Berlin-Neukölln - Polizist schießt jüngerem Bruder mit Dienstpistole wohl versehentlich in Hals

Di 08.08.23 | 13:24 Uhr
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Symbolbild: Rettungswagen der Berliner Feuerwehr mit Blaulicht (Quelle: IMAGO/Sebastian Gabsch)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.08.2023 | Ingo Janssen | Bild: IMAGO/Sebastian Gabsch

Ein 22 Jahre alter Berliner Polizist hat seinem jüngeren Bruder am Montagabend nach Angaben der Polizei versehentlich mit seiner Dienstpistole in den Hals geschossen.

Der schwer verletzte 15-Jährige wurde vor Ort versorgt und dann zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, wie die Polizei am Dienstagmittag mitteilte.

In der Mitteilung der Polizei war von einer "ungewollten Schussabgabe" die Rede. Zunächst hatte die "B.Z." berichtet.

Der Polizist wollte seinem Bruder den Angaben zufolge in seiner Wohnung in Gropiusstadt (Berlin-Neukölln) seine Dienstwaffe zeigen. Dabei habe sich der Schuss gelöst.

Der Polizist sei zu dem Zeitpunkt nicht im Dienst gewesen, hieß es weiter.

Kriminalpolizei ermittelt gegen Polizeibeamten

Die Kriminalpolizei im Landeskriminalamt (LKA) ermittelt nun gegen den Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Außerdem werden disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.

Für den Umgang mit Dienstpistolen gelten bei der Polizei strenge Regeln. Die Waffen dürfen zwar unter bestimmten Umständen mit nach Hause genommen werden, müssen dort aber getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Behälter untergebracht werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.08.2023, 11 Uhr


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15 Kommentare

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  1. 15.

    Absoluter Quatsch, wie in einem anderen Beitrag geschrieben, ein 22 jähriger ist kein Beamter auf Lebenszeit, in der Regel ab 27 Jahren wird man BaL.
    Vor dem Schreiben einfach vorher schlau machen

  2. 14.

    Der Polizist ist wohl charakterlich nicht für die Waffe geeignet: "Die Waffen dürfen zwar unter bestimmten Umständen mit nach Hause genommen werden, müssen dort aber getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Behälter untergebracht werden."

  3. 13.

    Ist „ein Polizist“ gleichzusetzen mit „ein Mann“ bei sonstigen einschlägigen Straftaten mit Waffen, insbesondere Messer, außerhalb des Polizeidienstes?

  4. 12.

    Sie sagen es doch schon, er hat Sie entsichert. Ein genau solches Verhalten wie der Prof vorführte wäre im Privatleben eines Polizisten grob fahrlässig. Ich meine das passt ohnehin an zu der sinkenden Qualität der Polizeianwärter.

  5. 11.

    Wissen Sie das so genau? Ich möchte Ihnen mal ein Ereignis schildern, dass ich während des Studiums bei einer Vorlesung in Forensik hatte:
    Der Professor brachte eine Schusswaffe mit in den Hörsaal um über die verschiedenen Methoden der Ballistik zu berichten und welche Spuren die einzelnen Bauteile einer Waffe am Geschoss hinterlassen. Er richtete die Waffe mit der Mündung ins Auditorium und entsicherte und spannte sie. Dabei wurde eine einzelne Patrone ausgeworfen. Was meinen Sie welche Gesichtsfarbe und welchen Gesichtsausdruck der Prof hatte, bzw der Hörerkreis, in dessen Richtung die Mündung der Waffe gerichtet war? Blass war kein Ausdruck dafür!

  6. 10.

    Da ist ja zu hoffen, dass die Karriere nun schon mit 22 beendet ist. Solche Leute haben in der Polizei nichts zu suchen.

  7. 9.

    Als ehemaliger FPR Polizist , wundere ich mich daß er seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen durfte?
    Zu meiner Zeit wurde uns die Waffe zum Dienstbeginn vom Waffenmeister übergeben und in der Schußecke überprüft.
    Munition dazu und gesichert getragen .
    Nach Schichtende derselben Vorgang in der Schußecke geprüft das Sie entladen war und abgegeben, dabei wurde auch geprüft das die Munition vollständig war.

  8. 8.

    Kann ich nur befürworten dieses hat nichts mit Verantwortlichen Umgang mit Diestwaffen zu tun.

  9. 7.

    Alles was schief laufen kann wird irgendwann mal passieren. Ist ja nicht so, daß man solche Fälle täglich ließt und nummerieren muß. Solange es wirklich ein Unfall war, haben beide Beteiligte ausnahmsweise mein vollstes Verständnis und ich hoffe, es geht ohne bleibende Schäden aus und der junge Mann wird nicht zu hart bestraft. Der Fall wird vermutlich in die Schulungen eingehen, was ja auch sein Gutes hat.

  10. 6.

    Sofern er die Waffe sicher verwahren kann, kann jeder Polizist seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen.

  11. 5.

    Sofort vom Dienst auf Lebenszeit suspendieren. Wer so Handel ,gehört nicht zur Polizei .

  12. 4.

    Ein Einzelfall, der jetzt an die Öffentlichkeit kam, weil jemand verletzt wurde?
    Wie viele jüngere Polizisten gibt es sonst noch, die sich nicht an die Vorschriften für den Umgang mit Dienstpistolen halten?

  13. 3.

    "...Dabei habe sich der Schuss gelöst und den Bruder getroffen...."
    So ein Blödsinn. Die Waffe muss dann vorher entsichert worden sein. Also nicht VERSEHENTLICH, sondern grob fahrlässig. Dieser Frischling der Polizei sollte erst mal eine Weile Innendienst schieben, damit er die Vorschriften verinnerlichen kann. Und wenn jmd. damit angibt/rumprahlt, dass er jetzt eine Waffe tragen darf, hat er den Job nicht verstanden und der Dienstherr sollte überdenken, ob der junge Mann wirklich richtig in diesem Job ist.

  14. 2.

    Was sind denn "bestimmte Umstände", um als normaler Polizist seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen zu dürfen? Mal davon abgesehen, dass die Waffe dann sicher!! verwahrt werden muss.
    Bei Kriminalbeamten mit evtl. besonderen Schichten/Einsätzen könnte ich das verstehen, aber in diesem Fall? Da fängt doch der Dienst auf der Wache an und man erhält seinen Einsatzplan - oder hat sich das geändert?
    Vielleicht sollte in der Ausbildung nochmals auf die Konsequenzen hingewiesen werden. Wenn man sich schon als "Rookie" nicht an die Regeln hält, was soll dann noch kommen? Unglaublich...

  15. 1.

    Direkt vom Dienst entfernen und Beamtenverhältnis aufheben. Ein Schuss löst sich nicht "einfach so". Hier wurde definitiv im groben Maße fahrlässig gehandelt.

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