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Quelle: dpa/J. Kalaene

Bafög, Masern-Impfpflicht, Schulessen

Das ändert sich im August

Studierende dürfen sich auf eine Bafög-Erhöhung freuen. Auch der Mindestlohn steigt - zumindest in einigen Branchen. An anderer Stelle muss hingegen eingespart werden, unter anderem beim Wasser. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im August.

Bafög-Erhöhung - Studenten bekommen mehr Geld

Zum 1. August steigen die Bafög-Sätze für Studentinnen und Studenten. Der Höchstsatz der Ausbildungsförderung wird inklusive Wohnkostenzuschuss von 861 auf 934 Euro angehoben.

Außerdem steigt der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern um 20,75 Prozent. Der Freibetrag bildet für die Berechnung des Bafög-Satzes die Grundlage. Der Kreis der Berechtigten dürfte also nun größer werden. Jene Bafög-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten im August zudem einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro.

Studieren in der Inflation

"Es reicht definitiv nicht für ein entspanntes Studi-Leben"

Auch wenn sie Bafög bekommen, müssen viele Studierende neben dem Studium arbeiten, um über die Runden zu kommen. Nun wird das Bafög erhöht - doch die Inflation frisst die Steigerung auf. Von Naomi Donath

Mindestlohn steigt - in manchen Branchen

Im Juli wurde der Mindestlohn bereits ein erstes Mal auf 10,45 Euro erhöht. Eine zweite Erhöhung auf zwölf Euro ist eigentlich erst für den Oktober geplant. Bereits zum 1. August steigt der Mindestlohn aber zumindest in einigen Branchen. Steinmetze und Bildhauer etwa verdienen ab August mindestens 13,35 Euro in der Stunde und damit 50 Cent mehr als bisher.

Mehr Kontrollen bei Verschwendung von Schulessen

Ein Viertel des Berliner Schulessens landet derzeit in der Biotonne und das vor allem, weil Schülerinnen und Schüler ihr Essen gar nicht erst abholen. Dem will die Berliner Bildungsverwaltung nun einen Riegel vorschieben.

Eine neue Verordnung sieht vor, dass die Caterer ab dem 1. August verpflichtet werden, Schulen und Eltern Bescheid zu geben, wenn ein Kind mehr als acht Gerichte pro Monat nicht abgeholt hat. In diesem Fall droht der Ausschluss vom Schulessen.

Trockenheit

Fluss Panke teils ohne Wasser - Gemeinde in Barnim schränkt Rasensprengen ein

Kein Titandioxid mehr in Lebensmitteln

Als Weißmacher kommt Titandioxid bei Wandfarben, Lacken, in Kosmetika und Arzneimitteln zum Einsatz. Auch bei Lebensmitteln wie Kaugummis, Süßigkeiten, Backwaren, Suppen und Salatsoßen wird häufig auf dessen "Strahlkraft" gesetzt - auf der Packung zu finden als Zusatzstoff E171. Ab August darf Titandioxid jedoch nicht mehr in der Lebensmittelherstellung verwendet werden.

Nach Auswertung der verfügbaren Daten konnte die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei einer Neubewertung des Zusatzstoffes "den Verdacht bezüglich einer erbgutschädigenden Wirkung von Titandioxid-Partikeln nicht entkräften" [efsa.europa.eu]. Auch aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher Unsicherheiten kamen die Expertinnen und Experten der EFSA zu dem Schluss: Die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff "kann nicht mehr als sicher angesehen werden".

Gemeinde Panketal schränkt Wasserverbrauch ein

Trockenheit und Niedrigwasser sind ein echtes Problem für viele Städte und Gemeinden in Brandenburg geworden. Der kleine Fluss Panke trocknet aus. Ab 1. August dürfen Eigenheimbesitzer in der Gemeinde Panketal zwischen Berliner Stadtgrenze und Bernau deswegen ihre Swimmingpools zwischen 17 und 21 Uhr nicht mehr befüllen. Auch das Rasensprengen ist dann verboten.

Änderungen bei biologischen Arzneimitteln

Ab dem 16. August erhalten Patienten, die biologische Arzneimittel einnehmen, in der Apotheke nicht mehr die Originalmedikamente, sondern Nachahmerprodukte ausgehändigt.

Biologische Arzneimittel werden etwa zur Behandlung von Krebs und Rheuma sowie zur Hormonbehandlung eingesetzt. Die künftig ausgegebenen Biosimilars sollen Arzneimittelkosten senken.

Mangelnder Nachschub an Medikamenten

Apotheken kämpfen mit Lieferproblemen

Viele Medikamente sind derzeit nicht lieferbar, weil internationale Lieferketten stocken. Nicht immer können Apotheker und Ärzte Ersatz organisieren. Die Bundesregierung will handeln - unklar ist, wann. Von Ludger Smolka

Masern-Impfpflicht gilt uneingeschränkt

Bereits seit März 2020 gilt in Deutschland die Masern-Impfpflicht - zumindest für alle nach 1970 Geborenen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Unterkünften für Geflüchtete oder medizinischen Einrichtungen arbeiten.

Wer vor März 2020 schon in einer solchen Einrichtung tätig war, hatte eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2022 eingeräumt bekommen, den Impfnachweis vorzulegen. Für Personen, die die Nachweise bis zum Stichtag nicht vorlegen konnten, können ab dem 1. August Betretungs- beziehungsweise Arbeitsverbote ausgesprochen werden. Außerdem drohen Bußgelder.

Gilt ab 1. August

Was die uneingeschränkte Masern-Impfpflicht bedeutet

Bisher galt für die Masern-Impfpflicht eine Übergangslösung. Ab kommendem Montag müssen Eltern die Impfung ihrer Schul- und Kitakinder nachweisen können. Sie gilt aber auch noch in anderen Bereichen. Ein Überblick.

Transparentere Arbeitsverträge

Neu abgeschlossene Arbeitsverträge müssen ab dem 1. August mehr Informationen enthalten als bisher. Konkret müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einige Dinge deutlicher mitteilen: Werden Überstunden ausbezahlt oder abgefeiert? Wie lange dauert die Probezeit? Wie läuft im Fall der Fälle eine Kündigung ab? All diese Fragen müssen nun in den Verträgen beantwortet werden, sieht ein EU-Gesetz zu "vorhersehbareren Arbeitsbedingungen" vor.

Fährfahrten werden teurer

16 Jahre lang hat sich bei den Preisen für die Beförderung auf der Seilfähre Neuendorf nichts getan. Nun wird das Übersetzen auf der Havel teurer, teilten die Verkehrsbetriebe Brandenburg mit. Ab dem 1. August zahlen Erwachsene einen Euro. Für Fahrräder werden 50 Cent kassiert. Für die Überfahrt von Lieferwagen und Wohmobilen sind 3,50 Euro zu entrichten. Für Kinder bsi 14 Jahre ändert sich übrigens nichts. Sie können die Fähre weiterhin kostenlos nutzen.

Neun-Euro-Ticket und Tankrabatt enden

Das Neun-Euro-Ticket wird im August auslaufen. Bis zum Ende des Monats ist es noch möglich, für neun Euro im Monat den Regionalverkehr deutschlandweit zu nutzen. Danach gelten wieder die alten Tarifbereiche und die damit verbundenen Kosten.

Das Ticket war Teil eines milliardenschweren Entlastungsprogramms der Bundesregierung. Auch der damit verbundene Tankrabatt in Höhe von 35 Cent pro Liter endet im August. Zumindest über ein Nachfolgemodell des Neun-Euro-Tickets wird derzeit noch diskutiert.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.08.2022, 10 Uhr

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