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Audio: rbb 88,8 | 23.03.2020 | Matthias Bartsch | Quelle: imago images / Christian Mang

Nur wenige Ausnahmen

Demonstrationsrecht in Berlin stark eingeschränkt

Nach den neuen Regelungen vom Montag sollen die Berliner in ihren Wohnungen bleiben. Nach draußen dürfen sie nur noch in Ausnahmen - und auch nur, wenn sie großen Abstand voneinander halten. Demonstrationen haben sich damit so gut wie erledigt.

In der Zeit der Corona-Krise gibt es wegen der Ansteckungsgefahr auch fast kein Recht mehr auf Demonstrationen. Das gilt auch für seit langem angemeldete Kundgebungen, wie die Polizei am Montag mitteilte. Sie bat die Anmelder von Demonstrationen um Verständnis, "dass Ihre bis zum 20.4.2020 angemeldeten Versammlungen (...) grundsätzlich nicht stattfinden können".

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Gesundheitsamt redet jetzt mit

Ausnahmen kann es nach den neuen Regelungen in besonderen Fällen für Demonstrationen mit bis zu 20 Teilnehmern geben. Allerdings nur, wenn die Ansteckungsgefahr gering bleibt und das Risiko vertretbar ist. Darüber entscheiden Polizei und das zuständige Gesundheitsamt.

Zuletzt hat das Mietenwahnsinn-Bündnis am Freitagnachmittag vor dem Roten Rathaus eine angemeldete Kundgebung abgehalten. Dazu waren 20 Personen erschienen. Am Freitagabend zog ein nicht angemeldeter Demonstrationszug mit 60 Teilnehmern in Friedrichshain von der Bänschstraße in die Rigaer Straße. Eine halbe Stunde lang seien zudem Reden abgehalten worden, hieß es von der Polizei.

Seit Montag gelten in Berlin neue Kontaktbeschränkungen. Demnach müssen sich alle Berliner "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft" aufhalten. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die Arztbesuche, den Einkauf, das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Sport und Spaziergänge an der frischen Luft ermöglichen sollen - solange sich im Freien keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen bilden.

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