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Video: Abendschau | 31.05.2021 | Ulli Zelle | CDU-Landesvors. Kai Wegner im Studio | Quelle: Rolf Vennenbernd /dpa

Berliner Verwaltungsgericht

Schüler mit Eilanträgen für Präsenzunterricht erfolgreich

Zwei Grundschüler sind gerichtlich gegen den Wechselunterricht an ihrer Schule vorgegangen - mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht sieht angesichts der sinkenden Infektionszahlen keinen Grund mehr, kompletten Präsenzunterricht weiter zu verbieten.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Eilanträgen auf Wiederaufnahme des Präsenzbeschulung im Regelbetrieb stattgegeben.

Die Eilanträge eingereicht hatten eine Grundschülerin und ein Grundschüler. In ihrer Schule gibt es derzeit wie in allen anderen Berliner Schulen Wechselunterricht in halbierter Klassenstärke. Die beiden Kinder sahen ihre Grundrechte verletzt und hatten eine Vollbeschulung gefordert.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Antragstellerin und der Antragsteller “in ihren Bezirken eine Vollbeschulung unter Beachtung der im Übrigen geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen beanspruchen" dürfen.

Präsenzunterricht oder Wechselunterricht?

Pro und Contra zu Schulöffnungen in Berlin

Während Brandenburger Grundschulen wieder im Regelbetrieb sind, will Berlin bis zu den Sommerferien am Wechselunterricht festhalten. Iris Sayram hält das für "kaum begründbar". Kirsten Buchmann findet das angesichts der Sieben-Tage-Inzidenz bei Schülern sinnvoll.

Gericht sieht Lücken bei Legitimation von Wechselunterricht

Der Senat hatte den Wechselunterricht an den Schulen damit begründet, dass die Inzidenzwerte in der Altersklasse höher sind als im Durchschnitt der Bevölkerung. Dies ließ das Gericht nicht gelten. Die Inzidenzwerte lägen unter dem Bundesdurchschnitt. Außerdem nähmen Testungen und Impfquote zu. Der Senat habe nicht belegt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen nicht für einen Regelunterricht ausreichten.

Die Beschränkung des Unterrichts auf das Wechselmodell diene zwar einem legitimen Zweck, nämlich der Eindämmung des Infektionsgeschehens. Es sei jedoch angesichts der rückläufigen Infektionszahlen "nicht hinreichend dargetan" worden, dass die Beschränkung des Schulunterrichts zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich sei.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes gilt nur für die Schülerin und den Schüler, die die Eilanträge eingereicht hatten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Rückkehr zum Regelunterricht in Berlin

GEW stellt sich in Debatte um Präsenzunterricht hinter Scheeres

Die Berliner Bilungssenatorin Sandra Scheeres erntet derzeit viel Kritik dafür, dass sie die Grundschüler erst nach den Sommerferien in die Klassen zurückholen möchte. Nun gibt es aber ungewohnte Unterstützung: Die Lehrergewerkschaft hält ihre Entscheidung für richtig.

Scheeres will erst nach den Ferien vollen Präsenzunterricht

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will bis zum Ferienbeginn am 24. Juni den Wechselunterricht beibehalten. Kompletter Präsenzunterricht soll dann nach den Ferien im August starten. Die Senatsverwaltung für Bildung führte in einem Standardschreiben an Eltern weiter aus, dass Unterricht im Regelbetrieb Öffnungen in anderen Bereichen gefährden könnte und das Wechselmodell "organisatorische Kontinuität für die Schulen" ermögliche.

Die Frage nach der Rückkehr zur Präsenzbeschulung hatte zuletzt auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition zu Diskussionen geführt. Die Grünen sehen sich nun in ihrem Standpunkt zum Wechselunterricht bestätigt. "Ich erwarte, dass die Koalition angesichts des Urteils zu einer weitergehenden Einigung kommt, als bisher", teilte die Spitzenkandidatin der Partei für die Abgeordnetenhauswahl, Bettina Jarasch, am Montag mit. "Der Senat sollte es mindestens für alle Grundschulkinder umsetzen und so schnell es geht ermöglichen, dass die Kinder mit all ihren Mitschülerinnen und Mitschüler noch vor den Ferien gemeinsamen Unterricht haben."

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Elterninitiative will Berlin juristisch zu Präsenzunterricht zwingen

Schule und Präsenzunterricht - kaum ein Thema spaltet derzeit Politik und Eltern derart. Eine Bürgerinitiative hat nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ziel ist es, alle Kinder noch vor den Sommerferien zurück in die Schulen zu bekommen.

CDU und FDP sehen "richtungsweisendes Urteil"

Auch die Berliner CDU begrüßt die Gerichtsentscheidung und kritisiert Senatorin Scheeres. Sie habe grundsätzliche Regeln der Infektionsschutzverordnung "missachtet und die Schulen nun ins Chaos gestürzt", teilte Landesparteichef Kai Wegner am Montag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts habe eine Signalwirkung für alle Schülerinnen und Schüler in Berlin. "Zu Hause machen sich Kopfschütteln, Ärger und Verunsicherung breit. Es ist an der Zeit, endlich Klarheit zu schaffen. Die Schülerinnen und Schüler gehören zurück in die Schulen", so Wegner weiter.

Und auch die FDP sieht sich bestätigt. Man habe bereits in der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses auf rechtliche Probleme mit dem Wechselunterricht hingewiesen, "doch Bildungssenatorin Scheeres wollte sich nicht damit beschäftigen", sagte der Berliner FDP-Bildungspolitiker Paul Fresdorf am Montag. Dieses Urteil sei richtungsweisend - an Grundschulen müsse nun wieder in ganz Berlin Regelunterricht aufgenommen werden, so Fresdorf.

Sendung: Abendschau, 31.05.2021, 19:30 Uhr

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