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Video: rbb|24 | 14.05.2021 | Material: Brandenburg aktuell | Quelle: Georg-Stefan Russew/rbb

Neue Verordnung des Bundes

Das gilt jetzt für den kleinen Grenzverkehr mit Polen

Polen ist nicht mehr Hochinzidenzgebiet, sondern nur noch Risikogebiet. Außerdem hat der Bund seine Einreise-Verordnung geändert. Wer nur kurz nach Polen fährt, braucht für die Rückkehr keinen Test. Für die Einreise ins Nachbarland allerdings schon.

Die Lage an der Grenze zu Polen erscheint am Freitag unübersichtlich: Ist der kleine Grenzverkehr jetzt nun erlaubt oder nicht? Klare Antwort: Der kurze Einkaufsausflug über die Oder - ohne Corona-Quarantäne und negativem Test - ist bei Wiedereinreise nach Brandenburg gestattet, so das Potsdamer Gesundheitsministerium. Jedoch ist die Herleitung nicht einfach und der Teufel liegt im Detail.

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Einreise nach Deutschland

Ursächlich sind die unterschiedlichen Regelungen in Land und Bund. Laut aktueller Landesverordnung ist der kleine Grenzverkehr nicht ohne Quarantäne möglich. Allerdings hat der Bund am Donnerstag eine neue Einreiseverordnung erlassen. Diese Regelung lässt den kurzen Grenzübertritt zu. Aber was gilt nun? Diese Kollision ist über Artikel 31 Grundgesetz klar geregelt: Es gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, so ein Sprecher des Potsdamer Gesundheitsministeriums. Weil Polen seit Sonntag vom Hoch-Risikogebiet zum Risikogebiet runtergestuft wurde, sind die Regeln vom Bund lockerer gestaltet. Für kurze Tripps unter 24 Stunden entfällt sowohl die Test- als auch die Quarantänepflicht. Für Besuche bei Verwandten gilt das sogar für 72 Stunden.

Ist man aber länger in Polen unterwegs, muss laut Potsdamer Gesundheitsministerium ein negativer Test vorlegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ ist zu belegen, dass man geimpft oder genesen ist. Außerdem besteht die Pflicht, eine digitale Einreiseanmeldung [Bundesgesundheitsministerium] auszufüllen. Wie ein Sprecher des Potsdamer Gesundheitsministeriums weiter mitteilte, werde das Kabinett am Montag entscheiden, ob die aktuelle Quarantäneverordnung des Landes auslaufe oder entsprechend geändert werde.

Einreise nach Polen

Bei der Einreise von Deutschland nach Polen besteht nach wie vor eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, es sei denn, dass man einen negativen Corona-Test vorlegen kann. Dieser darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Wichtig zu beachten, dass der Nachweis auch in polnischer oder englischer Sprache geführt werden kann, so die Brandenburger Verbraucherzentrale.

Falls man, so die Deutsche Vertretung in Polen, ohne gültigen Test einreist, kann sich der oder die Betroffene von der Quarantäne-Verpflichtung mit einem Test im Nachbarland nachträglich befreien. Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht bestehen unter anderem bei Berufspendlern, Geimpften und Genesenen.

Polen nur noch Risikogebiet

Das Nachbarland Polen ist seit vergangenen Sonntag nur noch ein Corona-Risikogebiet. Damit entfiel bereits die Corona-Testpflicht vor der Einreise auf dem Landweg und es reichte, sich bis zu 48 Stunden nach der Einreise testen zu lassen. Vom 21. März bis 8. Mai war Polen wegen der hohen Infektionszahlen ein Hochinzidenzgebiet mit größeren Reiseeinschränkungen, weil die Zahl neuer Infektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche über 200 lag.

Mit der neuen Regelung hob die Bundesregierung die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern auf. Wer von dort nach Deutschland einreist, kann sich mit einem negativen Test von der Quarantäne befreien. Für Flugreisende ist der Test sowieso notwendig. Genesene und vollständig gegen Corona Geimpfte müssen nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet mit neuen Virusvarianten kommen, ein Test vor und nach der Einreise entfällt.

Ende April hatte das Brandenburger Kabinett bereits entschieden, dass vollständige geimpfte Menschen nach ihrer Einreise aus dem Hochinzidenzgebiet Polen nicht mehr in zehntägige Quarantäne müssen. Grenzpendler, die aus beruflichen, familiären oder anderen triftigen
Gründen die Grenze überschreiten, waren schon von der Quarantänepflicht ausgenommen, mussten aber zwei Mal wöchentlich einen negativen Test vorlegen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.05.2021, 16:10 Uhr

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