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Audio: Antenne Brandenburg | 19.12.22 | Daniel Friedrich | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Regionale Planungsgemeinschaft

Luckauer Bürgermeister fürchtet "Wildwuchs" von Windkraftanlagen

Ein neues Bundesgesetz zwingt Kommunen zum Umdenken beim Windenergie-Ausbau. Daran, wie künftig Gebiete für Energieerzeugung aus Wind festgelegt werden, stößt man sich unter anderem in Luckau (Dahme-Spreewald). Von Daniel Friedrich

Der Bau von Windrädern ist in den vergangenen Jahren etwas ins Stocken geraten. Das widerspricht dem Ziel, das sich Bund und Land gemeinsam gesetzt haben: Der Ausbau von erneuerbaren Energien soll voran getrieben werden.

Das von Bundestag und Bundesrat im Sommer dieses Jahres verabschiedete "Wind-an-Land-Gesetz" unterstreicht das Vorhaben, den Windenergie-Ausbau zu beschleunigen. Vereinfacht gesagt, wird den Ländern mehr Druck gemacht beim Bau neuer Windräder.

Vor allem soll es mehr Flächen geben, auf denen diese stehen dürfen. Bisher gibt es vor allem Kriterien, die Windräder verhindern. Jetzt ist es umgekehrt: Das Gesetz hat festgelegt, dass bis 2027 1,8 Prozent der Fläche des Landes Brandenburg Windkraft-Gebiete sein müssen. Diese Flächen sind auch schon lange gefunden. Sie tragen aber bisher den Namen "Eignungsgebiete" und müssten jetzt den Stempel "Vorrangflächen" bekommen - ein umständlicher, langwieriger Verwaltungsakt.

Kommunen wollen mitreden

Dabei will das Gesetz, das am 1. Februar 2023 in Kraft tritt, eigentlich die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich abkürzen. Über die Umsetzung des Gesetzes in Südbrandenburg diskutieren die Südbrandenburger Bürgermeister, Amtsdirektoren und Landräte.

Für die Kommunen in der Lausitz und im Landkreis Elbe-Elster bedeutet das Gesetz, dass sie künftig mehr Windparks genehmigen müssen als bisher. Das Motto ist: Mehr geht immer, weniger aber nicht. Sie werden sich auch enger absprechen müssen, vielleicht über Flächen miteinander verhandeln.

Darüber ist der Unmut groß, wie zum Beispiel der Bürgermeister von Luckau (Dahme-Spreewald), Gerald Lehmann (parteilos), sagt: "Wenn dann Windräder nicht zu verhindern sind, ist ja die Frage, wie kann man dann mit den Projektentwicklern tatsächlich auch übereinkommen?" Man wolle den Prozess nicht verhindern, betont Lehmann. Aber steuern können, um einen Überblick über die Windräder zu behalten, "ansonsten haben wir tatsächlich einen Wildwuchs."

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Spagat zwischen bisheriger Planung und neuem Gesetz

Viele Städte und Gemeinden fühlen sich durch das neue Gesetz übergangen. Luckau beispielsweise hat erst Anfang des Jahres ein eigenes Flächenkonzept auf den Weg gebracht. Man wolle, so Bürgermeister Lehmann, städtebaulich geordnet Flächen ausweisen, die für Windkraft, aber auch andere regenerative Energien nutzbar sind. "Und jetzt hat der Gesetzgeber gesagt, das Thema Windkraftausbau müssen wir beschleunigen. Erst wenn das Landesziel erreicht ist, dann können Städte und Gemeinden darüber nachdenken, nach zu justieren und zu sagen, wir wollen noch etwas mehr, und das halte ich für nicht gut."

Hinzu kommt das Hindernis, dass zwar einerseits mehr Windrasflächen geschaffen werden sollen, andererseits müssen aktuell noch mindestens 1.000 Meter Abstand zwischen Häusern und Windrädern bestehen. Ob diese Regel künftig noch gilt, ist offen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.12.22, 9.30 Uhr

Beitrag von Daniel Friedrich

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