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Quelle: dpa/Paul Zinken

Infektionsschutzgesetz

Berliner Feuerwehr führt Impfpflicht für Einsatzkräfte ein

Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr müssen sich bis Mitte März 2022 impfen lassen - oder genesen sein. Damit werde die jüngste Änderung am Infektionsschutzgesetz umgesetzt, heißt es in einem Schreiben des Landesbranddirektors.

Die Berliner Feuerwehr führt für die Einsatzkräfte eine Impfpflicht gegen das Coronavirus ein - und setzt damit die Änderungen am Infektionsschutzgesetz um. Das geht aus einem Schreiben des Landesbranddirektors Karsten Homrighausen hervor, das dem rbb vorliegt.

Geimpft oder genesen bis 15. März 2022

Demnach muss bis zum 15.03.2022 jeder einen gültigen Nachweis darüber vorlegen, dass er vollständig geimpft, innerhalb der letzten sechs Monate genesen ist oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. Die Regelung betreffe alle Dienstkräfte der Berufsfeuerwehr sowie alle aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, da diese "als multifunktionale Einsatzkräfte" jederzeit in der Notfallrettung eingesetzt werden könnten.

Auch betroffen seien Mitarbeitende, die an ihrem Dienstort Kontakt zu aktiven Einsatzkräften hätten. Homrighausen weist darauf hin, dass eine Erstimpfung bis 30.01.2022 erfolgen muss, um den Termin einhalten zu können.

Fragen und Antworten

Das bedeutet die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Der deutsche Bundestag hat am Freitag eine Impfpflicht für Menschen beschlossen, die in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen arbeiten. Die Pflicht soll ab Frühjahr gelten. Eine Übersicht, was das für Beschäftigte in Berlin und Brandenburg bedeutet.

Umgeimpfte werden ans Gesundheitsamt gemeldet

Der Landesbranddirektor warnt in dem Schreiben auch vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sollte ein Nachweis bis Mitte März nicht vorliegen. Dann sei die Feuerwehr verpflichtet, dies unter Angaben der persönlichen Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde könne dann ein Tätigkeits- und Betretungsverbot der Dienststellen anordnen. Die Folge sei, dass dann auch Dienste nicht angetreten werden könnten.

Bundestag und Bundesrat hatten am 10. Dezember eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes sowie das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19" beschlossen. Darin ist eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geregelt, die auch beispielsweise Kliniken, Pflegedienste und Arztpraxen betrifft.

Sendung: Inforadio, 17:20 Uhr, 23.12.2021

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