Kritik vom Fußgänger-Verband - Berlin verschärft Regeln für das Abstellen von E-Scootern

Do 21.07.22 | 16:54 Uhr
E-Scooter verschiedener Marken (Quelle: dpa/Christoph Hardt)
Audio: rbb24 Inforadio | 21.07.2022 | Jan Menzel | Bild: dpa/Christoph Hardt

Immer wieder werden E-Tretroller in Berlin rücksichtslos mitten auf dem Gehweg abgestellt. Die Verkehrsverwaltung will dagegen vorgehen und die Regeln für Verleiher ab September verschärfen. Der Fußgänger-Verband Fuss e. V. hält davon nichts.

Die Verkehrsverwaltung in Berlin will wie angekündigt die Regeln für die Anbieter von E-Scootern zum 1. September verschärfen. Die Eckpunkte der Novelle des Berliner Straßengesetzes liegen dem rbb vor. Der "Tagesspiegel" [Bezahlinhalt] hatte zuerst über den Entwurf berichtet.

Danach sollen die Verleiher ausdrücklich darauf verpflichtet werden, dass Nutzer die Fahrzeuge so abstellen, dass kein Dritter gefährdet, belästigt oder behindert wird. Beim Abstellen der E-Tretroller auf Gehwegen müsse eine "Restgehwegbreite von mindestens 2,30 Meter" frei bleiben.

Fuss e.V.: Es gibt keine wirksamen Strafen

Explizit verboten wird das Abstellen der Leihfahrzeuge vor Zugängen zur S- und U-Bahn sowie den Haltestellen von Bus und Straßenbahn und in Kreuzungsbereichen. Radwege, Friedhöfe, Grünanlagen und Fußgängerzonen werden ebenfalls als Bereiche aufgeführt, in denen das Abstellen nicht gestattet ist.

Der Fußgänger-Verband Fuss e. V. kritisiert die Änderung als "nicht durchsetzbar und damit wirkungslos". Das Abstellen von E-Scootern vor Haus- oder Bahnhofstüren sei ohnehin schon pauschal verboten. Die neuen Regeln seien vielfach zu kompliziert, um sie überhaupt anzuwenden. "Aber das ist auch egal, denn für Verstöße gibt es keine wirksamen Strafen", heißt es in einer Pressemitteilung des Fußgänger-Verbands.

Ein Foto vom korrekt abgestellten E-Scooter?

In der Muster-Sondernutzungsgenehmigung des Senats ist die Rede davon, dass künftig dokumentiert werden muss, dass die E-Scooter ordnungsgemäß und nicht "wild" geparkt werden. Das könne durch Fotos der Nutzer oder "andere geeignete technische Vorkehrungen" geschehen. Die Buchungssysteme der Verleiher müssten – falls erforderlich – bis spätestens 1. März 2023 ertüchtigt werden.

Zudem soll es Fristen für die Verleiher gehen. Werden Scooter oder Räder nicht ordnungsgemäß geparkt, müssen die Anbieter tagsüber binnen vier Stunden dafür sorgen, dass diese Fahrzeuge umgeparkt werden. Für in der Nacht falsch abgestellte Roller und Räder läuft die Frist bis 10 Uhr des Folgetages.

Verkehrsverwaltung plant Abstellflächen

Die Verkehrsverwaltung hatte vor mehreren Wochen angekündigt, dass es für E-Tretroller und für Leih-Fahrräder künftig mehr ausgewiesene Abstellflächen auf bisherigen Auto-Parkplätzen geben soll. Im Umfeld dieser Flächen sollen dann Abstellverbote für Leih-Scooter und Räder gelten.

Die konkrete Ausweisung der Flächen liegt laut Verkehrsverwaltung in der Hoheit der Bezirke. Sie wüssten am besten, welche Orte geeignet sind. Die Senatsverwaltung führe aber Abstimmungsgespräche mit den Verleihern und mit der BVG. Wie viele solcher Abstellflächen ausgewiesen werden sollen, konnte eine Sprecherin nicht beziffern.

Der Verband Fuss e. V. berichtet, dass die angestrebten Änderungen und Neuregelungen auch bei Polizei, Ordnungsamt, Stadtreinigung und Vertretern von Menschen mit Behinderung auf Skepsis und Kritik stoßen. Weil Bußgelder bei Verstößen fehlten, sei auch künftig mit massiven Verstößen zu rechnen. Der Verband fordere daher: Eine Sondernutzungserlaubnis für Verleiher dürfe es nur in dem Umfang geben, in dem diese ausgewiesene Abstellflächen vorweisen können.

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.07.2022, 16:20 Uhr

Nächster Artikel