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Audio: Antenne Brandenburg | 13.07.2022 | Phil Beng | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Entscheidung des LfU

Tesla darf Fahrzeuge aus Testphase des Werks in Grünheide nun doch verkaufen

Eigentlich sollten Autos, die vor der Genehmigung des Werks in Grünheide zu Testzwecken gebaut wurden, nie auf dem freien Markt landen. Nun will Tesla einige der Autos trotzdem verkaufen. Das Landesumweltamt sieht keinen Verstoß darin. Von Phil Beng

Der US-amerikanische Elektroauto-Konzern Tesla darf Fahrzeuge verkaufen, die schon während der Anlagetests der Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) und damit vor dem endgültigen Genehmigungsbescheid gefertigt wurden. Das teilte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg, die zuständige Genehmigungsehörde, dem rbb auf Nachfrage mit.

Intern nutzen oder verschrotten

Das LfU hatte dem Autobauer schon vor der abschließenden Genehmigung für das Werk in Grünheide immer wieder unter Vorbehalt Teilgenehmigungen für den Bau und Test einzelner Fabrikteile erteilt. Solche Vorab-Bewilligungen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen. Die Behörde hatte durch eine der letzten Teilgenehmigungen Anfang Januar 2022 der Fertigung von bis zu zweitausend Karossen zu Testzwecken zugestimmt. Die Bedingung: Die Produkte sollten anschließend nur für interne Zwecke genutzt oder aber verschrottet werden.

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Einen Verkauf der ersten Grünheider Teslas schloss das LfU von vornherein aus. So hieß es in den Auflagen: "Die während der Anlagenprüfungen erzeugten Teile und Karossen dürfen nicht als Verkaufsware genutzt werden." Stattdessen hatte Tesla den Verbleib der in diesem Zeitraum gefertigten Autos zu dokumentieren und im Falle einer Verschrottung diese nachzuweisen.

Akteneinsicht zeigt Kehrtwende

Nun will Tesla einige der betroffenen Wagen dennoch "an Endverbraucher veräußern". Das geht aus Dokumenten hervor, die der Konzern dem LfU im Juni zugestellt hatte und die jetzt öffentlich geworden sind. Ein Bürger hatte bei der Landesregierung Akteneinsicht verlangt und nach dem Verbleib der zu Testzwecken gebauten E-Autos gefragt. Die teils geschwärzten Papiere machte er anschließend Anfang Juli anonym auf der Plattform fragdenstaat.de öffentlich. Mehrere Medien hatten hierzu berichtet.

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Tesla rechtfertigt den Verkauf der Fahrzeuge mit einem juristischen Argument: Durch den Genehmigungsbescheid für das Werk in Grünheide, der Anfang März ergangen war, erübrigten sich alle zuvor erteilten Teilgenehmigungen. Damit seien "die darin enthaltenen Nebenbestimmungen mithin nicht mehr wirksam", so Tesla in seiner Darstellung.

Weiter erklärt der US-Konzern, die gefertigten Fahrzeuge hätten zunächst nur der Anlagenprüfung gedient und die von der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigenden Umweltauswirkungen würden sich durch eine Weiternutzung der Fahrzeuge – also auch einen Verkauf – nicht verändern. Außerdem seien an den Fahrzeugen "umfassende Nacharbeiten" durchgeführt worden, und zwar erst nach der genehmigten Inbetriebnahme des Werkes.

LfU: Keine Auflagen verletzt

Den Vorwurf, dass Tesla mit diesem möglichen Verkauf Auflagen der Genehmigungsbehörde verletzt, weist das LfU auf rbb-Anfrage zurück. "Tesla steht es frei, Karossen, die während des Zeitraums der Erprobung der Betriebstüchtigkeit entstanden sind, aufzubereiten und bei Vorliegen der Verkehrsfähigkeit dem Verkauf zuzuführen", erklärt Thomas Frey vom LfU.

Frey folgt dabei der Argumentation von Tesla, dass alle Zulassungen und Nebenbestimmungen mit Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung am 4. März 2022 erloschen seien. Er verweist zudem darauf, dass auch eben jenes Immissionsschutzgesetz die Vermeidung von Abfall großschreibt.

Im diesem Zusammenhang, so Frey, sei der "Verkauf, das Ausschlachten für die Verwendung von Ersatzteilen sowie der Einsatz als Ersatzfahrzeuge für Kunden, nicht zu bestanden."

Wie viele Autos Tesla im Zeitraum der Anlageprüfung insgesamt gefertigt hat und wie viele dieser Fahrzeuge nun verkauft werden könnten, will der Autobauer nicht angeben.

Sendung: Antenne Brandenburg, Nachrichten, 13.07.2022, 18:30 Uhr

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Beitrag von Phil Beng

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