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Audio: Antenne Brandenburg | 08.10.2020 | Olaf Lücke | Quelle: dpa/Jörg Carstensen

Beherbergungs-Verbot wegen Corona

Brandenburger Dehoga-Verband befürchtet Umsatzeinbußen

Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) befürchtet Umsatzeinbußen durch das vereinbarte Beherbergungs-Verbot. Blieben Urlauber deshalb fern, wäre das eine Katastrophe, sagte Dehoga-Geschäftsführer Olaf Lücke am Donnerstag dem rbb.

Deshalb spiele das Herbstgeschäft jetzt eine große Rolle, so Lücke. "Wir haben natürlich die letzten Monate sehr gute Umsätze gehabt. Das will ich nicht leugnen", so der Dehoga-Brandenburg-Chef. "Aber das reicht bei weitem nicht, um die Verluste durch die Beschränkung der Platzkapazitäten und durch die Totalschließungen für die Hotels zu Beginn der Pandemie zu kompensieren." Deshalb müsse man das Geld zurücklegen, um über den Winter zu kommen und um das Personal weiter zu halten.

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Länder beschließen Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten

Brandenburg vom Berliner Markt abhängig

Elf Bundesländer- darunter auch Brandenburg - hatten am Mittwoch beschlossen, dass Reisende aus inländischen Risikogebieten von Hotels nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben: Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen. So plant Berlin derzeit keine Beherbergungsverbote für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten.

Der Dehoga-Chef von Brandenburg begrüßte im rbb, dass das Beherbungsverbot für ganz Deutschland gelt und dass man von diesem "Flickenteppich" wegkomme. Zurvor hatte jedes Bundesland eine andere Handhabung. So wies Schleswig-Holstein beispielsweise vier Berliner Bezirke als Risikogebiete aus aufgrund der erhöhten Infektionsvorkommen.

Lücke räumte aber ein, dass die Hotels in der Region stark abhängig sind vom Berliner Markt. Mit Sorge blicke er auf die steigenden Infektionszahlen in der Hauptstadt. "Viele Berliner haben bestimmt ihre Herbstferien in Brandenburg geplant und da müssen wir nun zusehen, wie wir über diese Zeit kommen."

Fallzahlen immer im Blick

Das Beherbungsverbot gilt nur für touristische Reisen. Familienbesuche sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso Pendelverkehr. Im Gegenzug für diese Testpflicht entfällt für Reisende zugleich die obligatorische zweiwöchige Quarantäne in mehreren Bundesländern. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Wenn Berlin diese Marke überschreite, müssen Urlauber aus Berlin einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist, betonte Lücke. Die Hotel-Unternehmen informieren sich täglich über die aktuellen Corona-Fallzahlen, so Lücke, um auf die aktuellen Entwicklungen reagieren zu können.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.10.2020, 08:00 Uhr

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