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Audio: Radioeins l 05.05.2021 | O-Ton Lambrecht | Quelle: imago images

Weniger Corona-Beschränkungen

Diese Rechte sollen Geimpfte und Genesene bald wieder haben

Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass einige Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Stimmt noch der Bundesrat zu, könnte sich in Berlin und Brandenburg ab Sonntag schon einiges ändern. Ein Überblick.

Der Bundestag hat grünes Licht für die geplanten Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und von der Erkrankung Genesene gegeben. Für die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung stimmten am Donnerstag im Parlament die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Grüne und Linke. Die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Stimmt auch der Bundesrat am Freitag zu, könnte die Neuregelung am Sonntag in Kraft treten.

Die Verordnung sieht vor, dass für vollständig Geimpfte und Genesene die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wegfallen. In vielen Bereichen - etwa beim Einkauf oder beim Friseurbesuch - werden sie zudem negativ Getesteten gleichgestellt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem "wichtigen Schritt in Richtung Normalität" in der Pandemie. Im rbb sagte Lambrecht vor der Abstimmung am Donnerstag, die Regierung müsse dafür sorgen, dass rechtsstaatliche Grundsätze auch in der Pandemie gelten. "Wir können Grundrechte von Genesenen und Geimpften nicht länger einschränken, von denen keine Gefahr mehr ausgeht für andere. Deswegen ist es das Gebot der Stunde, dass wir mit dieser Verordnung Einschränkungen zurücknehmen", so Lambrecht bei Radioeins.

Konkret enthält der Beschluss folgende Punkte:

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Welche Personen können sich auf etwas mehr "Normalität" einstellen?

Alle Menschen in Deutschland, die bereits zwei Corona-Impfungen absolviert haben und bei denen die Zweitimpfung 14 Tage zurückliegt. Beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine Impfung. Die Impfung muss dabei mit einem beim bundeseigenen Paul Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoff gemacht worden sein. Bei Genesenen soll generell der Nachweis einer Impfdosis reichen.

Vollständig geimpft in Deutschland sind derzeit laut Bundesgesundheitsminsiterium [impfdashboard.de] acht Prozent der Bevölkerung (6.655.866 Personen - Stand 2. Mai 2021).

Bei Genesenen darf die Corona-Infektion höchstens sechs Monate zurückliegen. Wer also bereits im Frühjahr 2020 mit Corona infiziert war und noch nicht geimpft wurde, bleibt bei den geplanten Regelungen außen vor. Das gilt auch für Menschen, die erst innerhalb der vergangenen vier Wochen von Covid19 genesen sind.

Welche Nachweise werden benötigt?

Als Beleg für eine vollständige Impfung dienen kann ein Nachweis auf Papier (Impfpass oder Bescheinigung des Impfzentrums / des Hausarztes / Betriebsarztes) oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.

Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Auch dieser Nachweis soll auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch und auf Papier oder elektronisch möglich sein.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, wenn man den Original Test-Nachweis nicht mehr habe, könne man sich dies bei derselben Stelle auch noch einmal nachträglich bescheinigen lassen.

Quelle: rbb|24

Was wird aus den Kontaktbeschränkungen?

Vollständig Geimpfte und Genesene sollen von Auflagen für private Treffen ausgenommen werden. Soll heißen: Die Beschränkung privater Zusammenkünfte auf Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person (in Berlin drei weitere Personen) - plus Kinder bis 14 Jahre - soll nicht gelten, wenn an dem Treffen ausschließlich vollständig geimpfte Menschen oder genesene Personen teilnehmen.

Bei privaten Treffen von Geimpften oder Genesenen mit anderen Menschen, die weder geimpft sind noch von Covid-19 genesen sind, werden die Angehörigen dieser zwei Gruppen nicht mitgezählt. Es könnten sich also zum Beispiel Angehörige eines Haushalts mit einem Paar treffen, das bereits geimpft wurde.

Müssen sich Betroffene noch an Ausgangsbeschränkungen halten?

Nein. Wer vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist, soll sich nicht an die jeweils lokal geltenden Ausgangsbeschränkungen halten müssen. Das bedeutet für diejenigen, die die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren müssen, zum Beispiel die Polizei, zwar einen zusätzlichen Aufwand. Kontrollen finden aber ohnehin statt, etwa wenn jemand nach 22.00 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist.

Was wird aus der Testpflicht in bestimmten Bereichen?

Vollständig Geimpften und genesenen Personen wird es wieder möglich sein, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen.

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Was wird aus der Quarantänepflicht?

Für vollständig Geimpfte und Genesene soll die Quarantänepflicht entfallen. Ausnahme: Die Pflicht "zur Absonderung" bestehe weiter, wenn es Kontakt gab zu einer Person, die mit einer Virusvariante des Coronavirus infiziert ist, "die aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung stammt".

Für vollständig Geimpfte und Genesene soll die Quarantäne-Pflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet nicht mehr gelten - es sei denn, sie haben sich in einem Land aufgehalten, das als Virusvariantengebiet eingestuft ist.

Entfällt dann auch die Maskenpflicht?

Nein. Für alle sollen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten gelten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum.

Dürfen Gaststätten und Hotels für Geimpfte und Genesene wieder öffnen?

Eine solche Regelung ist in der jetzigen Verordnung nicht vorgesehen, sie könnte allerdings in einer späteren Fassung kommen. Derzeit liefe es ohnehin ins Leere, weil die Gaststätten für den Verzehr vor Ort geschlossen sind. Und einen Anspruch darauf, dass für sie ein Restaurant oder ein Geschäft öffnet, haben die Geimpften nicht.

Die Co-Bundesvorsitzende der SPD, Saskia Esken, sprach sich dagegen aus, Gaststätten für Genesene und Geimpfte zu öffnen. Zwar sollten für diese Menschen Kontaktbeschränkungen oder nächtliche Ausgangsbeschränkungen aufgehoben werden, aber "deswegen werden wir nicht die Gaststätten und Hotels für einzelne Menschen öffnen", sagte sie den Sendern RTL und ntv.

Scharfe Kritik an Eskens Position übte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae. "Es ist beschämend, dass die SPD-Co-Vorsitzende massive Grundrechtseinschränkungen wider besseres Wissen aufrechterhalten und die Wirtschaft im künstlichen Dauerkoma halten will", sagte Thomae. Weil von vollständig Geimpften und Genesenen nur minimale Infektionsrisiken ausgingen, sollten diese Zugang zu Sportstätten, Hotels und Innengastronomie erhalten. Gleiches solle für Getestete gelten.

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Welche Änderungen gibt es für Geimpfte und Genesene schon jetzt?

Für vollständig Geimpfte und Genesene, deren Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt, entfällt schon jetzt in Berlin die Testpflicht im Einzelhandel, in zoologischen Gärten, bei der Fußpflege und beim Friseur. Für besagte Gruppen entfällt zudem die Quarantänepflicht. Hat eine Person aus betroffener Gruppe Kontakt zu einem Infizierten, muss diese Person nicht mehr isoliert werden. Andere Regeln gelten jedoch für das Personal in Pflegeeinrichtungen samt ambulanter Pflegedienste, Krankenhäusern sowie Arztpraxen. Und: Die Quarantänepflicht besteht auch weiterhin, sobald man aus Risikovariantengebieten zurückkehrt.

In Brandenburg gibt es momentan nur Lockerungen für vollständig Geimpfte - sie sind negativ Getesteten gleichgestellt, brauchen beispielsweise beim Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test. Zudem sind sie bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten wie Polen von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie weiterhin einen negativen Test vorlegen. Allerdings müssen sie ausdrücklich mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sein, Sputnik V zählt also nicht. Zudem gelten die Lockerungen nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten - wie zum Beispiel Brasilien oder Indien.

Sendung: Inforadio, 06.05.2021, 9 Uhr

Hinweis: Dieser Beitrag ist erstmals am 3.5.2021 veröffentlicht worden.

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