rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Quelle: dpa/Fabian Sommer

Quarantäne und Maskenpflicht

Was vollständig Geimpfte auch weiterhin beachten müssen

Die meisten Corona-Beschränkungen sind für Geimpfte abgeschafft worden, doch an manchen Stellen bestehen sie weiter. Jetzt werden Forderungen laut, auch diese letzten Auflagen aufzulösen. Um welche es dabei geht, fasst Frank Preiss zusammen.

Grundsätzlich kommt Deutschland bei Corona-Impfungen gut voran: Stand Sonntag (4. Juli) sind inzwischen 38,9 Prozent der Bevölkerung komplett geimpft, 56,6 Prozent haben laut Impf-Dashboard des Robert-Koch-Instituts [impfdashboard.de] schon eine Impfung erhalten. Und doch deutet sich auch in Berlin und Brandenburg eine Stagnation an: In manchen Impfzentren werden inzwischen Termine nicht mehr wahrgenommen und auch nicht abgesagt und damit für andere Impfwillige freigemacht. Auch in manchen Arztpraxen sind verfügbare Impftermine inzwischen keine Mangelware mehr.

Am Wochenende entbrannte deshalb eine Diskussion über Bußgelder: Neben dem Berliner DRK-Vorsitzenden Mario Czaja sprachen sich auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) für Strafzahlungen für Impfschwänzer aus. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) lehnten solche Forderungen am Montag ab. Auch Berlins Gesundheitssenatorn Dilek Kalayci (SPD) und Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) halten nichts von solchen Strafzahlungen.

Hausärztin über "mufflige Impflinge"

Impfmüdigkeit macht sich in Brandenburg breit

Erst waren Impftermine in Brandenburg Mangelware, inzwischen fehlen aber die zu Impfenden. Doch die Potsdamer Hausärztin Astrid Tributh betont angesichts der Delta-Variante, wie wichtig Covid-Impfungen nach wie vor sind. Von Amelie Ernst

KV fordert komplettes Aus der Corona-Maßnahmen

Um mehr Menschen für Impfungen zu gewinnen, fordert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, derweil das Ende aller Corona-Maßnahmen für vollständig Geimpfte. "Spätestens September wird für jeden Impf-Willigen ein Impfangebot verfügbar sein, dann müssen eigentlich nahezu alle Corona-Maßnahmen weg", sagte Gassen der "Bild". Das Aufheben der Einschränkungen für vollständig Geimpfte sei wichtig, um die Impfbereitschaft hochzuhalten.

Dem schloss sich am Montag die Kassenärztliche Vereinigung Berlin an. Deren Chef Burkhard Ruppert sagte dem rbb-Inforadio, Daten zeigten, dass eine vollständig durchgeführte Impfung zumindest vor einer schweren Infektion schütze. Deshalb müsse man darüber nachdenken, den Menschen wieder ihre Grundrechte zurückzugeben, so Ruppert. Voraussetzung sei aber ein ausreichendes Impfangebot.

Um welche Einschränkungen geht es den Kassenärzten? Ein Überblick:

Viele Termine verfallen

Berliner DRK-Präsident Czaja fordert "Impfterminschwänzer-Abgabe"

Fünf bis zehn Prozent der Berlinerinnen und Berliner erscheinen nicht zu ihren gebuchten Impfterminen, sagt DRK-Präsident Mario Czaja. Er fordert eine Strafzahlung von 25 bis 30 Euro, um die unnötigen Kosten für die Impfzentren abzufedern.

Quarantänepflicht nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet

Das Bundesgesundheitsministerium verweist Reisende darauf, dass "die grundsätzliche Quarantänezeit nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet 14 Tage" beträgt [bundesgesundheitsministerium.de]. Als Virusvariantengebiete zählen aktuell Brasilien, Uruguay, Südafrika und mehrere weitere Länder in Afrika. Auf der Informationsseite der Bundesregierung [bundesregierung.de] zum Thema ist zu lesen: "Alle - auch Genesene oder Geimpfte - müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne auf eigene Kosten einhalten; eine Freitestungsmöglichkeit besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht."

Wer also mit Delta in Kontakt kommt, den schützt auch eine komplette Immunisierung nicht vor einer Quarantäne.

Maskenpflicht und Abstandsgebote

Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote (AHAL-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Lüften) gelten nach wie vor auch für Geimpfte, Genesene und Getestete. Diese Personen müssen also weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.

Absonderungspflicht nach Kontakt zu Varianten-Person

In der Verordnung der Bundesregierung zur "Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" heißt es unter Paragraph 10 [bmjv.de/pdf]: Geimpfte und genesene Personen müssen sich auch weiterhin absondern, insofern sie Kontakt zu einer Person hatten, "die mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom Robert Koch-Institut definierten besorgniserregenden Eigenschaften infiziert ist". Dies gilt zumindest derzeit auch für die Delta-Variante, wenngleich sich diese wohl in den nächsten Wochen auch in Deutschland durchsetzen wird.

Mit Johnson & Johnson

Bezirksamt Berlin-Lichtenberg bietet am Sonntag Impfungen für alle an

Empfohlene Selbstisolation nach Kontakt zu Corona-Infizierten

Sollten vollständig Geimpfte und Genesene Kontakt zu einer Person gehabt haben, die nachweislich nicht mit der Delta-Variante, sondern mit einem anderen Corona-Typus infiziert war, dann empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) Betroffenen eine freiwillige Selbstisolation.

Auf der entsprechenden Internetseite des RKI heißt es zu diesem Punkt [rki.de]
: "Bis zum 14. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen."

Was gilt bei der Einreise ins Ausland?

Da Deutschland mit seiner aktuell niedrigen Inzidenz derzeit nicht als Risikogebiet gilt, müssen auch Geimpfte und Genesene keine Quarantäne nach der Einreise ins Ausland befürchten.

Die meisten Länder, darunter Spanien und Italien, fordern bei der Einreise ein negatives Testergebnis oder den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung. Die Impfung muss dabei mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) Impfstoff erfolgt sein. Die Genesung von einer Covid-19-Infektion darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen, der Nachweis darf frühestens elf Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen.

Informieren kann man sich auf der entsprechenden Internetseite des Auswärtigen Amtes [auswaertiges-amt.de]. Hier kann das jeweilige Zielland in eine Suchmaske eingegeben werden, um die jeweiligen Einreisebestimmungen aufzurufen.

Stiko-Empfehlung

Was Sie über die Kreuzimpfung wissen sollten

Zuerst Astrazeneca, dann ein mRNA-Impfstoff: Wie wirksam ist die Kombination gegen die neue Corona-Variante, wann darf die Zweitimpfung erfolgen? rbb|24 hat die häufigsten Fragen zur Impfempfehlung der Stiko gesammelt und beantwortet.

Grund für die Vorsicht: Ein Restrisiko bleibt

Das Risiko einer Übertragung des Coronavirus nach einer Impfung und nach einer natürlichen Infektion erscheint nach vorliegenden Studien zwar deutlich reduziert. Es besteht aber noch ein Restrisiko.

Das RKI schreibt dazu auf seiner Internetseite [rki.de], "die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist bereits niedrig, aber nicht Null. (…) In der Summe ist das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung (asymptomatisch) PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. (…) Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten."

Sendung: Abendschau, 05.07.2021, 19:30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 04507.2021 um 21:21 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Beitrag von Frank Preiss

Artikel im mobilen Angebot lesen