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Quelle: dpa/Patrick Pleul

Kleiner Grenzverkehr

Lockerung für Geimpfte bei Einreise nach Brandenburg

Im kleinen Grenzverkehr mit Polen müssen vollständig Geimpfte ab Mittwoch nicht mehr in Quarantäne. Das hat das Brandenburger Kabinett beschlossen. Die Testpflicht für die Geimpften wird allerdings zunächst nicht abgeschafft.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen müssen nach ihrer Einreise aus Hochinzidenzgebieten wie Polen nach Brandenburg nicht mehr in eine zehntägige Quarantäne. Eine entsprechende Änderung der Quarantäneverordnung habe das Kabinett beschlossen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Potsdam mit. Sie tritt am Mittwoch in Kraft und gild zunächst bis zum 22. Mai.

Diese Lockerung gilt allerdings nicht für vollständig geimpfte Einreisende aus Virusvariantengebieten - wie zum Beispiel Brasilien, Indien, Frankreich/Moselle. Eine Auflistung aller aktuellen Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete finden Sie hier [rki.de].

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Negativer Test weiterhin nötig

"In der Praxis bedeutet das nicht zuletzt Erleichterungen beim sogenannten Kleinen Grenzverkehr, etwa nach Polen", heißt es einer Mitteilung. "Wer als vollständig Geimpfter beispielsweise zum Einkaufen oder zum Arztbesuch ins östliche Nachbarland ein- und wieder zurückreist, benötigt zwar weiterhin einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, muss aber nun nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne."

Grenzpendler, die aus beruflichen, familiären oder anderen triftigen Gründen die Grenze überschreiten, sind bereits von der Quarantänepflicht ausgenommen. Sie müssen aber zwei Mal wöchentlich einen negativen Test vorlegen. Woidke hatte am Montag angekündigt, dass für vollständig geimpfte Grenzgänger diese Testpflicht entfallen solle. Darüber müsse aber der Bund gesetzlich entscheiden, erklärte Regierungssprecherin Eva Jobs am Dienstag.

Definition für vollständig geimpft

Vollständig geimpft ist man laut Staatskanzlei, wenn man mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff immunisiert wurde. Dabei muss die letzte für einen vollständigen Schutz notwendige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Die Staatskanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass der russische Impfstoff Sputnik V in der EU noch nicht zugelassen ist.

Sendung: Radioeins, 27.04.2021, 17:30 Uhr

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