Zuschüsse und Mietobergrenzen - Senat plant Änderungen für Mieter in älteren Sozialwohnungen

Di 20.06.23 | 18:39 Uhr
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Symbolbild vom 18.12.2020, Berlin: Eine Wand an einem Mietshaus ist bunt gekachelt. Zwei Fenster in dem Hochhaus sind verhängt (Quelle: dpa / Wolfram Steinberg).
Audio: rbb24 Inforadio | 20.06.2023 | Nachrichten | Bild: dpa

In älteren Berliner Sozialwohnungen sollen Mieter künftig höhere Zuschüsse erhalten. Der Senat hat am Dienstag einen entsprechenden Entwurf für eine Gesetzesänderung beschlossen.

Betroffen sind Haushalte, deren Sozialwohnungen in den 70er-, 80er und 90er-Jahren gebaut und über eine sogenannte Anschlussförderung finanziert wurden. Mieterinnen und Mieter können seit 2016 einen Mietzuschuss beantragen, wenn die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens überschreitet. Bislang hatten allerdings nur Mieterinnen und Mieter Anspruch auf den Zuschuss, wenn ihr Haushaltseinkommen nicht mehr als 40 Prozent über den bundesweiten Grenzen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins lag. Künftig soll diese Einkommensgrenze bei 55 Prozent liegen und der Berechtigtenkreis damit erhöht werden.

Außerdem können bislang nur Miethaushalte diesen Zuschuss beantragen, wenn ihr Mietvertrag vor 2016 geschlossen wurde. Nach dem Gesetzentwurf des Senats soll dies nun auch für Mieterinnen und Mieter gelten, die später eingezogen sind.

Auch Änderung bei Mietobergrenzen

Eine weitere Änderung betrifft die Mietobergrenzen in diesen Wohnungen. Bislang gibt es hier jeweils vertragliche Vereinbarungen mit den Sozialwohnungsvermietern. Diese sehen eine Miete unterhalb der sogenannten "Kostenmiete" vor. Das sind die Kosten, die den Eigentümern der Wohnungen entstanden sind. Welche Kosten hier angerechnet werden dürfen, ist seit Jahrzehnten umstritten. An die Stelle einer vertraglich vereinbarten Miete soll nach Darstellung des Senats nun eine gesetzliche verankerte "Verpflichtungsmiete" treten. Damit sollen laut Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Es könnten so auch Bußgelder gegen Vermieter verhängt werden, die sich nicht an diese Vorgabe hielten. Direkt davon betroffen seien 2.000 Haushalte, potenziell berühren könnte es mehr als 60.000 im sozialen Wohnungsbau.

Mieterinitiativen kritisieren diese geplante Regelung jedoch. Sie halten dem Senat vor, mit der beabsichtigten Gesetzesänderung für Intransparenz zu sorgen und neue Mieterhöhungen erst zu ermöglichen. Das System des alten, zunächst vor allem West-Berliner sozialen Wohnungsbaus und die daraus resultierenden Probleme für Mieterinnen und Mieter beschäftigen die Politik seit vielen Jahren.

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.06.2023, 15 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Ein weiterer Beweis, dass das Wohnen auf Kosten der Allgemeinheit letztlich unsozial ist. Genauso wie das Zuteilen nach m2 pro Körpergröße? DAS kann sehr wohl der nächste Schritt sein. Bei denjenigen „Zuteilern“, die den Mangel bei anderen schätzen!

    P.S. Das Wohngeld ist die gerechtere soziale Lösung.

  2. 1.

    Genau dann werden die halt nicht mehr renoviert oder saniert.

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