Schuljahr 2022/2023 - Mehr als 200 Berliner Referendare erhalten kein Verbeamtungsangebot

Do 06.10.22 | 08:26 Uhr
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Symbolbild:Die Erzieherin Agnieszka Freitag von der Schule in der Köllnischen Heide in Neukölln erklärt am 22.08.2022 den Schülern der Klasse 4b zum Beginn des neuen Schuljahres den neuen Stundenplan. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Audio: rbb | 05.10.2022 | Kirsten Buchmann | Bild: dpa/Jens Kalaene

Mehr als 200 Referendarinnen und Referendare in Berlin haben zum Schuljahr 2022/23 kein Angebot zur Verbeamtung erhalten. Grund dafür sei unter anderem das Alter der Bewerberinnen und Bewerber, wie aus einer Antwort der Bildungsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervorgeht.

Wichtig sei es daher, angestellte Lehrkräfte zu kompensieren, so Franziska Brychcy, bildungspolitische Sprecherin der Linken. Noch ist offen, wie in Berlin ein Nachteilsausgleich für diejenigen aussehen soll, die keine Verbeamtung wollen oder etwa wegen ihres Alters oder ihrer Staatsangehörigkeit nicht verbeamtet werden können.

Rund 560 fertige Referendarinnen und Referendare bekamen den Zahlen zufolge dagegen ein Verbeamtungsangebot in Berlin. Jeder fünfte lehnte es ab. Einige Vorgänge sind laut der Bildungsverwaltung noch in Arbeit. Insgesamt seien von den Referendariatsabsolventinnen und -absolventen mit und ohne Verbeamtungsangebot nur rund 40 Prozent tatsächlich verbeamtet worden, rechnet die Linken-Politikerin Brychcy vor.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.10.2022, 7:30 Uhr

34 Kommentare

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  1. 34.

    Wow! Super gut kommentiert. Komplexe Dinge so einfach aufzuschreiben kann nur jemand, der was davon versteht...

  2. 33.

    Sie haben das Ganze falsch verstanden, interpretieren was Sie lesen wollen (was nicht in Ihrem Sinne sein kann).
    Aufklärungsversuch: Die immer unterschätzte Rentenkasse kann auch eine gute Geldanlage sein, die sich verzinsen kann in Nullzinszeiten und nicht vorher verlockend zu verbrauchen ist. Weil aber die Nachteile gravierend sind (nicht vererbbar), kann man sein Geld auch anders anlegen/verwerten, vorausgesetzt man kann mit Geld gut umgehen (z.B. im Alter anders verbrauchen). "Gut umgehen" ist sehr relativ und auch sehr persönlich, auf jeden Fall aber verlockend wenn es da ist. Eine Bewertung dessen liegt mir fern.

  3. 32.

    Jedes Dienstjahr bringt ca. 1,7 % Pension von den Dienstbezügen. Bei 6.000 EUR/Monat Grundgehalt bringt jedes Dienstjahr ca. 100 EUR/Monat Pension.
    Die Pension ist begrenzt auf ca. 71% vom letzten Grundgehalt. Gesetzliche Renten aus der DRV werden auf diese 71 % angerechnet, sodass die Pension ggf. gekürzt wird. Freiwillige Renten aus der DRV werden nicht angerechnet.

    Dann gibt es noch die Mindestpension nach 5 Dienstjahren von ca. 1700 EUR/Monat brutto.
    Damit erklärt sich auch das Einstellungsalter für Beamte. Ein Lehrer müsste ca. 17 Dienstjahre ableisten um die Mindestpension zu erdienen.

    100 EUR/Monat Pension sind für einen angestellten Lehrer etwas 2,9 Rentenpunkte.
    Durch die Beitragsbemessungsgrenze in der DRV kann man derzeit aber nur 2,2 Rentenpunkte pro Jahr erreichen.
    Um fiktive 2,9 Rentenpunkte zu erreichen, müsste eine angestellter Lehrer ca. 112.812 EUR/Jahr Brutto verdienen.

  4. 31.

    Da fühlt sich wohl einer angesprochen und erwischt?
    "Ethik, Solidarität und Empathie" gehören den fleißigen Einzahlern, wie man unschwer an meinen Kommentaren erkennen kann. Da nutzen Ihre Verunglimpfungen gar nichts. Wer allerdings nur entnehmen will, Ausflüchte sucht um möglichst wenig einzuzahlen, seine Chancen nicht nutzt und von anderen was wegnehmen will, ist was in Ihren Augen?

  5. 30.

    Rentenpunkte und Lebensarbeitszeit sind und bleiben sehr wichtige Fakten.
    Befinden Sie sich gerade in einer Auszeit während andere solidarisch einzahlen?

  6. 29.

    "Leute die mit Geld selber gut und besser umgehen können, werden andere Anlageformen finden. (Wenn man sie nicht vorher aus dem Lande treibt)"
    Erneut "Wow". Meinung kann, aber muss nichts mit Realität zu tun haben. Wie ihre Aussage hier ganz klar aufzeigt. Was bedeutet den für Sie "...mit Geld gut und besser umgehen..."? Steuervermeidung, Steuerhinterziehung, Geld für sich "arbeiten" lassen, Ethik, Solidarität und Empathie für sich einfordern und andere Menschen auspressen?

  7. 28.

    Wieder ein Mensch der sich ganz sicher ist wie andere in Zukunft leben, ohne faktenbasiert zu argumentieren. Der sich sicher ist, dass Rentenzahlungen in 25 oder 30 Jahren tatsächlich geleistet werden und die Chuzpe besitzt das auch noch öffentlich zu behaupten. Wow!

  8. 27.

    Was auch nicht gesagt wird ist, dass ganz viele wegen einem leicht erhöhten BMI nicht verbeamtet worden sind. Der BMI ist komplett veraltet, jeder weiß das, nur der Berliner Senat nicht.

  9. 26.

    Die nicht verbeamtungsfähigen Referendar:innen aus diesem Jahr erhalten ja wenigstens noch die Zulage auf Erfahrungsstufe 5. Das ist ab Januar anders. Von den in den letzten 4 Jahren eingestellten Quereinsteiger:innen sind aber viele erst im Referendariat oder beginnen dieses erst noch. Bei Abschluss erleben sie dann den Wegfall dieser Zulage mit deren Ankündigung sie in eine Anstellung gelockt wurden - zu großen Teilen mit einer strafzahlungsbewehrten Bleibeverpflichtung. Will die Linke auch etwas gegen diese durchschnittlich 71.000 € Einkommensverlust je Kopf in dieser Gruppe unternehmen?

  10. 25.

    Was nicht so bekannt ist: Jeder kann in die Rentenkasse freiwillig zusätzliche Monatsbeiträge oder höhere Einmalzahlungen leisten. Die Rentenkasse nimmt gerne, zahlt nicht zurück, niemals, auch nicht an Erben, belohnt dies mit Rentenpunkten. Lebt man lange kann das eine gute Verzinsung bedeuten. Leute die mit Geld selber gut und besser umgehen können, werden andere Anlageformen finden. (Wenn man sie nicht vorher aus dem Lande treibt)

  11. 24.

    Sie und „Immanuel“ berücksichtigen mit unterschiedlicher Gewichtung den Einfluss des letzten Bruttos und die Beamtenzeit. Da die sehr sehr komplizierte Berechnungsformel „geheim“ gehalten wird, kann man nur empfehlen: die letzten 3Jahre vor der Pension voll zu arbeiten. Man sollte „Lockangeboten“ nicht erliegen, die zum Ziel haben, wegen Teilzeit die Pension „zu drücken“.

  12. 23.

    Woher nimmst du denn deine Weisheit.... Natürlich richtet sich die Höhe der Pension nach den Arbeitsjahren, diese wird dann aber tatsächlich nach dem letzten Brutto berechnet....

  13. 22.

    Genau so war es bei mir (1960).Ich habe weitergezahlt und bekomme 220€ Rente. Ein schönes Zubrot zur Pension.

  14. 21.

    Bei Angestellten richtet sich die Rentenhöhe nach den in der Versichertenzeit gezahlten Beiträge.

    Bei Beamten richtet sich die Pensionshöhe nach den letzten Beamtenbezügen und ist unabhängig von der Länge der Beamtenzeit. Deshalb werden ältere Menschen auch nicht mehr verbeamtet, weil sie dann trotz weniger Berufsjahre als Beamter unverhältnismäßig viel Pension beziehen.

  15. 20.

    OPA KLAUS:
    "Was vielfach nicht bekannt ist:Tarifkräfte, die verbeamtet werden, konnten sich die Rentenbeiträge erstatten lassen oder durch Nachzahlung zum Rentenanspruch aufstocken. Ob das heute noch möglich ist, weiß ich nicht. Bei mir hat es sich jedenfalls gelohnt. Das Nachgezahlte habe ich längst zurück. Es ist natürlich ein Glücksspiel."

    Das betrifft nur diejenigen, die weniger als 5 Jahre gesetzlich rentenversichert sind. Denn einen Rentenanspruch gibt es erst mit mind. 5 Jahren Versicherungszeit. Bei unter 5 Jahren Versicherungszeit gibt es 2 Alternativen:

    1. Freillig aus eigener Tasche weiterzahlen, bis 5 Jahre erreicht sind.

    2. Rückerstattung der Rentenversicherungsbeiträge. Aber soweit ich mich erinnere, wird nur der Arbeitnehmeranteil zurückgezahlt. Der Arbeitgeberanteil bleibt in der Rentenversicherung und für die anderen Versicherten.

  16. 19.

    Nicht ganz korrekt, aber zum großen Teil haben Sie schon recht. Die Beihilfe umfasst nur 50% der Krnkheitskosten. Die anderen 50% muss der Beamte selber tragen. Er kann - muss aber nicht - eine private Krankenversicherung für die verbleibenden Kosten abschließen. Er kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn er vorher schon drin war. Die übernimmt dann die gesamten Krankheitskosten. Die Beihilfe fällt weg bzw. ist dann nur noch für Kosten, die die gesetzliche Versicherung nicht zahlt (Chefarztbehandlung, 1-Bett-Zimmer, Homöopathie und anderer Hokospukus o.ä.). Der Beamte trägt dann aber 100% der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die gesetzliche Krankenversicherung kann für Beamte mit erheblichen Vorerkrankungen oder Behinderte günstiger sein.

    Und vor Einführung der Krankenversicherungspflicht konnte man auch auf eine Versicherung für die 50% Eigenanteil verzichten und diese 50% selber zahlen.

  17. 18.

    „ordentlich abgegolten“ - fragen Sie mal die Lehrer, Polizisten oder Feuerwehrleute usw., also die Mehrzahl der Beamten.
    Da werden Sie Widerspruch erfahren. Aber darum geht es hier ja gar nicht. Es geht darum, ob man denen, ohne Steuererhöhungen für die anderen, also ohne Ausgleich was wegnehmen kann. Und da lesen Sie die Kommentare noch einmal, bevor neue „Baustellen“ über Einkommenshöhen aufgemacht werden sollten.
    Die Pension ist allerdings sehr gut und eine Belohnung für Entgangenes... Verdient ist verdient. Aber auch eine andere Baustelle. Zum Glück darf man in Dtl. seine Chancen nutzen.

  18. 17.

    Es gehört aber dazu, dass ein Beamter eine gesicherte Mindestpension erhält und wer dann doch das Glück oder Pech hat seine gesamte Lebensarbeitszeit als Beamter verbracht zu haben, wird im Regelfall und auch nach PKV, eine höhere Pension beziehen, als eine tarifbeschäftigte Lehrkraft. Und zu Thema „arme Beamte“… Tarifbeschäftigte bekommen eine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung, dann Krankengeld, Beamte bekommen ihr voll Salär, bis irgendwann der Amtsarzt kommt. Will kein Bashing betreiben, aber sprichwört seine Seele an den Teufel zu verkaufen, wird im Regelfall schon ordentlich finanziell abgegolten. Und hier meine ich ausdrücklich nur den Vergleich zwischen Tarifbeschäftigten im ÖD und Beamten. Ob der Öffentliche Dienst, abgesehen von dem nicht ganz unwesentlichem faktischem Kündigungsschutz, im Übrigen mit der Privatwirtschaft mithalten kann, lasse ich mail dahingestellt.

  19. 16.

    Was vielfach nicht bekannt ist:Tarifkräfte, die verbeamtet werden, konnten sich die Rentenbeiträge erstatten lassen oder durch Nachzahlung zum Rentenanspruch aufstocken. Ob das heute noch möglich ist, weiß ich nicht. Bei mir hat es sich jedenfalls gelohnt. Das Nachgezahlte habe ich längst zurück. Es ist natürlich ein Glücksspiel.

  20. 15.

    Das mit dem fehlenden Kranken- u. Pflegeversicherungsanteil ist ungenau. Die Beamten müssen (!) zu 50% in die private KV und das hat Auswirkungen auf Kinder und Partner. Die andere Hälfte übernimmt die Beihilfe. Dort müssen alle gekürzten Leistungen dann privat vom Netto-Einkommen bezahlt werden. Für viele ist das ein Fluch und empfinden das als finanzielle Benachteiligung. Auch hier ist in Summe der Staat und damit die Steuerzahler die Gewinner. Im Angestelltenverhältnis ist es eine Nullsumme, also ausgeglichen.

    P.S. Die „Denke“, anderen, z.B. Polizisten, Lehrern u. Feuerwehrleuten was wegzunehmen, um selber sich was zukommen zu lassen, ist schon charakterlich dreist. Aber das betrifft Sie jetzt nicht.

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