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Audio: rbb24 Inforadio | 28.11.2022 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/T.Trutschel

Einigung der Koalition

Angestellte Berliner Lehrkräfte sollen ab Februar 300 Euro Ausgleich erhalten

Angestellte Lehrkräfte in Berlin sollen ab Februar 2023 einen Nachteilsausgleich in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Darauf haben sich die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus am Montag verständigt.

Es geht demnach um eine Kompensation für Lehrkräfte, die - etwa aus Altersgründen - nicht verbeamtet werden können oder nicht Beamte werden wollen. Angestellte Leiterinnen und Leiter großer Schulen sollen mit 250 Euro etwas weniger Ausgleich bekommen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin hatte eine höhere Kompensation für angestellte Lehrkräfte gefordert, nämlich bis zu 900 Euro im Monat. Ein Gegenargument lautet, dass das im Rahmen des Tarifvertrags nicht möglich sei.

Schuljahr 2022/2023

Mehr als 200 Berliner Referendare erhalten kein Verbeamtungsangebot

5.000 angestellte Lehrer werden nicht verbeamtet

Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen verständigten sich nun darauf, noch in dieser Woche den Entwurf eines "Nachteilsausgleichsgesetzes" in das Parlament einzubringen. Die Regelung soll ab 1. Februar 2023 gelten.

Berlin hatte als letztes Bundesland nach 18 Jahren Unterbrechung die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern beschlossen. Die ersten neu eingestellten Lehrkräfte sind bereits im Sommer verbeamtet worden. Von den derzeit rund 34.000 Lehrerinnen und Lehrern an Berliner Schulen ist etwa ein Drittel verbeamtet. Die Bildungsverwaltung geht davon aus, dass rund 16.000 angestellte Lehrkräfte bald verbeamtet werden können.

Vergangene Woche hatte der Senat einen Gesetzentwurf beschlossen, um die Grenze für die Lehrkräfteverbeamtung auf das vollendete 52. Lebensjahr anzuheben. Das soll helfen, zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen und an Berliner Schulen zu halten.

Rund 5.000 angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden trotzdem nicht verbeamtet werden können, etwa weil sie die Altersgrenze überschritten haben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.11.2022, 19:30 Uhr

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