Oktober sind damit abgelaufen

Auch für ältere Genesenennachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es keinen Bestandsschutz. Das hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums klargestellt. Die Regelung zur Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte direkt. Nachweise von Anfang Oktober zum Beispiel sind damit jetzt abgelaufen. Man könne die Regelung "auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen", sagte der Sprecher.

Die Gesundheitsminister der Länder haben das Bundesministerium derweil gebeten, Übergangsregelungen für Betroffene zu erarbeiten. Diese seien besonders für gebuchte Reisen und für den Zugang zu Veranstaltungen notwendig, hatte es jüngst geheißen.

Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium am Montag. Die Begründung ist laut RKI, dass Ungeimpfte bei Omikron nach einer Infektion weniger und kürzer Schutz vor einer erneuten Infektion haben.

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Lauterbach verteidigt Drei-Monats-Frist

Im Streit um die Verkürzung des Genesenenstatus nach Corona-Infektionen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Drei-Monats-Frist verteidigt und will sich um Umsetzung auch auf europäischer Ebene bemühen. "Wir werden in Kürze erneut versuchen, die drei Monate auch auf europäischer Ebene umzusetzen", sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend im ZDF. "Nach drei Monaten kann sich derjenige, der schon mit der Delta-Variante infiziert war, erneut mit der Omikron-Variante infizieren. Somit sind die drei Monate wissenschaftlich richtig", betonte Lauterbach.

Die EU-Staaten hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass sich Reisende innerhalb der Union ohne weitere Auflagen frei bewegen können sollen, wenn sie einen gültigen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorlegen. Beim Genesenennachweis wird hier eine Gültigkeit von 180 Tagen genannt, also sechs Monate.

Wiese sieht "gute Gründe" für Verkürzung

Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Dirk Wiese, hat die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt. Wiese sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, die Entscheidung sei durch Wissenschaftler abgedeckt. Darauf müsse man sich dann auch verlassen, so Wiese.

"Aber ich kann natürlich den Unmut des einen oder anderen nachvollziehen, aber nochmal: Es gibt gute Gründe, diese Entscheidung so getroffen zu haben." Wiese verwies darauf, dass auch andere Länder den Genesenenstatus verkürzt haben - wenn auch nicht so deutlich wie Deutschland.

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Sendung: Abendschau, 27.01.2022, 19:30 Uhr

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