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Quelle: dpa/Christian Beutler

Bundesregel tritt Mittwoch in Kraft

Berlin erwägt eigene Regelung zur Arbeit im Home-Office

Um Kontakte und Corona-Ansteckungen zu verringern, sollen mehr Unternehmen ihre Arbeitgeber ins Home-Office schicken. Um das durchzusetzen, gibt es eine Verordnung vom Bund. Berlin behält sich jedoch vor, einen eigenen Weg zu gehen.

Berlin behält sich eine eigene Regelung vor, Unternehmen zu mehr Arbeit im Home-Office zu bewegen. Am Dienstag habe der Senat aber noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach der Sitzung. Stattdessen sollen die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales und das Landesamt für Arbeitsschutz zunächst beobachten, welche Folgen die neue Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium hat.

"Wir werden in zwei Wochen eine Auswertung der Arbeitsverwaltung bekommen, ob die Vorgaben, die vom Bund initiiert worden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden", sagte Kalayci. "Wenn wir in zwei Wochen dann feststellen, dass die Umsetzung nicht gut funktioniert, wird es Vorschläge geben, wie wir landesseitig noch einmal nachschärfen."

Hintergrund

Wunsch und Wirklichkeit

Wie die Berliner Verwaltung mit Home-Office fremdelt

Umsetzung wird "stichprobenartig" kontrolliert

Nach der "Corona-Arbeitsschutzverordnung", die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Kabinett vorgelegt hat, sollen Unternehmen in Deutschland dazu angehalten werden, Beschäftigten in der Pandemie mehr Home-Office anzubieten. In den Erläuterungen dazu ist die Rede von einer "Pflicht", Home-Office anzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist". Kritik gab es daran unter anderem von der Gewerkschaft Verdi, nach deren Einschätzung diese Regelungen nicht ausreichen.

Kalayci sagte, Ziel sei, dass mehr Home-Office ermöglicht wird. "Darauf wird in den nächsten zwei Wochen hingewirkt." Es bestehe die Hoffnung, dass die Bundesverordnung auch in Berlin wirkt. Senatssprecherin Melanie Reinsch ergänzte, dass die Umsetzung der Verordnung "stichprobenhalber" kontrolliert werden solle, zum Beispiel in Großraumbüros. Die Bundesverordnung gilt ab Mittwoch (27.1.).

Sendung: Inforadio, 26.01.2021, 15 Uhr

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