rbb24
  1. rbb|24
  2. Wirtschaft
Audio: rbb24 Inforadio | 02.07.2022 | Juliane Kowollik | Quelle: dpa/Inga Kjer

Eilantrag stattgegeben

Carsharing-Anbieter erzielen Erfolg gegen Land Berlin

Überall in Berlin kann man bequem per App ein Auto mieten. Ein neues Gesetz soll die Carsharing-Dienste strenger regeln, doch dagegen haben sich zwei Anbieter jetzt erfolgreich gewehrt - zumindest vorläufig.

Wenn in Berlin im kommenden Monat das verschärfte Sondernutzungsrecht für öffentliche Straßen gilt, ist Carsharing zunächst nicht betroffen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem entsprechenden Eilantrag von der Carsharing-Anbieter We Share und Share Now stattgegeben.

Nach Ansicht der Richter stellt das "stationsungebundene Carsharing", wenn Kunden also über eine App und nicht an bestimmten Punkten ein Auto mieten, keine straßenrechtliche Sondernutzung dar, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Fahren und auch das Parken von Carsharing-Fahrzeugen ist demnach eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen.

Kritik vom Fußgänger-Verband

Berlin verschärft Regeln für das Abstellen von E-Scootern

Immer wieder werden E-Tretroller in Berlin rücksichtslos mitten auf dem Gehweg abgestellt. Die Verkehrsverwaltung will dagegen vorgehen und die Regeln für Verleiher ab September verschärfen. Der Fußgänger-Verband Fuss e. V. hält davon nichts.

Gesetzesnovelle sah Gebühren vor

Das neue Berliner Straßengesetz, das zum 1. September in Kraft treten soll, sieht bislang vor, dass das gewerbliche Anbieten von Carsharing-Fahrzeugen unter die Sondernutzung fällt. Damit müssten die Anbieter eine entsprechende Erlaubnis einholen, um ihre Fahrzeuge aufzustellen und zu vermieten. Zudem sollten sie Gebühren zahlen.

Für E-Autos sind in der Novelle geringere Parkgebühren vorgesehen, um Anreize für sauberere Flotten zu schaffen. Außerdem war geplant, dass Carsharing-Unternehmen künftig mehr Autos auch in den Außenbezirken außerhalb des S-Bahnrings anbieten sollten. Auch dafür sollten Parkgebühren reduziert werden.

Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus

Mit dem verschärften Gesetz will Berlin neben Carsharing-Anbietern auch den Verleihern von E-Scootern und Leihrädern strenge Regeln auferlegen. So soll gegen das ungeregelte Abstellen der Fahrzeuge vorgegangen werden.

Die Entscheidung über den Eilantrag des Carsharing-Anbieters gilt vorläufig, bis im eigentlichen Verfahren ein Urteil getroffen wird. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

CDU: Straßengesetz "handwerklich schlecht gemacht"

Kritik an dem neuen Straßengesetz kommt von der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Diese ist zwar wie der rot-grün-rote Senat für eine Regulierung des Sharing-Angebots, kritisiert die Gesetzesnovelle aber als handwerklich schlecht gemacht. "Wie schon beim verfassungswidrigen Mietendeckel will dieser Senat einfach nicht kapieren, dass er Zuständigkeiten des Bundes nicht so einfach außer Kraft setzen darf", sagte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Friederici, laut einer Mitteilung.

Sendung: rbb24 Abendschau, 02.08.2022, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen