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Audio: Antenne Brandenburg | 14.12.2022 | Arne Sprung | Quelle: picture alliance / photothek | Florian Gaertner

Senat verlängert Corona-Verordnung

Maskenpflicht im Berliner ÖPNV gilt mindestens bis Mitte Januar

Der Berliner Senat hat die bestehende Infektionsschutzverordnung bis Mitte Januar 2023 verlängert. "Das bedeutet, wir werden auch nicht wie in anderen Bundesländern vorgesehen jetzt zu diesem Zeitpunkt eine Änderung bei der Maskenpflicht im ÖPNV vornehmen", sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey nach der Senatssitzung am Dienstag.

Die Hauptstadt geht damit einen anderen Weg als beispielsweise die Länder Sachsen-Anhalt und Bayern, die erst kürzlich die Maskenpflicht in ihrem Nahverkehr aufgehoben haben.

Corona-Maßnahmen

Brandenburgs Gesundheitsministerin will an Maskenpflicht festhalten

Nicht nur Corona, sondern auch die Grippe und das RS-Virus sind in Brandenburg und Berlin auf dem Vormarsch. Grund genug für Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher, nicht dem Vorbild zweier anderer Bundesländer zu folgen.

Maskenpflicht weiterhin auch im Gesundheitsbereich

Die aktuelle Coronamaßnahmenschutzverordnung ist bis zum 21. Dezember befristet. Die Verordnung ist nach Angaben von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) nun bis zum 17. Januar verlängert worden. Dann werde der Senat über eventuelle Änderungen erneut beraten.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV sieht die Verordnung eine solche Pflicht auch für den Gesundheitsbereich vor. Zudem bleibt es bei der Corona-Testpflicht, sobald man Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder auch Justizvollzugsanstalten betreten möchte. Zudem bleibt es in Berlin damit bei den bestehenden Isolations- und Quarantäneregeln.

Sendung: Fritz, 13.12.2022, 17:30 Uhr


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