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Quelle: imago-images/Martin Schröder

Berliner Corona-Verordnung

Senat konkretisiert Maskenpflicht in Privatfahrzeugen

Private Kontakte sind bereits stark eingeschränkt, nun hat der Senat seine Corona-Maßnahmen in einigen Punkten noch einmal nachgeschärft. So gilt die Maskenpflicht künftig auch in privaten Fahrzeugen - mit Ausnahmen für den Fahrer und einige Angehörige.

Der Berliner Senat hat die geltende Corona-Verordnung in einzelnen Punkten konkretisiert. So gilt die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen, auch bei allen privaten Autofahrten. Lediglich der Fahrer des Fahrzeugs muss keine Maske tragen. Die bisherige Corona-Verordnung war in diesem Punkt bisher allgemeiner geblieben.

Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen gibt es nur für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer von Autokorsos.

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Zudem regelt die neue Eindämmungsverordnung, dass die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten von zehn auf 14 Tage erhöht wird. Ein vorzeitiges Ende der Quarantäne durch Nachweis eines negativen Corona-Tests sei nicht mehr möglich. Rück- und Einreisende aus anderen Gebieten haben aber weiterhin die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen in Quarantäne mit einem negativen Ergebnis freitesten zu lassen.

Betriebs- und Personalräte dürfen laut der geänderten Verordnung derweil wieder mit mehr als 20 Personen in Präsenz tagen. Einige Beschlüsse könnten nur mit persönlicher Anwesenheit der Arbeitnehmervertretungen gefasst werden, erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach der Sitzung des Senats in einer Pressekonferenz.

Sendung: Inforadio, 02.02.2021, 14:00 Uhr

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