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Audio: rbb24 Inforadio | 01.06.2022 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/Friso Gentsch

Freiwillige Tests weiterhin möglich

Corona-Testpflicht an Berliner Schulen endet nach Pfingsten vorerst

Die Zahl neuer Corona-Infektionen sinkt in Berlin seit einigen Wochen kontinuierlich, viele pandemiebedingte Maßnahmen wurden bereits gelockert. Nun endet die Pflicht zu Schnelltests auf das Virus an Schulen. Vorerst.

Die Corona-Testpflicht an Berliner Schulen endet nach Pfingsten vorerst. Die anlasslose Testung von Schülern und Personal werde ab 7. Juni ausgesetzt, teilte die Bildungsverwaltung bereits am vergangenen Mittwoch mit und verwies auf die aktuell vergleichsweise entspannte Pandemielage. Da der Dienstag schulfrei ist, sind 7. Juni nur Horte betroffen - am Mittwoch dann auch die Schulen.

Die Schulen können demnach an zwei Tagen pro Woche aber freiwillige Schnelltestungen durchführen. Auf Wunsch kann auch ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, an den Schulen mitzuteilen, ob ihre Kinder an den freiwilligen Testungen teilnehmen werden oder nicht. Diese Festlegung gelte dann zunächst bis zum Ende des Schuljahres.

Schutz vulnerabler Gruppen

Impfpflicht im Berliner Gesundheitswesen bislang kaum umsetzbar

Seit Mitte März müssen Angestellte im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Doch die Umsetzung funktioniere kaum, heißt es in den Gesundheitsämtern, es fehlen Tausende Nachweise.

Die 3G-Regelung für externe Personen an den Schulen - also etwa Eltern - entfällt ab dem 7. Juni ebenfalls vorerst. Berlin ist das einzige Bundesland, in dem Corona-Tests an Schulen noch obligatorisch sind. Lange Zeit waren in der Regel drei Tests pro Woche vorgeschrieben, seit 9. Mai sind es zwei Tests pro Woche. In den Kitas hingegen war die Testpflicht zum 9. Mai abgeschafft worden.

Pflicht zur Maske weitreichend gelockert

Schulen sind nicht die einzigen Einrichtungen, in denen pandemiebedingte Regelungen gelockert werden. Am Dienstag hatte die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) mitgeteilt, dass Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen künftig keine
Masken mehr tragen müssen
. Für das Personal gilt die Maskenpflicht hingegen weiterhin, konkret bei körpernahen Tätigkeiten oder wenn die Patienten dies wünschen.

Auch in Restaurants, Gaststätten und Geschäften muss keine Gesichtsmaske mehr getragen werden. In den Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs gilt hingegen weiterhin eine Pflicht zum tragen einer FFP2-Maske.

[Welche pandemiebedingten Maßnahmen derzeit in Berlin gelten, lesen Sie hier.]

Sendung: rbb24-Inforadio, 01.06.2022, 16.20 Uhr

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