Kleiner Grenzverkehr - Lockerung für Geimpfte bei Einreise nach Brandenburg

Di 27.04.21 | 19:30 Uhr
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Polnische Pendler kommen in Frankfurt (Oder) über den deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke und warten auf einen Corona-Test (Bild. dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Im kleinen Grenzverkehr mit Polen müssen vollständig Geimpfte ab Mittwoch nicht mehr in Quarantäne. Das hat das Brandenburger Kabinett beschlossen. Die Testpflicht für die Geimpften wird allerdings zunächst nicht abgeschafft.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen müssen nach ihrer Einreise aus Hochinzidenzgebieten wie Polen nach Brandenburg nicht mehr in eine zehntägige Quarantäne. Eine entsprechende Änderung der Quarantäneverordnung habe das Kabinett beschlossen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Potsdam mit. Sie tritt am Mittwoch in Kraft und gild zunächst bis zum 22. Mai.

Diese Lockerung gilt allerdings nicht für vollständig geimpfte Einreisende aus Virusvariantengebieten - wie zum Beispiel Brasilien, Indien, Frankreich/Moselle. Eine Auflistung aller aktuellen Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete finden Sie hier [rki.de].

Negativer Test weiterhin nötig

"In der Praxis bedeutet das nicht zuletzt Erleichterungen beim sogenannten Kleinen Grenzverkehr, etwa nach Polen", heißt es einer Mitteilung. "Wer als vollständig Geimpfter beispielsweise zum Einkaufen oder zum Arztbesuch ins östliche Nachbarland ein- und wieder zurückreist, benötigt zwar weiterhin einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, muss aber nun nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne."

Grenzpendler, die aus beruflichen, familiären oder anderen triftigen Gründen die Grenze überschreiten, sind bereits von der Quarantänepflicht ausgenommen. Sie müssen aber zwei Mal wöchentlich einen negativen Test vorlegen. Woidke hatte am Montag angekündigt, dass für vollständig geimpfte Grenzgänger diese Testpflicht entfallen solle. Darüber müsse aber der Bund gesetzlich entscheiden, erklärte Regierungssprecherin Eva Jobs am Dienstag.

Definition für vollständig geimpft

Vollständig geimpft ist man laut Staatskanzlei, wenn man mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff immunisiert wurde. Dabei muss die letzte für einen vollständigen Schutz notwendige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Die Staatskanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass der russische Impfstoff Sputnik V in der EU noch nicht zugelassen ist.

Sendung: Radioeins, 27.04.2021, 17:30 Uhr

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10 Kommentare

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  1. 10.

    Jetzt werden geimpfte doch bevorzugt. Meine Frau kann nach Polen und ich kann warten. Ist es denn erlaubt wenn sie 2x rüberfährt und ich auf deutscher Seite und wir dann mit genehmigten 8 Stangen nach Hause fahren. Oder braucht man einen Test wenn man vom Zoll angehalten wird sie darf als geimpfte ja nur 4 Stangen kaufen. Wie soll man beweisen das ich gewartet habe?

  2. 9.

    Kleiner Denkanstoss: Auf dem Wasser bei Oranienburg wurde ein Ehepaar auf einem Hausboot ("Wasserbungalow") an der "Einreise nach MV" gehindert und zurückgeschickt....

    Weil sie mitten auf der Elbe-Müritz-Wasserstraße möglicherweise ein paar Graureiher oder Kanadagänse anstecken könnten!

  3. 8.

    Frankly
    ""...Vollständig geimpft ist man laut Staatskanzlei, wenn man mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff immunisiert wurde..."
    Die Frau Schneider lehnt sich sich ziemlich weit aus Fenster,.."
    Wo hängt sich Frau Schneider hier aus dem Fenster? So sind doch die Regeln. Dass der Impfstoff in der EU zugelassen sein muss, auch zur rechtlichen Sicherheit. Sputnik ist halt (noch?) nicht zugelassen. Zum zweiten Teil Ihres Threads, ich konnte dazu bei Google auf die Schnelle nichts finden. Dann klären Sie doch mal auf. Werfen hier nen brocken in die Runde, ohne weiter drauf einzugehen. Seriöse Diskussion geht anders. Und wer ist "WIR", die da irgendwas "AUFWÄRMEN" wollen? Haben Sie ein persönliches Problem mit Frau Schneider?

  4. 7.

    Wo, bitte schön, steht im Artikel, dass irgendwer von einer Testvorlagepflicht befreit ist? Unter Umständen, wie vollständig Geimpfte, wird vo und der Quarantänepflicht abgesehen.

  5. 6.

    Kurios an der Sache: Ins
    Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern, immerhin Bestandteil der BRD und des Schengenraums,
    darf man selbst mit Impfung oder Negativtest nicht einreisen als "Auswärtiger"
    sondern wird "ohne triftigen Grund" an der "Grenze" "zurückgeschickt".

    Sogar Dauercamper mit Zweitwohnsitz MV werden "ausgewiesen", während Dauercamper
    mit Erstwohnsitz MV nicht in ihrem Eigentum, woführ sie Platzmiete bezahlen, übernachten dürfen.

    Völlig geisteskrank.

    M.St.

  6. 5.

    Danke für ein nicht vorhandenes Impfangebot und danke das mögliche Freiheiten für mich in weiter Ferne liegen.
    Über Freiheiten für Geimpfte sollte erst diskutiert werden, wenn jedem ein Impfangebot gemacht werden kann.
    So wird die angespannte Stimmung im Land nun noch angespannter. Bitte dringend die Priorisierung aufheben!!!!!

  7. 3.

    Das ist eine Frechheit. Grenzgänger von Testpflicht zu befreien.
    Und deutsche geimpfte sollen test vorlegen.

  8. 2.

    Wieso gilt Polen eigentlich noch immer als Hochinzidenzgebiet , Sie haben eine Inzidenz von 177,0
    https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/polen/
    und Deutschland eine Inzidenz von 167.6
    https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/deutschland/ .
    Da ist nur noch ein minimaler Unterschied den man vernachlässigen kann ansonsten wären wir ja auch ein Hochinzidenzgebiet .

  9. 1.

    "...Vollständig geimpft ist man laut Staatskanzlei, wenn man mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff immunisiert wurde..."
    Die Frau Schneider lehnt sich sich ziemlich weit aus Fenster, genauso wie im vorigen Jahr, als Beschwerden inhaltlich falsch dargestellt, an die Kommunalaufsicht abgegeben wurden. Wir werden das Thema noch mal aufwärmen.

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