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Video: rbb24 | 22.11.2022 | Theresa Majerowitsch | Quelle: imago images/Panama Pictures

Preise für Strom und Gas

Gaspreisbremse soll nun doch schon ab Januar greifen

Haushalte sollten erst ab März mit einer Gaspreisbremse entlastet werden. Nach Kritik an diesem Zeitplan hat die Bundesregierung nachjustiert. Somit werde ein "Loch" im Winter verhindert, sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke.

Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Klar war bislang eine Entlastung beim Gaspreis ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Woidke: "sehr erleichtert"

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hält die geplante Schließung der Lücke bei den Energiepreisbremsen im Winter für entscheidend. "Dass dann auch im Januar die Gaspreisbremse schon wirkt, das ist ein ganz, ganz wichtiges Signal für viele Menschen im Land", sagte er am Dienstag. Damit gebe es nach der übernommenen Abschlagszahlung im Dezember kein "Loch" im Winter. "Ich bin da sehr erleichtert, weil uns das wiederum erleichtert, unsere Hilfsmaßnahmen zielgenau da anzusetzen, wo es diese Hilfe braucht."

Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.

Höhere Energiekosten in Berlin

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Auch wenn sich die Lage an den Großhandelsmärkten zuletzt etwas beruhigt hat: Die Preise für Erdgas liegen noch immer weit über normal. Die Gasag, Berlins Grundversorger, erhöht deshalb zum Jahresbeginn kräftig die Preise. Von Franziska Ritter

Preisdeckel für 80 Prozent des Verbrauchs

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten.

Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.

Dezemberrechnung und Preisbremse

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Zur Entlastung von hohen Energiekosten gibt es für Gaskunden im Dezember eine Einmalzahlung. 2023 sollen zusätzlich die Preise für Strom und Gas gedeckelt werden. rbb|24 erläutert, was das für Bürger und kleine Unternehmen konkret heißt.

Bund nimmt neue Schulden auf

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine "erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung" für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. "Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung."

Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt.

Sendung: rbb24, 22.11.2022, 13 Uhr

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