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Video: Brandenburg aktuell | 11.07.22 | Christoph Hölscher | Quelle: dpa/Christophe Gateau

Verstoß gegen Corona-Impfpflicht

Brandenburg wendet erstmals Betretungsverbot für Gesundheitspersonal an

Seit Mitte März gilt auch in Brandenburg eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Bei Verstößen kann Betroffenen der Zugang zur Arbeitsstätte verwehrt werden. Dies ist nun erstmals in dem Bundesland der Fall.

Erstmals sind in Brandenburg Betretungsverbote für zwei nicht gegen das Coronavirus geimpfte Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt worden. Sie können damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig sein.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte am Sonntag, dass es sich um die ersten beiden Fälle in dem Bundesland handele, über die zuvor die "Märkische Oderzeitung" berichtete.

Landkreis Oder-Spree

Impfstatus von hunderten Mitarbeitern in Gesundheit und Pflege unbekannt

Die Betretungsverbote seien schon Ende Juni verhängt worden, teilte der Kreis Oder-Spree demnach am Freitag mit. Die betroffenen Personen wollten sich auch künftig nicht gegen Corona impfen lassen, hieß es. Da die Einrichtungsleitung mitgeteilt habe, geeignetes Ersatzpersonal eingestellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht.

Impfpflicht gilt seit Mitte März

Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseuren und Physiotherapeuten mussten nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus voll geimpft oder kürzlich genesen sind.

Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Schutz vulnerabler Gruppen

Impfpflicht im Berliner Gesundheitswesen bislang kaum umsetzbar

Seit Mitte März müssen Angestellte im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Doch die Umsetzung funktioniere kaum, heißt es in den Gesundheitsämtern, es fehlen Tausende Nachweise.

Gesundheitsministerin betont Augenmaß

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei landesweit angelaufen, sei aber äußerst komplex, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sei "das letzte Mittel".

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte im Juni im Landtag gesagt, die Gesundheitsämter übten ihren Ermessensspielraum stets mit Augenmaß aus. Nach dem Stand vom 9. Juni gab es laut Ministerium in den betroffenen 1.640 Einrichtungen im Land knapp 8.000 Mitarbeiter, die keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.

Die Kommentarfunktion wurde am 12.07.2022 um 07:43 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

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