Wer sich weigert, in der Bahn eine Maske zu tragen, muss den Zug verlassen: Um diese Regel durchzusetzen, geht die Bundespolizei jetzt mit dem Bahnpersonal auf Streife. Maskenmuffeln drohen außerdem Bußgelder.
Wie konsequent wird die Maskenpflicht in Zügen in Berlin und Brandenburg eingehalten? Kontrollen dazu führt die Deutsche Bahn jetzt gemeinsam mit der Bundespolizei durch. Das Zugpersonal spreche Fahrgäste, die keine Mund- und Nasenbedeckung tragen, direkt an, wie der Konzern am Mittwoch erneut mitteilte. In den meisten Fällen kämen die Kunden der Aufforderung nach.
"Konfliktsituationen sind die absolute Ausnahme", hieß es. Wer sich jedoch konsequent weigere, müsse den Zug verlassen. "Wenn eine sehr kleine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar", betonte ein Bahnsprecher. In Konfliktsituationen werde ein solcher "Beförderungsausschluss" von der Bundespolizei umgesetzt.
Zug-Verweise sind nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung möglich, wie das Bundesverkehrsministerium erläuterte. Sie legt fest, dass "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen", von der Beförderung ausgeschlossen werden können - ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
Zur Frage von Bußgeldern erläuterte das Bundesinnenministerium, dass auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen zur Maskenpflicht gelten. Es komme also darauf an, wo ein Fernzug bei einem Verstoß gerade unterwegs sei. In Berlin können 50 bis 500 Euro Bußgeld für Maskenverweigerer fällig werden [berlin.de], in Brandenburg wird dagegen keine Strafzahlung fällig.
Insgesamt sei die Akzeptanz der Maskenpflicht in den Verkehrsmitteln der Berliner Verkehrsbetriebe gestiegen: Die überwiegende Mehrheit, rund 90 Prozent der Fahrgäste, hält sich laut BVG an die Pflicht, Mund und Nase in öffentlichen Verkehrsmitteln zu bedecken.
Die Berliner S-Bahn fällt wie der Regional- und Fernverkehr in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn. Auch hier droht Maskenmuffeln, dass sie aus dem Zug aussteigen müssen, wenn sie vom Bahnpersonal oder der Bundespolizei erwischt werden. Anders als die BVG erhebt die Bahn aber keine eigene sogenannte "Vertragsstrafe" in Höhe von 50 Euro. Die Bundespolizei kann aber Personalien von Maskenverweigerern aufnehmen und sie an die für Corona-Bußgelder zuständigen Behörden, in diesem Fall die Gesundheitsämter, weiterleiten.