Lübben (Dahme-Spreewald) -
Nach der Tötung eines Hirschs in einem Gartenteich in Lübben (Dahme-Spreewald) hat die Staatsanwaltschaft Cottbus ihre Ermittlungen in diesem Fall eingestellt. Es werde kein Ermittlungsverfahren gegen den Jäger eingeleitet, weil sich aus dem Bundesjagdgesetz eine Verpflichtung zur "unverzüglichen Nottötung eines krankgeschossenen Wildtieres" ergebe (Az. 1410 UJs 2489 / 23), hieß es am Freitag aus der Behörde.
Mitte Januar hatte ein sechs Minuten langes Video für Aufsehen gesorgt, auf dem ein Mann in einem Teich einen Hirsch mit mehreren Messerstichen tötet. Das verwundete Tier hatte er zuvor bei einer Nachsuche gefunden. Die Tierschutzorganisation PETA hatte daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Cottbus gestellt.
Peta legt Beschwerde ein
Die Entscheidung der Cottbuser Ermittler wurde am Freitag von PETA scharf kritisiert. Man habe am Freitag gegen diese Entscheidung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg eingelegt und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gefordert, teilte PETA auf seiner Internetseite [peta.de] mit. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation hat die Staatsanwaltschaft Cottbus versäumt, sich mit der grausamen Art und Weise der Tötung auseinanderzusetzen.
Das Bundesjagdgesetz dürfe kein Freibrief dafür sein, ein Tier bei der Nachsuche "auf jede nur erdenkliche grausame Art umzubringen", so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. "Wenn dieses brutale Gemetzel in Einklang mit geltendem Recht stehen soll, dann ist dies nur ein weiterer Beweis, dass die Hobbyjagd ihr Ende wahrlich verdient hat", so Höffken weiter.
Jäger: Erlegen mit Messer war alternativlos
Der Jäger hatte über seinen Anwalt die Kritik an seinem Vorgehen zurückgewiesen: Das Erlegen des Hirsches mit einem Abfangmesser sei alternativlos gewesen. Der Jäger erklärte über seinen Anwalt, er sei von einem Jagdrevierinhaber angerufen worden, weil ein junger Rothirsch angeschossen wurde. Das verletzte Tier soll in den Schwimmteich geraten, aber nicht mehr selbst herausgekommen sein.
Da sich Schaulustige versammelt hätten und es Nachbarbehausung gebe, sei es nicht möglich gewesen, den Hirsch mit einem Schuss zu erlegen, so die Anwaltskanzlei. Ihr Mandant habe das Tier weidgerecht und legal durch Einstechen hinter das Schulterblatt getötet.
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