Weniger Corona-Beschränkungen - Diese Rechte sollen Geimpfte und Genesene bald wieder haben

Do 06.05.21 | 13:48 Uhr
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Eine Frau hält ein Smartphone mit ihrem Impfnachweis in die Kamera. Quelle: imago images
Audio: Radioeins l 05.05.2021 | O-Ton Lambrecht | Bild: imago images

Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass einige Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Stimmt noch der Bundesrat zu, könnte sich in Berlin und Brandenburg ab Sonntag schon einiges ändern. Ein Überblick.

Der Bundestag hat grünes Licht für die geplanten Erleichterungen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und von der Erkrankung Genesene gegeben. Für die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung stimmten am Donnerstag im Parlament die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Grüne und Linke. Die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Stimmt auch der Bundesrat am Freitag zu, könnte die Neuregelung am Sonntag in Kraft treten.

Die Verordnung sieht vor, dass für vollständig Geimpfte und Genesene die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wegfallen. In vielen Bereichen - etwa beim Einkauf oder beim Friseurbesuch - werden sie zudem negativ Getesteten gleichgestellt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem "wichtigen Schritt in Richtung Normalität" in der Pandemie. Im rbb sagte Lambrecht vor der Abstimmung am Donnerstag, die Regierung müsse dafür sorgen, dass rechtsstaatliche Grundsätze auch in der Pandemie gelten. "Wir können Grundrechte von Genesenen und Geimpften nicht länger einschränken, von denen keine Gefahr mehr ausgeht für andere. Deswegen ist es das Gebot der Stunde, dass wir mit dieser Verordnung Einschränkungen zurücknehmen", so Lambrecht bei Radioeins.

Konkret enthält der Beschluss folgende Punkte:

Welche Personen können sich auf etwas mehr "Normalität" einstellen?

Alle Menschen in Deutschland, die bereits zwei Corona-Impfungen absolviert haben und bei denen die Zweitimpfung 14 Tage zurückliegt. Beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine Impfung. Die Impfung muss dabei mit einem beim bundeseigenen Paul Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoff gemacht worden sein. Bei Genesenen soll generell der Nachweis einer Impfdosis reichen.

Vollständig geimpft in Deutschland sind derzeit laut Bundesgesundheitsminsiterium [impfdashboard.de] acht Prozent der Bevölkerung (6.655.866 Personen - Stand 2. Mai 2021).

Bei Genesenen darf die Corona-Infektion höchstens sechs Monate zurückliegen. Wer also bereits im Frühjahr 2020 mit Corona infiziert war und noch nicht geimpft wurde, bleibt bei den geplanten Regelungen außen vor. Das gilt auch für Menschen, die erst innerhalb der vergangenen vier Wochen von Covid19 genesen sind.

Welche Nachweise werden benötigt?

Als Beleg für eine vollständige Impfung dienen kann ein Nachweis auf Papier (Impfpass oder Bescheinigung des Impfzentrums / des Hausarztes / Betriebsarztes) oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.

Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Auch dieser Nachweis soll auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch und auf Papier oder elektronisch möglich sein.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, wenn man den Original Test-Nachweis nicht mehr habe, könne man sich dies bei derselben Stelle auch noch einmal nachträglich bescheinigen lassen.

Grafik: Entwurf für Impfverordnung (Quelle: rbb|24)

Was wird aus den Kontaktbeschränkungen?

Vollständig Geimpfte und Genesene sollen von Auflagen für private Treffen ausgenommen werden. Soll heißen: Die Beschränkung privater Zusammenkünfte auf Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person (in Berlin drei weitere Personen) - plus Kinder bis 14 Jahre - soll nicht gelten, wenn an dem Treffen ausschließlich vollständig geimpfte Menschen oder genesene Personen teilnehmen.

Bei privaten Treffen von Geimpften oder Genesenen mit anderen Menschen, die weder geimpft sind noch von Covid-19 genesen sind, werden die Angehörigen dieser zwei Gruppen nicht mitgezählt. Es könnten sich also zum Beispiel Angehörige eines Haushalts mit einem Paar treffen, das bereits geimpft wurde.

Müssen sich Betroffene noch an Ausgangsbeschränkungen halten?

Nein. Wer vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist, soll sich nicht an die jeweils lokal geltenden Ausgangsbeschränkungen halten müssen. Das bedeutet für diejenigen, die die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren müssen, zum Beispiel die Polizei, zwar einen zusätzlichen Aufwand. Kontrollen finden aber ohnehin statt, etwa wenn jemand nach 22.00 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist.

Was wird aus der Testpflicht in bestimmten Bereichen?

Vollständig Geimpften und genesenen Personen wird es wieder möglich sein, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen.

Was wird aus der Quarantänepflicht?

Für vollständig Geimpfte und Genesene soll die Quarantänepflicht entfallen. Ausnahme: Die Pflicht "zur Absonderung" bestehe weiter, wenn es Kontakt gab zu einer Person, die mit einer Virusvariante des Coronavirus infiziert ist, "die aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung stammt".

Für vollständig Geimpfte und Genesene soll die Quarantäne-Pflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet nicht mehr gelten - es sei denn, sie haben sich in einem Land aufgehalten, das als Virusvariantengebiet eingestuft ist.

Entfällt dann auch die Maskenpflicht?

Nein. Für alle sollen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten gelten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum.

Dürfen Gaststätten und Hotels für Geimpfte und Genesene wieder öffnen?

Eine solche Regelung ist in der jetzigen Verordnung nicht vorgesehen, sie könnte allerdings in einer späteren Fassung kommen. Derzeit liefe es ohnehin ins Leere, weil die Gaststätten für den Verzehr vor Ort geschlossen sind. Und einen Anspruch darauf, dass für sie ein Restaurant oder ein Geschäft öffnet, haben die Geimpften nicht.

Die Co-Bundesvorsitzende der SPD, Saskia Esken, sprach sich dagegen aus, Gaststätten für Genesene und Geimpfte zu öffnen. Zwar sollten für diese Menschen Kontaktbeschränkungen oder nächtliche Ausgangsbeschränkungen aufgehoben werden, aber "deswegen werden wir nicht die Gaststätten und Hotels für einzelne Menschen öffnen", sagte sie den Sendern RTL und ntv.

Scharfe Kritik an Eskens Position übte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae. "Es ist beschämend, dass die SPD-Co-Vorsitzende massive Grundrechtseinschränkungen wider besseres Wissen aufrechterhalten und die Wirtschaft im künstlichen Dauerkoma halten will", sagte Thomae. Weil von vollständig Geimpften und Genesenen nur minimale Infektionsrisiken ausgingen, sollten diese Zugang zu Sportstätten, Hotels und Innengastronomie erhalten. Gleiches solle für Getestete gelten.

Welche Änderungen gibt es für Geimpfte und Genesene schon jetzt?

Für vollständig Geimpfte und Genesene, deren Infektion höchstens sechs Monate zurückliegt, entfällt schon jetzt in Berlin die Testpflicht im Einzelhandel, in zoologischen Gärten, bei der Fußpflege und beim Friseur. Für besagte Gruppen entfällt zudem die Quarantänepflicht. Hat eine Person aus betroffener Gruppe Kontakt zu einem Infizierten, muss diese Person nicht mehr isoliert werden. Andere Regeln gelten jedoch für das Personal in Pflegeeinrichtungen samt ambulanter Pflegedienste, Krankenhäusern sowie Arztpraxen. Und: Die Quarantänepflicht besteht auch weiterhin, sobald man aus Risikovariantengebieten zurückkehrt.

In Brandenburg gibt es momentan nur Lockerungen für vollständig Geimpfte - sie sind negativ Getesteten gleichgestellt, brauchen beispielsweise beim Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test. Zudem sind sie bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten wie Polen von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie weiterhin einen negativen Test vorlegen. Allerdings müssen sie ausdrücklich mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sein, Sputnik V zählt also nicht. Zudem gelten die Lockerungen nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten - wie zum Beispiel Brasilien oder Indien.

Sendung: Inforadio, 06.05.2021, 9 Uhr

Hinweis: Dieser Beitrag ist erstmals am 3.5.2021 veröffentlicht worden.

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104 Kommentare

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  1. 104.

    Sie müssen sich als Zweitgeimpfter nicht verstecken, sie sind dadurch, aus welchen Gründen auch immer, ein "Privilegierter", es ist eben Unsinn zu glauben, alle wären "gleich".
    Das geht nirgends im Leben, auch hier nicht.
    Glückwunsch !
    Ich bin auch am Überlegen, aber vielleicht warte ich auch auf "Sputnik V".
    Verrückt machen lass ich mich jedenfalls nicht :-)

  2. 103.

    Also so schnell kann sich die Einstellung der Politik ändern, wenn Wahlen vor der Tür stehen. Und aus ein “Gemeinsam“ ein “Nur an sich selber denken“ wird.

    Hinzu kommt noch, das Nicht-Geimpfte immer mehr Nachteile haben. Nicht nur das sie diese Rechte nicht kriegen, weil sie nicht geimpft werden. Sie werden dadurch ein erhöhten Risiko ausgesetzt, wenn Geimpfte keine Test mehr machen müssen. Denn Geimpfte sind weiterhin Überträger.

    Weswegen ich frage, was das soll. So eine Vorgehensweise kann man machen, wenn die sogenannte Herdenimmunität erreicht ist. Aber nicht vorher.

  3. 102.

    Das hat nichts mit lustig zu tun. Wenn sie mal die Nachrichten verfolgen wurden. Oder noch besser mal die Videotexte der Deutschen Sender verfolgen würden, hätten sie z.B. gestern in allen Videotexten genau das lesen können, was ich da geschrieben habe.

    Sie lachen also über sich selber.

  4. 100.

    Sage und schreibe 8 % der Bevölkerung ist durchgeimpft. Und es sind nicht mal diese 8%, die nach Freiheitsrechten schreien, es scheint eher, dass hier Politiker Wahlkampft machen, denn wessen Wählergruppe gehört zu den bereits geimpften?
    Seit 14 Monaten predigen wir Solidarität mit der alten Bevölkerung, junge Menschen auch Eltern von Kita und Schulkindern haben viele Opfer gebracht, um die Alten zu schützen. "Nehmt Euch zurück zum Schutz der älteren Generation.." Danach kam: Die Impfpriorisierung, die m.E. keine Rechtsgrundlage, sondern eine "ethische Grundlage" hatte, und wieder mussten die jungen Menschen zurückstecken. Meine Kinder-Mitte 20 dürfen Ende Juli noch mal beim Hausarzt fragen..........Was ist jetzt mir Solidarität? Ja, Gleichstellung mit getesteten ist ok, aber zu großzügige Freiheiten sollten Geimpfte eben aus Solidarität jetzt einfach mal den jüngeren gegenüber, die sich schon seit Monaten einschränken, nicht erhalten. Bin übrigens Ende Mai selbst durchgeimpft.

  5. 99.

    "Grundrechte können nicht an Bedingungen wie eine Spritze geknüpft und willkürlich entzogen oder "zurückgegeben" werden."
    Das ist dann der zweite Schritt.
    Vorher wird es noch dazu kommen, dass sich Geschäfte und Gastro nicht mehr vorschreiben lassen werden wer zutritt haben darf.
    Wen sollte es den interessieren ob ein Geimpfter neben einem Ungeimpften sitzt ?
    Den Geimpften der geschützt ist ?
    Den Ungeimpften der weiß welches Risiko er eingeht ?
    Oder den Wirt ? :D
    Sollte es überhaupt mal dazu kommen das es "Geimpft-Kneipen" gibt … werden die wohl so erfolgreich sein wie die Nichtraucher-Kneipen als es noch keine Pflicht gab :D

  6. 98.

    Die Impfstoffe sind per se alle nicht zugelassen. Sie haben nur eine Notfallzulassung, da sie alle durch die Reihe weg keine komplette Prüfung durchlaufen haben.

  7. 96.

    Alle haben sich massiv einschränken müssen. In Altenheimen wurden die Menschen von der Außenwelt abgeschirmt, noch nicht einmal ihre Zimmernachbarn durften sie treffen, einziger direkter Kuntakt war das Personal. Ja,und dieses hat den Bewohnen vielfach Covid - Infektion beschert.
    Jetzt sind die Bewohner seit Monaten geimpft, und trotzdem weitgehend isoliert, selbst die Mahlzeiten müssen sie alleine im Zimmer einnehmen. Was ist daran solidarisch?

  8. 95.

    Der Vergleich hinkt. Es muss heißen „Papa, warum gibst du meiner Schwester einen Bonbon und mir nicht?“. Das ist kein Neid auf die Schwester sondern die Unverständnis des Handelns des Vaters. Um mal in Beispielen zu reden. Denn nur mit dem Bonbon darf man dann wieder nach draußen spielen

  9. 94.

    Oder jeden Tag testen. Ansonsten wird man eben einfach vergessen und soll sich am Ende dann isolieren.

  10. 93.

    "nur Reservierungen mit Nachweis..."

    Keine Sorge, in ein Restaurant was mich diskriminiert gehe ich nciht freiwillig.
    Wovor haben Sie eigentlich Angst, wenn zwischen 35 Geimpften ein Ungeimpfter sitzt?

    Dass das dem AGG widerspricht weil es eine missbräuchliche Anwendung des Hausrechts darstellt, ist Ihnen klar?

    Da kann ich Ihnen nur wünschen, dass Sie lange durchhalten mit den paar derzeit geimpften Gästen (die meisten hochbetagt, in Heimen oder bettlägerig und daher gar nicht in der Lage, eine Lokalität zu besuchen) und dass es keine Schadenersatzansprüche von Ungeimpften gibt.

    Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verschickt auf Anfrage gerne Formblätter /Formulare an abgewiesene Gäste.

  11. 92.

    Na wenn einige so auf Testen stehen...warum haben große Testcenter wie an der Landsberger Allee nur bis 18:00 offen?
    Warum nicht bis 21:00? Wenn ich 17:00 von Arbeit komme habe ich keinen Bock mehr durch die Stadt zu fahren, um die Zeit gibts eh keine Testtermine, um vielleicht am Folgetag mal dringend benötigte Dinge im Baumarkt zu kaufen.
    Ich will nicht verreisen, ich will nicht essen gehen, ich will einfach nur was selbstverständliches einkaufen!

  12. 91.

    Jetzt lassen sich alle mit den "mehr Freiheiten", "Grundrechten" und "Privilegien" ködern, obwohl diese nicht verhandelbar sind. Grundrechte können nicht an Bedingungen wie eine Spritze geknüpt und willkürlich entzogen oder "zurückgegeben" werden. Die Menschen fallen drauf rein und lassen sich dressieren wie ein Zirkusbär.

    In Zukunft dürfen also diese Geimpften in großen Gruppen vor den Schaufenstern der geschlossenen Geschäfte stehen, Menschentrauben bilden sich auf den Außenflächen geschlossener Theater und Clubs, sowie vor den geschlossenen Museen.

    Am besten finde ich aber, dass Geimpfte nachts raus "dürfen", bei Regen und Temperaturen um 5 Grad wo das gesamte Nachtleben seit einem Jahr mit einem staatlichen Berufsverbot belegt ist.

    Ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus. Für solche "Zuckerl" riskiere ich nicht schwere Komplikationen.
    Dänemark bestellt z.B. kein J&J, weil man die Gefahren und Risiken für größer hält als den Nutzen.

  13. 90.

    Ja klar in Tee sind auch Corona Viren.... Der war jetzt gut... Made my day

  14. 89.

    Eigentlich müsste man die Frage so stellen : Auf Grund welchen Recht werden Menschen, von denen keine Gefahr im Sinne der Gefährdung Anderer, ausgeht, an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte gehindert ?
    Sicherlich spielen da Aspekte der Solidarität und Spaltung eine Rolle.
    Aber das ist eine andere Geschichte, das hat mit "Recht" und "Gerechtigkeit" nichts zu tun.

  15. 88.

    Das heißt doch im Klartext, dass es eine Impflicht wird, wenn man wieder etwas Normalität haben will.

  16. 86.

    Sie sind ja lustig ... Welche Impfstoff der in Deutschland zugelassen ist denn in der EU nicht zugelassen?

    Sputnik V? Ja der ist in einigen Ländern zugelassen auch in Ländern der EU ... hier geht es aber um die Zulassung der Stoffe die in allen Ländern EU zugelassen sind und nicht um einzelne Länder.

    Es geht eh um die einheitliche Regelungen innerhalb der EU und auch dort haben die Länder immer noch das Recht zusagen "Du gehst in Absonderung...." Nur weil Deutschland das rausnimmt in großen Teilen?

    Lustig ist auch das wenn man geimpfte wurde und in einen Virusvariantegebiet war das man sich trotzdem testen lassen muss vor Einreise und bei Ankuft sofort in die Absonderung muss.

    Nur am Rande: Quarantäne ist die Absonderung. Absonderung ist laut IfSG das richtige Wort.

  17. 85.

    Warum werden Journalisten vor z.B. Bauarbeitern geimpft? Letztere ist ein Maskentragen bei ihren schweren Arbeiten nicht zuzumuten (sind deshalb ja auch vom Tragen befreit), anstecken können sie sich gleichwohl?

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