Lübben (Dahme-Spreewald) - Jäger ersticht Hirsch in Teich - Ermittlungen eingestellt

Fr 10.02.23 | 20:42 Uhr
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Symbolbild: Ein paarungsbereiter Rothirsch (lat. Cervus elaphus) in Brandenburg. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Nach der Tötung eines Hirschs in einem Gartenteich in Lübben (Dahme-Spreewald) hat die Staatsanwaltschaft Cottbus ihre Ermittlungen in diesem Fall eingestellt. Es werde kein Ermittlungsverfahren gegen den Jäger eingeleitet, weil sich aus dem Bundesjagdgesetz eine Verpflichtung zur "unverzüglichen Nottötung eines krankgeschossenen Wildtieres" ergebe (Az. 1410 UJs 2489 / 23), hieß es am Freitag aus der Behörde.

Mitte Januar hatte ein sechs Minuten langes Video für Aufsehen gesorgt, auf dem ein Mann in einem Teich einen Hirsch mit mehreren Messerstichen tötet. Das verwundete Tier hatte er zuvor bei einer Nachsuche gefunden. Die Tierschutzorganisation PETA hatte daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Cottbus gestellt.

Peta legt Beschwerde ein

Die Entscheidung der Cottbuser Ermittler wurde am Freitag von PETA scharf kritisiert. Man habe am Freitag gegen diese Entscheidung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg eingelegt und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gefordert, teilte PETA auf seiner Internetseite [peta.de] mit. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation hat die Staatsanwaltschaft Cottbus versäumt, sich mit der grausamen Art und Weise der Tötung auseinanderzusetzen.

Das Bundesjagdgesetz dürfe kein Freibrief dafür sein, ein Tier bei der Nachsuche "auf jede nur erdenkliche grausame Art umzubringen", so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. "Wenn dieses brutale Gemetzel in Einklang mit geltendem Recht stehen soll, dann ist dies nur ein weiterer Beweis, dass die Hobbyjagd ihr Ende wahrlich verdient hat", so Höffken weiter.

Jäger: Erlegen mit Messer war alternativlos

Der Jäger hatte über seinen Anwalt die Kritik an seinem Vorgehen zurückgewiesen: Das Erlegen des Hirsches mit einem Abfangmesser sei alternativlos gewesen. Der Jäger erklärte über seinen Anwalt, er sei von einem Jagdrevierinhaber angerufen worden, weil ein junger Rothirsch angeschossen wurde. Das verletzte Tier soll in den Schwimmteich geraten, aber nicht mehr selbst herausgekommen sein.

Da sich Schaulustige versammelt hätten und es Nachbarbehausung gebe, sei es nicht möglich gewesen, den Hirsch mit einem Schuss zu erlegen, so die Anwaltskanzlei. Ihr Mandant habe das Tier weidgerecht und legal durch Einstechen hinter das Schulterblatt getötet.

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30 Kommentare

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  1. 30.

    Da muss ich sie leider enttäuschen, ich habe gedient und weiß sehr genau was eine Waffe ist und wie man sie benutzt.
    Und wenn sie meinen Kommentar gelesen hätten, wüssten sie, dass ich die Querschlägergefahr bereits vermutete.
    Entscheidend ist aber nicht ihr Beitrag, sondern die gute fachliche Aussage von @Jäger Liese zum Hirschfänger oder der Saufeder und der Möglichkeit dem Tier auch damit einen qualvollen Tod zu ersparen (kannte ich nicht). Hatte der Jäger aber leider nicht bei der Hand.
    Die Kunst besteht nicht darin Tiere einfach abzuknallen, abzustechen oder sonst irgendwie abzumurksen, sondern eine qualfreie Nottötung durchzuführen.
    Darum gehts um nichts anderes. Und jeder muss das im Zweifel auch belegen.

  2. 29.

    @ Jammas, naklar, in jedem Dorf gibt es sowas. Haben Dorfbewohner standartmäßig in der Hosentasche.
    Scheint ein Mangel in der Jäger-Ausbildung zu sein.
    Sie haben einen Humor. In welchen Dörfern Brandenburgs gibt es Hausschlachtungen, wo man ein Bolzenschußgerät benutzt? Für Kanninchen und Hühner braucht man keines.
    Selbst wenn, wird keiner so ein Gerät einfach rumliegen haben.



  3. 28.

    Ihre detaillierten Aussagen zum Thema sind aufschlußreich. Und auch, dass Sie dem Jäger anmangeln, wohl keine adäquate Waffe - das "falsche" Messer - mitgeführt bzw. zum Einsatz gebracht zu haben, ist begrüßenswert, Jäger Lise.

  4. 27.

    War ja klar. Tierschutz steht immer hinten an.

  5. 26.

    Es hätte weit weniger Aufsehen erregt, und die Gefahr für Anwohner wäre gleich Null gewesen, wenn man das Tier mit einem Bolzenschussgerät erlöst hätte. Gibt es fast in jedem Dorf (Hausschlachtungen)

  6. 25.

    Lieber Thomas, das Handwerk des Jägers will gelernt sein, ihren Ausführungen zur Folge sind sie kein Jäger und scheinen auch nicht an einer Schusswaffe ausgebildet zu sein. Querschläger bzw. In diesem Fall eher Abpraller sind zuvermeiden, für die eigene Sicherheit aber auch für die der Schaulustigen. Und die kalte Waffe als unüblich zu bezeichnen untermauert das nicht wissen, sie ist auf jeder Jagd mitzuführen und nicht ohne Grund wird man auch daran ausgebildet. Besuchen sie doch mal eine Jagd Akademie und lernen sie das Handwerk, man lernt nicht nur das töten sondern vielmehr das erhalten und verstehen von Wild.

  7. 23.

    Danke für ihren fachlich gut vorgetragenen Kommentar, der mir und sicher auch anderen Lesern hilft, die Dinge richtig einzuordnen.

  8. 22.

    Wenn Sie meinen Kommentar ganz gelesen hätten, wüssten Sie, dass ich dieses Ereignis nur für vorgeschoben halte.

  9. 21.

    Als Abfangwaffe ist eine .44 oder .357 verbreitet. Diese bietet auch für größeres Wild ausreichend Reserven. Durch die stärkere Ladung (ugs. Magnum)reicht im Falle eines Durchschusses ein Stein im Gartenteich für äußerst unliebsame Überraschungen aus. Dort, wo in "freier Wildbahn" niemand steht, befinden sich in bewohntem Gebiet auch Wohnhäuser mit darin lebenden Menschen. Die Möglichkeit einer hier fahrlässigen Verletzung Unbeteiligter ist zu 100% gegeben. Es gilt sozusagen die alte Schießstandregel - nichts und niemand befindet sich vor der Feuerlinie.

  10. 20.

    Falls jemanden schlecht werden sollte, bitte ich um Entschuldigung. Aber selbst der "ärztliche Kommentar" entbehrt jeglicher Sachkenntnis. Der mit der Nachsuche beauftragte Jäger hat im Grunde nichts verkehrt gemacht. Zu bemängeln wäre, das anstelle eines Hirschfängers oder Saufeder offenbar nur ein normales Jagdmesser zur Verfügung stand. Das Tier selbst war bereits waidwund als es im Teich landete. Dies ist an der Blutlache erkennbar bevor der Jäger sich annäherte. Die Einstichstelle des Messers war richtig gesetzt. Ziel ist es, den Brustkorb durch Lungenstich zu öffnen. Die Atmung bricht zusammen. Das Tier verendet umgehend. Hier zeigte sich, das das Messer offensichtlich zu kurz war, sodaß ein Kehlschnitt angesetzt werden musste. Der Einsatz einer Kurz- oder Langwaffe ist in bewohntem Gebiet, also dort wo der Hirsch hin flüchtete, sehr kritisch zu betrachten und dem Video nach nicht das Mittel der Wahl.

  11. 19.

    Wenn sie den Artikel lesen würden, wüssten sie, dass es PETA um die Art und Weise der Nottötung geht und nicht um die eindimensionale Diskussion, ob man nicht lieber blödes Zeug bei Wildbret und Rotwein erzählen sollte.
    Das Tierschutzorganisationen im Spannungsfeld zur menschlichen Jagd stehen, ist ja nun eine Binsenweisheit, wenn man die Tätigkeit ernst nimmt.
    Denn die „ordentliche“ Jagd durch die Auswirkungen des Anthropozäns uneingeschränkt retten zu wollen, mag ihre Sicht auf die Dinge sein, aber garantiert nicht die eines Tierschutzvereins.

  12. 18.

    Es handelte sich nicht um eine reguläre Jagd sondern eine Nottötung, dass ist was völlig anderes.
    Allerdings wird eine Nottötung fachmännisch so durchgeführt, dass das Tier keine zusätzlichen Todesqualen erleidet, was hier ja offensichtlich nicht der Fall war.
    Der Jäger beruft sich nun auf angemessenes Handeln, da das Tier getötet werden musste, aber er an der dafür geeigneten Methodik (Fangschuss) durch umstehende Gaffer gehindert wurde.
    Es gibt bestimmt Sicherheitsvorschriften, vermutlich zum Schutz gegen Querschlägern, aber man fragt sich schon, welche Gefährdung beim nach unten gerichteten Fangschuss für außenstehende Gaffer bestehen soll.
    Es wäre auch zu prüfen, inwieweit der Jäger überhaupt versucht hat Gaffer aufzufordern sich von der Gefahrenstelle zu entfernen und inwieweit diese sich widersetzt haben.

  13. 17.

    PETA hat nicht verstanden, dass Jagen nicht nur dem Vergnügen des Jägers dient, nutzt dieses Ereignis aber trotzdem, um dagegen Stimmung zu machen. Der Mensch hat massiv in die Natur eingegriffen und die Spitzenprädatoren weitgehend ausgerottet. Erst seit kurzem findet in der Hinsicht ein zaghaftes Umdenken statt, das aber immer wieder an seine Grenzen stößt, siehe das falsche Wolf, der gerade erjagt wurde. Deshalb wird es in unserer Kulturlandschaft weiterhin erforderlich sein, die Wildbestände durch die Jagd zu regulieren. Dabei hat der Jäger hier einen guten Grund gehabt, nicht zur Schusswaffe zu greifen.

  14. 16.

    Ich habe das Video (zum Glück) nicht gesehen und frage mich, wie die Umstände waren, dass es zu so einem "Gaffer"Auflauf kommen konnte. Jagt man nicht generell eher da, wo keine anderen Menschen sind?
    Im Übrigen finde ich die generelle Kritik an die Jagd weniger angebracht, als die Kritik an einer von der Mehrheit akzeptierten Massentierhaltung. Wer Fleisch (auch in Form von Wurst) essen will muss vorher töten (lassen) Es ist zum Teil Satire, wie manche Menschen Tierwohl auslegen.

  15. 15.

    „ Vor allem, von denjenigen, die Ahnung zu haben scheinen. “

    Na für jemanden, der nach so einer Nummer an Wildbret, Rotwein und dummes Geschwätz denkt, scheint ja irgendetwas grundsätzlich nicht zu stimmen.

  16. 14.

    Was für eine Hysterie.
    Vor allem, von denjenigen, die Ahnung zu haben scheinen.
    Denken wir doch lieber an die schönen gemeinsamen Stunden, wo die Menschen bei guten Gesprächen, ein gut zubereiteten Wildbrett und guten Wein zusammen saßen.
    Das es da einige Neider gibt, bleibt unabdingbar.

  17. 13.

    Das wäre eigentlich schon Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung der polizeilichen Ermittlung selbstständig und angemessen zu handeln.
    Mich wundert eher, aber vielleicht hat er es ja getan, dass der Jäger nicht wenigstens Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat, wenn er in Ausübung seiner Dienstpflicht behindert wurde. Das wäre für ihn in mehrfacher Hinsicht wichtig.

  18. 12.

    Sie haben vollkommen recht.
    Es geht schlicht und ergreifend darum, ob der Jäger sich in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit angemessen verhalten hat.
    Da diese Art der Tötung nicht üblich ist, ist es völlig korrekt und auch notwendig, dass eine Tierschutzorganisation nach Kenntnis dieses Falls alle gebotenen rechtsstaatlichen Mittel zur Klärung einsetzt.
    Denn wie glaubwürdig wäre PETA denn andernfalls.
    Und bei dieser Gelegenheit sollten auch die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Rechtsmittel gegen die Gaffer prüfen. Im Straßenverkehr kann so etwas bereits erfolgreich geandet werden. Notfalls kann der Jäger auch die Gaffer wegen Behinderung der ordentlichen Notmaßnahme strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen.

  19. 11.

    Nach dem Inhalt des Artikels, verursachten die schaulustigen den Verlauf des Geschehen. Denn, bei so einem Auflauf, die lang oder kurz waffe zu gebrauchen, verbietet sich. Nun die Frage an peta, warum sie den nicht Strafanzeige gegen alle gaffer erstattet? Die zwangen schließlich den Jagdausübenden als Mittel das Jagdmesser einzusetzen, die dann zu diesen Bildern führte.

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